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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Entscheidungs- bzw. Relegationsspiele



Saison 2022/2023 geht in die spannende Verlängerung - weitere Auf- und Absteiger werden ermittelt.

30.05.2023

In den kommenden Tagen finden nunmehr unterschiedliche Entscheidungsspiele um den Auf- bzw. Abstieg statt. Grundsätzlich gelten hierfür die vor der Saison veröffentlichten Durchführungsbestimmungen des FLVW-Kreises Bielefeld vom 26. Juli 2022 und die nachfolgenden ergänzenden Richtlinien.

Da sich für die Spiele keine, oder nicht genügend Ausrichter-Vereine gemeldet haben, wurde unter den jeweils beteiligten Vereinen der Aufstiegsspiele zur Kreisliga B das Heimrecht am 30. Mai 2023 durch den Kreis-Fußball-Ausschuss (KFA) ausgelost (siehe Ankündigung in den Offiziellen Mitteilungen Nr. 20/2023 vom 19.05.2023).

Spielleitung (alle Spiele)

Für die organisatorische Durchführung dieser Spiele ist der KFA zuständig. Die spielleitende Stelle nimmt der Vorsitzende des KFA wahr.

Die Spiele werden von Schiedsrichtern mit Schiedsrichterassistenten geleitet. Die Ansetzung erfolgt durch den Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss. In Anlehnung an § 6 Abs. 1 SRO/WDFV wird der Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss nur Schiedsrichter sowie Schiedsrichterassistenten ansetzten, deren Vereine nicht an den jeweiligen Spielen beteiligt sind.

Für Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Entscheidungsspiele ergeben, ist in erster Instanz das Kreis-Sportgericht zuständig. Einsprüche gegen die Wertung eines Spiels sind gemäß § 58 RuVO/WDFV per DFBnet-Postfach an die Vorsitzende des Kreis-Sportgerichts zu senden.

Spielbericht (alle Spiele)

Für alle Spiele findet der Spielbericht-Online Anwendung. Die Mannschaftsaufstellung ist spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freizugeben. Der Ausrichter-Verein bzw. derHeim-Verein stellt sicher, dass der elektronische Spielbericht genutzt werden kann.

Spielkleidung (alle Spiele)

Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich – in Zweifelsfällen entscheidet der Schiedsrichter – muss die erstgenannte Mannschaft der jeweiligen Spielpaarung für eine unterschiedliche Spielkleidung Sorge tragen (§ 28 Abs. 2 SpO/WDFV).

Sonstige Hinweise (alle Spiele)

Es dürfen während der gesamten Spieldauer bis zu fünf Spieler ausgewechselt werden. Diese Auswechselungen sind an keine Voraussetzung gebunden.

Der jeweils erstgenannte Verein eines Spiels stellt die Spielbälle.

Die 5. Gelbe Karte wird nicht angewandt.

Für die Pausengetränke ist jeder spielende Verein eigenverantwortlich. Darüber hinaus ist es den Vereinen nicht gestattet, eigene Speisen oder Getränke auf die Spielstätte mitzuführen. Die Vereine informieren hierüber ihre Zuschauer/-innen. Lediglich die Pausengetränke für die Schiedsrichter sowie -assistenten werden von den Ausrichter-Vereinen (TuS Jöllenbeck und BSV West) bzw. den (ausgelosten) Heim-Vereinen zur Verfügung gestellt.

Pyrotechnik, Bengalische Feuer o. ä sind verboten. Die am Spiel beteiligten Vereine stellen dieses sicher, unterbinden dieses notfalls umgehend und haften bei Zuwiderhandlungen.

Aufsicht und Sicherheit (Abstiegsrelegation zur Kreisliga C)

Für einen ausreichenden Ordnungsdienst ist grundsätzlich der jeweilige Heimverein verantwortlich. Die Spielaufsicht wird durch Vertreter des Kreis-Fußball-Ausschusses (KFA) sichergestellt. Im elektronischen Spielbericht hat der Heimverein eine/n Leiter/-in Ordnungsdienst zu benennen. Spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn meldet der/die Leiter/-in Ordnungsdienst des Heimvereins der FLVW-Spielaufsicht namentlich mindestens sechs Ordner/-innen, die während des Spiels (deutlich sichtbar durch Ordnerwesten o. ä. markiert) für die erforderliche Ordnung zu sorgen haben. Die Ordner/-innen dürfen nicht als Spieler / Auswechselspieler / Mannschaftsverantwortliche usw. auf dem Spielbericht stehen. Die Ordner/-innen sind mit (eigenen) Orderwesten auszustatten.

