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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

CoronaSchVO



Aktuelle Regelungen und Bestimmungen gelten seit dem 28.05.2021.

01.06.2021

Generell gilt für alle Personenangaben in allen drei Stufen, dass Genese und Geimpfte nicht mitgezählt werden. Personen, die entweder eine Corona-Erkrankung hinter sich gebracht haben oder Personen, die einen doppelten Impfschutz haben, können also zusätzlich zum Training dazukommen. Hier ist es an Trainerinnern und Trainern bzw. Übungsleitenden, die entsprechenden Dokumente einmalig zu überprüfen. Wir sind hier auch gerade dabei, die FLVW-CheckIn App entsprechend weiterzuentwickeln, damit diese Angaben ebenfalls hinterlegt werden können.

Und auch das bleibt: Rechtliche Grundlagen sind weiterhin die Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie behördliche Regelungen in der regionalen Zuständigkeit. Hier kann es entscheidende Unterschiede zur Freigabe und Regelungen zur Nutzung der Sportanlagen geben. (Auch in der Unterscheidung zwischen Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb.) Wir empfehlen deshalb auch weiterhin, sich hinsichtlich der Hygienerichtlinien mit dem zuständigen Amt abzustimmen. Und auch das bleibt: Die Möglichkeiten, die sich Ihnen für Angebote im Verein bieten, sind weiterhin abhängig von den Inzidenzwerten in Ihrer Kommune – überhaupt hat diese das letzte Wort in den Verfügungen vor Ort. Wir empfehlen deshalb auch weiterhin, sich hinsichtlich der Hygienerichtlinien mit dem zuständigen Amt abzustimmen.

"Mitnahme" von Erlaubnissen von Inzidenzstufe zu Inzidenzstufe
Wichtig ist in der neuen Systematik der drei Inzidenzstufen, dass die Erlaubnisse aus Stufe 3 in die Stufe 2, und die Erlaubnisse aus den Stufen 3 und 2 in die Stufe 1 "mitgenommen" werden. Deshalb hat der Landessportbund NRW die Tabelle der Inzidenzstufen noch einmal überarbeitet und die Erlaubnisse der Vorstufen in der nächsten Stufe noch einmal explizit aufgeführt. So bleibt zum Beispiel die in Stufe 3 geltende Testfreiheit für kontaktfreien Sport mit bis zu 25 Personen draußen und Kontaktsport draußen von Kinder-/Jugendgruppen bis einschließlich 18 Jahre in den Stufen 2 und 1 selbstverständlich erhalten.

Stufe 3 - Inzidenz 100 – 50,1:
25 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen ohne Testung mit maximal zwei Trainerinnen, Trainer bzw. Übungsleitenden trainieren. Erwachsene können kontaktfrei (also, wenn sie sich „die Bälle auf Abstand zu spielen“) und mit einem negativen Coronatest einer offiziellen Stelle trainieren. Auch hier sind 25 Personen zugelassen. Umkleidekabinen bleiben geschlossen.

Stufe 2 - Inzidenz 50 – 35,1:
Auch hier dürfen 25 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ohne Testung mit maximal zwei Trainerinnen, Trainer bzw. Übungsleitenden trainieren. 25 negativ getesteten Erwachsenen ist es jetzt erlaubt, auch wieder gemeinsam Fußball zu spielen. Zu den 25 Personen gehören im Falle eines Test- bzw. Freundschaftsspiels nur die auf dem Platz stehenden 22 Personen. Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichter und Eingewechselte werden dabei nicht mitgerechnet. Für den Hallenfußball gilt, dass zwölf Personen mit Test unabhängig vom Alter trainieren dürfen. Umkleidekabinen können geöffnet werden, hier ist allerdings der Mindestabstand einzuhalten.

Stufe 1 - Inzidenz 35 und darunter:
Kontaktsport ist draußen bis zu 100 Personen gemeinschaftlich möglich. Alle Beteiligten müssen allerdings einen negativen Test vorlegen. In den Umkleidekabinen gilt weiterhin die Abstandsregel.

Generell gilt für alle Personenangaben in den drei o. g. Stufen, dass Genese und Geimpfte nicht mitgezählt werden. Personen, die entweder eine Corona-Erkrankung hinter sich gebracht haben oder Personen, die einen doppelten Impfschutz haben, können also zusätzlich zum Training dazukommen.

Tests
Grundsätzlich sind Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) notwendig. Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus! Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schülerinnen und Schüler nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können.


Durchführung von Freundschaftsspielen
Mit diesem ersten Etappenziel gibt es seitens einiger Vereine direkte Bestrebungen zur Durchführung von Freundschaftsspielen. Darüber hinaus appelliert der FLVW weiter an die Vernunft. Der insgesamt positive Trend darf nicht durch ein Ausreizen rechtlicher Möglichkeiten aufs Spiel gesetzt werden. Auch wenn der Drang zum sportlichen Wettbewerb groß ist und die Ansteckungsgefahr bei Aktivitäten auf dem Spielfeld sehr gering ist, sind insbesondere die Rahmenbedingungen zu beachten.

Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen dem Trainings- und einem Freundschaftsspielbetrieb: die Anreise (im Regelfall in Fahrgemeinschaften mit PKWs), die Nutzung von Umkleiden (sofern zulässig) und die Unterbringung von Zuschauern (im Kinder- und Jugendbereich sind dies insbesondere die Eltern) sind weiterhin mögliche Risikofaktoren und somit bestmöglich zu vermeiden.

Im Interesse des Gesundheitsschutzes ist daher bei möglicher Planung eines Freundschaftsspiels verantwortungsvoll zwischen Nutzen und Risiko abzuwägen. Generell ist ein "Freundschaftsspiel-Tourismus" dringend zu vermeiden. Die regionalen Inzidenzwerte beider am Spiel beteiligten Mannschaften sind zu beachten.