Categories: Aktuelles
      Date: Mar 21, 2022
     Title: Bestimmungen ab 19.03.2022

Übergangsregelung bis 2. April 2022 - Sport jetzt grundsätzlich mindestens mit 3G möglich!

21.03.2022



Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) hat die Orientierungshilfe zum Sportbetrieb aktualisiert und die wichtigsten Regelungen für den Vereins- und Breitensport auf Grundlage der Coronaschutzverordnung in der ab dem 19. März 2022 gültigen Version zusammengefasst.

Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr. Sporttreiben drinnen unterliegt einheitlich weiterhin der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. LSB NRW und Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern sind alle Sporttreibenden und Sportvereine aufgefordert, nach wie vor umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Zuschauer*innen-Regelungen: Grundsätzlich 3G

Bis 1.000 Personen (drinnen)

Bis 1.000 Personen (draußen)

Über 1.000 Personen (drinnen)

Über 1.000 Personen (draußen):