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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld
Saison 2018/2019
Anmeldungen seit dem 15. Mai 2018 über das DFBnet.
15.05.2018
Die Mannschaftsmeldungen können auch in diesem Jahr wieder über das DFBnet (Modul Vereinsmeldebogen) für die kommende Saison abgegeben werden. Elektronische Erfassungen können die Vereine dort grundsätzlich bis zum 15. Juli 2018 vornehmen. Jedoch schließen die Meldefenster für den Kreisliga-Spielbetrieb am 8. Juli 2018 um 23:59 Uhr (gilt für die der Herren und Frauen sowie der Jugend). Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt!
Sonderwünsche zur Spielplanerstellung (wenn bspw. an einem bestimmten Tag ein Heimspiel wegen einer Sportwoche gewünscht wird) sind ausschließlich im Meldebogen anzugeben. Jedoch besteht für keinen Verein ein Anspruch auf Umsetzung dieser Wünsche. Auch Wünsche zur Zuordnung zu einer bestimmten Staffel werden nicht berücksichtigt.
Bei den Mannschaftsmeldungen bitte auch immer das entsprechende Kennzeichen "Kreispokal" setzen, wenn Sie an diesen Wettbewerb teilnehmen möchten. Die Auswahl
"Krombacher Pokal auf Verbandsebene" ist nur vom Herren-Kreispokalsieger 2017/2018 zu treffen. Ausschließlich der Sieger des Frauen-Kreispokals 2017/2018 markiert das Feld "FLVW-Pokal auf Verbandsebene".
Die Anmeldungen zu den Hallenmeisterschaften (Bielefeld, Altkreis und Frauen) sind nicht über den DFBnet Meldebogen vorzunehmen. Hierzu erhalten alle Vereine anlässlich der Kreisliga-Arbeitstagung im Juli weitere Informationen.
Mannschaften für den Ü-Spielbetrieb (Altherren) sind noch nicht über den DFBnet-Meldebogen zu melden. Diesbezüglich erhalten Sie rechtzeitig Information des zuständigen Ausschusses.
Über mögliche Besonderheiten zur Spielplanung des Jugendfußballs informiert der Kreis-Jugend-Ausschuss gesondert.
Bereits vor Beginn der Saison 2017/2018 wurde in den Durchführungsbestimmungen festgelegt, dass zur Saison 2018/2019 nur Vereine mit Mannschaften zum Spielbetrieb im FLVW-Kreis Bielefeld zur Teilnahme zugelassen werden, die ihren Zahlungsverpflichtungen (und möglichen Zahlungsvereinbarungen) gegenüber dem FLVW und/oder dem FLVW-Kreis Bielefeld regelmäßig und vereinbarungsgemäß nachgekommen sind. Sofern zum Meldeschluss für die kommende Saison noch Zahlungsrückstände bestehen, erfolgt keine Zulassung zum kreislichen Spielbetrieb.