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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

CoronaSchVO



Es kommt buchstäblich Bewegung in den Vereinssport - Spiele wieder möglich.

11.06.2021

Die Inzidenzwerte im Bereich des FLVW-Kreises Bielefeld sinken weiter. Da gleichzeitig auch die Inzidenz im Landesdurchschnitt unter 35 liegt, ergeben sich endlich weitere Lockerungen für den Sport. So entfällt in den Kreisen und Kommunen, die seit fünf Tagen bei einer Inzidenz von 35 bzw. darunter liegen (sich also in „Stufe 1“ befinden), die Pflicht des Nachweises von negativen Coronatests für die Sportausübung (siehe § 14 Abs. 4 Satz 6 der Coronaschutzverordnung). Das heißt, dass Sportlerinnen und Sportler keinen negativen Test mehr nachweisen müssen und für Sie in den Vereinen die Kontrollpflicht entfällt. Auch wenn die Testpflicht entfällt, nutzen Sie die neuen Möglichkeiten bitte weiterhin umsichtig und passen Ihr Hygienekonzept entsprechend an. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Rückverfolgbarkeit der Kontaktdaten auch weiterhin zwingend notwendig ist und stellen Ihnen dazu gerne die FLVW-CheckIn App zur Verfügung.

Darüber hinaus möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige Informationen zum Thema Spielbetrieb geben:

Freundschaftsspiele
Freundschaftsspiele sind ab sofort wieder in ganz Westfalen möglich. Die gesunkenen Inzidenzwerte haben dies ermöglicht. An dieser Stelle bitten wir Sie aber weiterhin, verantwortungsbewusst mit den Möglichkeiten umzugehen und einen regelrechten "Freundschaftsspieltourismus" zu vermeiden. Ergänzend zu den Anforderungen im Trainingsbetrieb sind bei einem Freundschaftsspiel weitere Aspekte zu beachten. Die Anreise (im Regelfall in Fahrgemeinschaften mit PKWs ), die Nutzung von Umkleiden (sofern zulässig) und die Unterbringung von Zuschauern (im Kinder- und Jugendbereich sind dies insbesondere die Eltern) sind verantwortungsvoll zu planen. Auch wenn der Drang zum sportlichen Wettbewerb groß ist und die Ansteckungsgefahr bei Aktivitäten auf dem Spielfeld sehr gering ist, sind insbesondere die oben beschriebenen Rahmenbedingungen zu beachten.

Turniere
Auch in der aktuellen Version der Coronaschutzverordnung bleiben Turniere mit Sportfest-Charakter (mehr als zwei Spiele an einem Tag) nach § 14 Abs. 4 Satz 7 der aktuellen Coronaschutzverordnung weiterhin bis zum 31.08. untersagt. Eine Genehmigung zur Austragung solcher Veranstaltungen können wir Ihnen daher grundsätzlich nicht erteilen. Sofern die zuständigen Gesundheitsbehörden aber ein geplanres Vereins-Turnier (einschließlich des nötigen Hygienekonzeptes) genehmigen, kann ggf. auch eine Erlaubnis zur Durchführung durch den FLVW erfolgen. Hierfür reichen Sie uns bitte die behördliche Genehmigung ein.

Auch Turniere, die sich über einen längeren Zeitraum (bspw. eine Woche) erstrecken und bei denen an einem Tag maximal zwei Spiele ausgetragen werden, können ebenfalls im Ermessen der Kommunen zugelassen werden. Der FLVW weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Turniergenehmigungen für solche Veranstaltungen nur vorbehaltlich der durch den Verein individuell einzuholenden Zustimmung der örtlichen Kommune erteilt werden können.

Zuschauer
Der Zutritt von Zuschauer*innen im Freien ist bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgung möglich. Jedoch sind im Freien auch mehr als 1.000 Personen, höchstens jedoch 1/3 der regulären Zuschauerkapazität möglich, mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen im Schachbrettmuster mit besonderer Rückverfolgbarkeit. In beiden Fällen müssen die Regelungen zum Mindestabstand gesichert eingehalten werden.