Informationsmaterialien
Termine

Bevorstehende Termine

weiter ›

Sitzung des Kreisvorstandes

Datum: 15. April 2024
mehr »

Sitzung des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses

Datum: 13. Mai 2024
mehr »

Jugendleiterarbeitstagung

Datum: 16. Mai 2024
mehr »
Hallenmeisterschaften







Heim-EM 2024
Social Media

Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Hallen-Meisterschaften Winter 2021/2022



Noch nunklar, ob die Hallenmeisterschaften des FLVW-Kreises stattfinden können.

26.08.2021

In wenigen Monaten stehen grundsätzlich die traditionellen und in der Gunst der Zuschauer*innen hoch gehandelten Hallen-Events auf dem Terminplan des Kreises. Fußballbegeisterte freuen sich auf die Fortführung des Bielefelder Hallen-Fußball Stadtmeisterschaft (27. bis 30. Dezember 2021), des Haller Kreisblatt-Cups (26. bis 28. Dezember 2021) und des Frauen-Hallenfußball-Masters (14. und 15. Januar 2022). Diese drei Turniere musste bereits vor Jahresfrist einmal abgesagt werden.

Die Situation, die durch die Verbreitung von Covid-19 entstanden ist, ist eine nie dagewesene Ausnahmesituation. Sie macht es erforderlich, eine Reihe von Regeln zu beachten. Die Verantwortlichen des FLVW-Kreises Bielefeld setzen konsequent die Weisungen von Politik und Behörden um, um keinerlei Risiken im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu riskieren. So wurde bspw. in den letzten Monaten die Kreis-Geschäftsstelle über einen langen Zeitraum geschlossen. Viel entscheidender waren aber die Unterbrechungen und späteren Annullierungen der Spielzeit 2019/2020 sowie 2020/2021. Mit der nun beginnenden Spielzeit hoffen wir auf die Rückkehr zur Normalität, um unsere Hauptaufgabe, der Organisation des Spielbetriebs nachzukommen.

In diesem Zusammenhang bewerten die Mitglieder des Kreisvorstandes die jeweilis gültigen Coronaschutzverordnungen und prüfen inwiefern eine Austragung der Hallenmeisterschaften zu verantworten ist. Dabei genießt der Gesundheitsschutz aller Beteiligen, ob Spieler*in, Schiedsrichter*innen, Zuschauer*innen, ehrenamtlich Tätige, mithin alle an den Meisterschaften beteiligten Personen, die höchste Priorität.

Gleichwohl liegt es in der Verantwortung des Kreisvorstandes, mögliche finanzielle Risiken für den FLVW, die mit der Austragung der Meisterschaften verbunden sein können, objektiv zu bewerten und zu berücksichtigen. Nicht zuletzt gilt unser Interesse aber auch den jeweiligen Ausrichter-Vereinen, die die Meisterschaften in den letzten Jahren zu dem gemacht sind, was sie sind. Hierauf sind wir alle stolz. Aber gerade die Ausrichter-Vereine sollen auch wirtschaftlich profitieren können. So tragen sie doch durch großen ehrenamtlichen Einsatz zum Gelingen bei.

Unter Berücksichtigung der pandemischen Lage und der gültigen Coronaschutzverordnung haben sich Fußballkreis und Ausrichter-Vereine und nicht zuletzt unsere Sponsoren und Partner abgestimmt, die Situation spätestens Mitte September abschließend zu bewerten, ob die Austragung der drei Hallenmeisterschaften sinnvoll und zweckmäßig ist. Dabei sind u.a. auch zu berücksichtigen:

  • Die Hauptverantwortung des FLVW liegt in der Organisation des Punktespielbetriebs. Hier ist zwingend für Juni 2022 ein Saisonabschluss mit Wertung anzustreben. Ist es daher zwingend nötig, Event-Meisterschaften auszutragen, die sportrechtlich als Freundschaftsspiele bzw. -turniere gelten?

  • Wie viele Zuschauer*innen können die Spiele verfolgen? Schließlich leben die Veranstaltungen von Emotionen des Publikums. Turniere ganz ohne Zuschauer*innen werden wir nicht austragen.

  • Führt eine mögliche Begrenzung des Publikums zu finanziellen Einbußen der Ausrichter-Vereine und zu finanziellen Mehrbelastungen des Fußballkreises als Veranstalter?

  • Welche Ein- oder Beschränkungen müssen von den Zuschauer*innen beachtet werden? Gilt eine temporäre oder dauerhafte Verpflichtung zum Tragen einer Maske? Im Gegensatz zu kommerziellen Veranstaltungen gibt es keine festen Sitzplätze in den Sporthallen, keine personalisierten Tickets.

  • Aktuell gilt für Vieles die „3G-Regelung“. Wie können wir die Einhaltung beim Zugang zu den Sporthallen sicherstellen?

  • Mehrere Mannschaften teilen sich während der Turniertage eine Umkleidekabine. Der Luftaustausch in den Kabinen der Sorthallen ist gering. Wie hoch ist ein Infektionsrisiko?

  • Gibt es Haftungsrisiken für den FLVW-Kreis Bielefeld als Veranstalter oder die Vereine als Ausrichter?

  • Wie verantworten wir es moralisch, falls es bei einer Meisterschaft einen Superspreader gibt und es dadurch eine außergewöhnlich hohe Zahl anderer infizierter Personen gibt?

  • Nach fast 18 Monaten Corona müssen wir aber auch zurück zu einer verantwortbaren Normalität. Können uns die Hallenmeisterschaften bei unterstützen und können wir als Sportgemeinschaft dabei ein positives Signal aussenden? Schließlich ist die Mehrheit der am Spiel beteiligten Personen immunisiert. Dies gilt auch für die Zuschauer*innen immunisiert. Nicht vergessen dürfen für dabei aber die Kinder, die in großer Zahl auch zu den Besuchern zählen.

Diese Fragen und noch viel mehr Aspekte gilt es zu berücksichtigen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist völlig unklar, wie sich die Situation Ende Dezember definitiv darstelle. Dennoch ist für Vereine und Kreis eine frühzeitige und verlässliche Entscheidung sinnvoll. Der Kreisvorstand hat für sich festgelegt, dass er eine endgültige Entscheidung zur Austragung am 20. September 2021 treffen wird. Die dann letztendliche Entscheidung gilt dann selbstverständlich für alle drei Hallenmeisterschaften. Die dann noch verbleidende Zeit bis zu einem Turnierstart reicht soeben noch für eine Organisation, die unseren Qualitätsansprüchen gerecht wird, aus. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es daher nicht erforderlich, dass Vereine ihre Mannschaften zu den jeweiligen Hallenmeisterschaften melden.

Wir werden Sie weiterhin informieren. Bitte bleiben Sie gesund!