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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Kreistag 2022



Einladung zum Bielefelder Kreistag.

Oberstes Beschlussorgan der vom Verband eingerichteten Kreise ist der Kreistag. Unter Hinweis auf §§ 42 ff. der Satzung des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen e. V. berufe ich hiermit den Ordentlichen Kreistag des Kreises Bielefeld ein. Dieser findet statt am Montag, 2. Mai 2022 um 18:00 Uhr (Einlass ab 17:15 Uhr) im Veranstaltungssaal der Neuen Schmiede, Handwerkerstr. 7, 33617 Bielefeld.

Vorläufige Tagesordnung

1) Eröffnung und Begrüßung

2) Bestellung eines Versammlungsleiters / einer Versammlungsleiterin

3) Bestellung eines Protokollführers / einer Protokollführerin

4) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung

5) Feststellung der endgültigen Tagesordnung

6) Bestellung einer Zählkommission

7) Genehmigung des Protokolls des ordentlichen Kreistages vom 9. April 2019

8) Entgegennahme der Geschäftsberichte der Legislaturperiode 2019/2022

9) Verabschiedungen sowie Vorstellung der Westfalen Sport-Stiftung

10) Bestellung eines Wahlleiters / einer Wahlleiterin zu den TOP 11 und TOP 12 a)

11) Beschlussfassung über die Entlastung des Kreisvorstandes

12) Neuwahl des Kreisvorstandes gemäß § 45 Abs. 2 der Satzung mit Ausnahme des Vorsitzenden des Kreis-Jugend-Ausschusses

12a) Wahl des/der Kreisvorsitzenden

12b) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Fußball-Ausschusses

12c) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses

12d) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Ausschuss für Vereins- und Kreisentwicklung

12e) Wahl des Kreiskassierers / der Kreiskassiererin

13) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses

14) Wahl weiterer Vorstandsmitglieder gemäß § 45 Abs. 3 der Satzung

14a) Vorstandsmitglied für Schiedsrichterangelegenheiten (Vorsitzende/r des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses)

14b) weiteres Vorstandsmitglied (Beisitzer)

15) Wahl zweier Mitglieder des Kreissportrichter*innen-Wahlausschusses gemäß §§ 38 a Abs. 3, 44 Buchstabe e der Satzung

16) Wahl der Kreisdelegierten zu den Verbandstagen des FLVW und des WDFV

17) Beschlussfassung über eingereichte Anträge

18) Sonstiges


Anmerkungen

  • Die Wahl des Kreisvorstandes erfolgt gemäß § 45 Abs. 2 der Satzung mit Ausnahme des Vorsitzenden des Kreis-Jugend-Ausschusses. Dieser wird am 29. März 2022 auf dem Kreis-Jugend-Tag gewählt.

  • Gemäß § 42 Abs. 4 c der Satzung müssen Anträge bis zum 10. April 2022 schriftlich mit Begründung bei einem Mitglied des Vorstandes des FLVW-Kreises Bielefeld eingegangen sein.

  • Das Erscheinen aller Mitgliedsvereine der drei Fachschaften wird zur Pflicht gemacht, da der ordentliche Kreistag nur alle drei Jahre stattfindet. Bei Nichterscheinen der / des Vereins-Delegierten wird gemäß § 17 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) ein Ordnungsgeld festgesetzt.

  • Der FLVW-Satzung entsprechend sind Kreistage nicht-öffentliche Tagungen. Alle Versammlungsteilnehmer*innen erhalten zusammen mit der schriftlichen Einladung einen Delegiertenausweis. Für die Prüfung dieser Ausweise – vor Betreten des Versammlungsraumes – wird eine Mandatsprüfungskommission gebildet. Die Anzahl, der von den Vereinen zu entsendenden stimmberechtigten Delegierten ergibt sich aus § 43 der Satzung. Jede/r anwesende Delegierte hat nur eine Stimme, die Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.

  • Die Zusammensetzung des Kreistages ergibt sich aus dem Delegiertenschlüssel.


Wir freuen uns, alle Abgesandten der Vereine, Gäste sowie die Delegierten der Kreisinstanzen begrüßen zu dürfen und wünschen eine gute Anreise.