Categories: Aktuelles
      Date: Mar  4, 2022
     Title: Bestimmungen ab 04.03.2022

Vereinfachungen für den Sport gelten bis zum 19. März gemäß der Coronaschutzverordnung.

04.03.2022



Der FLVW hat die "Coronaregeln" für den Spielbetrieb in den Jugend- und Amateurspielklassen aktualisiert. Diese gelten auch für sämtliche Spiele auf Ebene der Kreisligen.

Sport ist grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen "Sport drinnen" und „"Sport draußen", "Kontaktsport" und "kontaktfreiem Sport" sowie "öffentlichen Raum" und 2Sportanlagen" entfallen zum 03.03.2022. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Der FLVW empfiehlt unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordert der FLVW alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Zuschauerregelungen

Bis 1.000 Personen (drinnen und draußen):

Hinweise zu den Zuschaueregeln

Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben, siehe hierzu das Merkblatt des Gesundheitsministeriums.