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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Bestimmungen ab 19.03.2022



Übergangsregelung bis 2. April 2022 - Sport jetzt grundsätzlich mindestens mit 3G möglich!

21.03.2022

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) hat die Orientierungshilfe zum Sportbetrieb aktualisiert und die wichtigsten Regelungen für den Vereins- und Breitensport auf Grundlage der Coronaschutzverordnung in der ab dem 19. März 2022 gültigen Version zusammengefasst.

Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr. Sporttreiben drinnen unterliegt einheitlich weiterhin der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.

  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

  • Für Trainer*innen und Übungsleiter*innen gelten weiter die 3G-Regelungen

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. LSB NRW und Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern sind alle Sporttreibenden und Sportvereine aufgefordert, nach wie vor umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Zuschauer*innen-Regelungen: Grundsätzlich 3G

Bis 1.000 Personen (drinnen)

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.

  • Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)

Bis 1.000 Personen (draußen)

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.

  • Keine Maskenpflicht

Über 1.000 Personen (drinnen)

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden

  • Maskenpflicht! Ohne Ausnahme

Über 1.000 Personen (draußen):

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden

  • Keine Maskenpflicht!