Ansetzungen und Wertung der Abstiegsrelegation zur Kreisliga C

Die Mannschaften auf den Plätzen 13 der Kreisligen B ermitteln in Relegationsspielen (Hin- und Rückspiel) einen zusätzlichen Absteiger. Wenn nach Ablauf der regulären Spielzeit des Rückspiels ein Gleichstand besteht, kommt es zu einer Verlängerung (30 Minuten). Ist der Spielstand danach immer noch gleich, wird der Sieger durch ein Elfmeterschießen ermittelt. Der Verlierer dieser Relegation steigt zur Kreisliga C ab.

Spiel-Nr.: 212658-00, Sonntag, 4. Juni 2023 – Anstoß 15.00 Uhr
SV Gadderbaum II – TSV Amshausen II
Spielstätte: Dreesgen

Spiel-Nr.: 212658-002, Donnerstag, 8. Juni 2023 – Anstoß 15.00 Uhr
TSV Amshausen II – SV Gadderbaum II
Spielstätte: Kunstrasenplatz Amshausen

Aufstiegsspiele zur Kreisliga B

Die jeweils zweitplatzierten Mannschaften der vier Kreisligen C ermitteln in Entscheidungsspielen einen zusätzlichen Aufsteiger zur Kreisliga B. Aufgrund von Punktegleichheit in der Kreisliga C sind jedoch vorab noch Entscheidungsspiele zur Ermittlung der Abschlusstabellen nötig.

Ansetzungen und Wertung der Entscheidungsspiele zur Ermittlung der Abschlusstabellen

Kreisliga C Staffel 2
Spiel-Nr.: 212659-001,
Sonntag, 4. Juni 2023 – Anstoß 15.00 Uhr
N.K. Croatia Bielefeld – SC Hicret Bielefeld III
Der Sieger steigt auf, der Verlierer nimmt an den Entscheidungsspielen zum Aufstieg teil.
Spielstätte: Kunstrasenplatz SchücoArena, Ausrichter-Verein: BSV West

Kreisliga C Staffel 3

Spiel-Nr.: 213161-001, Sonntag, 4. Juni 2023 – Anstoß 11.00 Uhr
VfL Schildesche II – SC Bosporus Bielefeld
Der Sieger nimmt an den Entscheidungsspielen zum Aufstieg teil.
Spielstätte: -NIKON- Naturstadion, Ausrichter-Verein: TuS Jöllenbeck

Kreisliga C Staffel 4
Spiel-Nr.:  213162-001, Sonntag, 4. Juni 2023 – Anstoß 15.00 Uhr
SG Oesterweg II - TuS Union Vilsendorf
Der Sieger steigt auf, der Verlierer nimmt an den Entscheidungsspielen zum Aufstieg teil.
Spielstätte: -NIKON- Naturstadion, Ausrichter-Verein: TuS Jöllenbeck

Die Spiele werden gemäß § 55 SpO/WDFV bis zur Entscheidung durchgeführt. Wenn nach Ablauf der regulären Spielzeit ein Gleichstand besteht, kommt es zu einer Verlängerung (30 Minuten). Ist der Spielstand danach immer noch gleich, wird der Sieger durch ein Elfmeterschießen ermittelt.

Ansetzungen und Wertung der Aufstiegsspiele zur Kreisliga B
Spiel 1 / Spiel-Nr.: 213163-001
Donnerstag, 8. Juni 2023 – Anstoß 15.00 Uhr
Sieger aus Spiel N.K. Croatia Bielefeld / SC Hicret Bielefeld III gegen SpVg. Heepen III (Heimrecht wurde am 30.05.2023 ausgelost)

Spiel 2 / Spiel-Nr.: 213164-001
Sieger aus Spiel SG Oesterweg II / TuS Union Vilsendorf gegen Sieger aus Spiel VfL Schildesche II / SC Bosporus Bielefeld (Heimrecht wurde am 30.05.2023 ausgelost)

Sofern sich der SC Peckeloh II für die Bezirksliga qualifiziert (Relegationsspiele gegen SV Marienloh am 8. und 11. Juni 2023), steigen zwei Mannschaften zur Kreisliga B auf. Das Entscheidungsspiel 3 (Spiel-Nr.: 213165-001) wird dabei bereits vor Abschluss der Bezirksliga-Relegation ausgetragen werden (siehe Durchführungsbestimmungen für die Kreisliga-Saison 2022/2023). Dadurch wird ein frühestmögliches Ende der Saison erreicht.

