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Das Bezirks-Sportgericht

Es ist in erster Instanz sachlich zuständig

  • für alle Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Bezirksligamannschaften ergeben, soweit nicht die Zuständigkeit eines Kreis- oder Verbandssortgerichtes gegeben ist,

  • für alle Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Frauen-Bezirksligen ergeben,

  • für alle Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Frauen-Landesligen ergeben, sofern in dem betreffenden Landesverband eine Frauen-Bezirksliga nicht eingerichtet ist,

  • für Angelegenheiten, die Mitarbeiter der dem Bezirk zugeordneten Kreise betreffen,

  • für Verfahren gegen Trainer mit C-Lizenz, die sich aus dem Spielverkehr der Kreisligen und Bezirksligen ergeben.

Ferner ist das BSG in zweiter Instanz sachlich zuständig für die Entscheidungen über die Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der KSGs.

Im Verbandsgebiet existieren fünf Bezirks-Sportgerichte. Für die Kreise Bielefeld, Detmold, Herford, Höxter, Lemgo, Lübbecke und Minden ist das BSG II Ost zuständig. Das BSG besteht aus neun Mitgliedern, die von den o. g. Kreisen gestellt werden. Jeder Kreis hat mindestens ein Mitglied auf dem Kreistag zu wählen. Die in der Reihenfolge nach der Anzahl der kreisangehörigen Vereine mitgliederstärksten Kreise haben jeweils ein weiteres Mitglied zu stellen, bis die Zahl neun erreicht ist. Der Kreis Bielefeld entsendet somit zwei Mitglieder in das Bezirks-Sportgericht II.



Vertreter des FLVW-Kreises Bielefeld als Einzelrichter beim BSG


Mario Ermisch






Aynur Özsan


Postanschrift des Bezirks-Sportgerichts (BSG) II

Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V.
Bezirks-Sportgericht II
Herrn Friedhelm Becker
Lindenstr. 79, 33189 Schlagen

 

Offizielle eMail-Anfragen von Vereinen bitte ausschließlich an das e.Postfach des BSG II (flvw.bsg2@flvw.evpost.de) senden. Bitte beachten Sie, dass dieses nur innerhalb der geschlossenen Benutzergruppe des DFBnet möglich ist.