Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld
Kreistag 2019

Oberstes Beschlussorgan der vom Verband eingerichteten Kreise ist der Kreistag.
19.02.2019
Unter Hinweis auf §§ 42 ff. der Satzung des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen e. V. berufe ich hiermit den ordentlichen Kreistag des Kreises Bielefeld ein. Dieser findet am Dienstag, 9. April 2019 um 18:00 Uhr (Einlass ab 17:15 Uhr) im Veranstaltungssaal der Neuen Schmiede, Handwerkerstr. 7, 33617 Bielefeld statt.
Tagesordnung
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Bestellung eines Versammlungsleiters / einer Versammlungsleiterin
3) Bestellung eines Protokollführers / einer Protokollführerin
4) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung
5) Feststellung der endgültigen Tagesordnung
6) Bestellung einer Zählkommission
7) Genehmigung des Protokolls des ordentlichen Kreistages vom 19. April 2016
8) Entgegennahme der Geschäftsberichte der Legislaturperiode 2016/2019
9) Ehrungen und Verabschiedungen
10) Bestellung eines Wahlleiters / einer Wahlleiterin zu den TOP 11 und TOP 12 a)
11) Beschlussfassung über die Entlastung des Kreisvorstandes
12) Neuwahl des Kreisvorstandes gemäß § 45 Abs. 2 der Satzung mit Ausnahme des Vorsitzenden des Kreis-Jugend-Ausschusses
12 a) Wahl des/der Kreisvorsitzenden
12 b) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Fußball-Ausschusses
12 c) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
12 d) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreisausschuss für Vereins- und Kreisentwicklung
12 e) Wahl des Kreiskassierers / der Kreiskassiererin
13) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses
14) Wahl weiterer Vorstandsmitglieder gemäß § 45 Abs. 3 der Satzung
14 a) Vorstandsmitglied für Schiedsrichterangelegenheiten (Vorsitzende/r des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses)
14 b) Vorstandsmitglied für besondere Aufgaben (u.a. Kreis-Ehrenamtsbeauftragte/r)
15) Wahl der Mitglieder des Kreis-Sportgerichts gemäß § 38 der Satzung
15 a) Wahl des/der Vorsitzenden
15 b) Wahl von vier bis zu sechs Beisitzern/Beisitzerinnen
16) Wahl eines Mitgliedes für das zuständige Bezirks-Sportgericht gemäß § 37 Abs. 3 der Satzung
17) Wahl der Kreisdelegierten zu den Verbandstagen des FLVW und des WDFV
18) Beschlussfassung über eingereichte Anträge
19) Sonstiges
Anmerkungen
Die Wahl des Kreisvorstandes erfolgt gemäß § 45 Abs. 2 der Satzung mit Ausnahme des Vorsitzenden des Kreis-Jugend-Ausschusses. Dieser wurde bereits am 19. Februar 2019 auf dem Kreis-Jugend-Tag gewählt.
Gemäß § 42 Abs. 4 c der Satzung müssen Anträge bis zum 18. März 2019 schriftlich mit Begründung beim Vorstand des Kreises Bielefeld eingegangen sein.
Das Erscheinen der Vereine aller Fachschaften wird zur Pflicht gemacht. Da der ordentliche Kreistag nur alle drei Jahre stattfindet, wird gemäß § 17 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) bei Nichterscheinen der/des Delegierten ein Ordnungsgeld festgesetzt.
Der Satzung entsprechend sind Kreistage nicht-öffentliche Tagungen. Alle Versammlungsteilnehmer erhalten fristgerecht einen Delegiertenausweis. Für die Prüfung der Ausweise wird eine Mandatsprüfungskommission gebildet. Die Anzahl, der von den Vereinen zu entsendenden stimmberechtigten Delegierten ergibt sich aus § 43 der Satzung. Jede(r) anwesende Delegierte hat nur eine Stimme, die Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.
Die Zusammensetzung des Kreistages (Delegiertenschlüssel) finden Sie hier. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Kreistags-Broschüre.