Spiel 3 / Spiel-Nr.: 213165-001
Sonntag, 11. Juni 2023 – Anstoß 15.00 Uhr
Sieger aus Spiel 2 gegen Sieger aus Spiel 1 (Heimrecht wurde am 30.05.2023 ausgelost)

Die Spiele 1, 2 und 3 werden gemäß § 55 SpO/WDFV bis zur Entscheidung durchgeführt. Wenn nach Ablauf der regulären Spielzeit ein Gleichstand besteht, kommt es zu einer Verlängerung (30 Minuten). Ist der Spielstand danach immer noch gleich, wird der Sieger durch ein Elfmeterschießen ermittelt.


Aufsicht und Sicherheit (Entscheidungsspiele zur Ermittlung der Abschlusstabellen Kreisliga C und Aufstiegsspiele zur Kreisliga B)

Die Spielaufsicht wird durch Vertreter des KFA sichergestellt. Spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn hat jeder Verein der FLVW-Spielaufsicht mindestens sechs Ordner/-innen, auf dem zur Verfügung gestellten Meldevordruck, namentlich zu benennen, die während des Spiels (deutlich sichtbar durch Ordnerwesten o. ä. markiert) für die erforderliche Ordnung unter den Zuschauer/-innen zu sorgen haben. Die Ordner/-innen dürfen nicht als Spieler / Auswechselspieler / Mannschaftsverantwortliche usw. auf dem Spielbericht stehen. Die jeweiligen Vereine haben ihre Ordner/-innen mit (eigenen) Orderwesten auszustatten. Im elektronischen Spielbericht hat jeder beteiligte Verein eine/n Leiter/-in Ordnungsdienst zu benennen.

Eintritt und Abrechnung (alle Spiele)

Zu allen Spielen wird Eintritt erhoben. Dieser ist einheitlich festgelegt und beträgt 3 Euro für alle Zuschauer/-innen ab 18 Jahren.

Die Ausrichter-Vereine BSV West und TuS Jöllenbeck (Entscheidungsspiele zur Ermittlung der Abschlusstabellen) bzw. der jeweilige Heimverein der anderen Spiele übernehmen das Kassieren der Eintrittsgelder. Die Kassen sind spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn zu öffnen, damit ein reibungsloser und zügiger Ablauf der Einlass der Zuschauer/-innen gewährleistet ist. Eintritt ist bis mindestens zu Beginn der zweiten Halbzeit zu erheben.

Pressevertreter/-innen, Inhaber/-innen von Verbands-, Kreis- oder Schiedsrichterausweisen und Ausweisen des Bundes Deutscher-Fußballlehrer haben freien Eintritt. Die am Spiel beteiligten Vereine erhalten für insgesamt 24 Personen (Spieler, Trainer/-in, Betreuer/-in, Vorstand/Vorständin etc.) sowie für sechs namentlich benannte Platzordner/-innen, mithin für bis zu 30 Personen freien Eintritt. Sofern 30 Personen eines Vereins die Sportanlage betreten haben, müssen weitere Personen Eintritt zahlen.

Für die Abrechnung der Abstiegsrelegation zur Kreisliga C gilt folgende Regelung

Der jeweilige Heimverein trägt die Kosten der Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten und zahlt die Spesen am Spieltag aus. Die Differenz zum vereinnahmten Eintritt verbleibt beim Heimverein, er haftet aber für ein etwaiges Defizit.

Für die Abrechnung aller anderen Spiele gilt folgende Regelung

Die Abrechnung erfolgt analog § 70 SpO/WDFV. Jeder der beteiligten Vereine erhält seinen Anteil erstattet. Dieser beträgt ein Drittel (bei den Spielen zur Ermittlung der Abschlusstabellen) bzw. die Hälfte (alle anderen Spiele) der Reineinnahme. Zur Ermittlung der Reineinnahme werden von der Bruttoeinnahme die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Kosten für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten abgezogen. Die Zahlung der Spesen für Schiedsrichter und -assistenten erfolgt durch den FLVW-Kreis Bielefeld.