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Bestimmungen für
Hallenspiele und -turniere
Hallenspielordnung
I. Veranstalter
Vereine, die dem DFB oder seinen Mitgliedsverbänden angehören, dürfen
Fußballturniere in der Halle unter Einhaltung nachfolgender
Bestimmungen veranstalten. Der veranstaltende Verein muß mit einer
Mannschaft beteiligt sein.
II. Genehmigungsverfahren
1. Hallenturniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist vom Veranstalter einzuholen.
2. Als Hallen-Fußball-Turniere werden nur solche Veranstaltungen
anerkannt, an denen mindestens 4 Mannschaften beteiligt sind.
Ausnahmsweise sind auch Fußballspiele als Einlagespiele (z. B. bei
Sportpressefesten) möglich.
3. Die Genehmigung ist spätestens 14 Tage vor dem ersten Spieltermin
unter Vorlage der Turnierbestimmungen mit einer Aufstellung der
teilnehmenden Mannschaften und eines Zeitplanes zu beantragen.
III. Organisation
1. Leitung, Organisation und Durchführung eines Turniers obliegen dem veranstaltenden Verein.
2. Turniere müssen nach einem festen Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge
der Spiele und die eventuell auszutragenden Entscheidungsspiele,
Verlängerungen und die Bestimmungen für die Spielentscheidung durch
7-Meter- bzw. 9-Meter-Schießen müssen vor Beginn des Turniers
festliegen.
3. Vor Beginn eines Turniers müssen die Beteiligten auf die Beachtung
der Bestimmungen für Turniere und die Fußballspiele in der Halle
hingewiesen werden.
4. Über Streitigkeiten, die sich aus Vorkommnissen während eines
Turniers oder über die Auslegung der Turnierbestimmungen ergeben,
entscheidet ein vom Veranstalter vor Beginn des des Turniers zu
bildendes Schiedsgericht, dem mindestens 3 Personen (davon 1
Schiedsrichter) angehören müssen.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele.
5. Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt oder ein Sanitätsdienst zugegen sein.
IV. Beteiligungsvorschriften
Bei Hallenfußballspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die im
Besitz einer ordnungsgemäßen Spielerlaubnis des DFB bzw. eines seiner
Mitgliedsverbände sind. Für die Beteiligung ausländischer Mannschaften
gelten die Bestimmungen der FIFA bzw. der UEFA.
V. Spielregeln und Bestimmungen
1. Fußballspiele in der Halle werden nach den vom DFB anerkannten
Spielregeln der FIFA, den Bestimmungen der Satzungen und Ordnungen des
DFB, des WFV und nach diesen Richtlinien durchgeführt.
VI. Sporthalle und Spielfeld
1. Die Sporthalle muß so beschaffen sein, daß das Spielfeld vom Zuschauerraum abgegrenzt werden kann.
2. Das Spielfeld muß rechteckig sein. Die Länge soll nicht mehr als 50
Meter und nicht weniger als 30 Meter, die Breite nicht mehr als 25
Meter und nicht weniger als 15 Meter betragen. Es kann mit einer
Seitenbande gespielt werden, jedoch muß diese mindestens 1 Meter hoch
und fest verankert sein.
3. Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt nach den jeweiligen
Spielregeln, sie ist den jeweiligen Größenverhältnissen in der Halle
anzupassen. Das Spielfeld wird durch Seitenlinien und Torlinien
begrenzt. Die Mittellinie muß parallel zu den Torlinien verlaufen und
genau den Mittelpunkt der Seitenlinie treffen.
Der Mittelpunkt des Spielfeldes muß gekennzeichnet und von einem
Anstoßkreis mit einem Durchmesser von 3-Metern umgeben sein. Anstelle
des Strafraumes ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen, der
mindestens 6 Meter tief sein muß. Gegebenenfalls kann der Strafraum
durch einen vorhandenen Hallenwurfkreis ersetzt werden.
4. Die Tore sind 3 Meter bzw. 5 Meter breit und 2 Meter hoch.
5. Für den Strafstoß ist vom Mittelpunkt des Tores entfernt ein Punkt 7
Meter bzw. 9 Meter (bei einer Torbreite von 5 Metern) zu markieren.
6. Die Eckstöße werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an denen sich die Seiten- und Torlinien treffen.
VII. Der Ball
1. Die Spielbälle sollen der Fußball-Regel II entsprechen.
VIII. Die Spieler
1. Eine Mannschaft darf höchstens aus 15 Spielern bestehen, von denen
mindestens 4, höchstens 6 gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen,
je nach Größe des Spielfeldes.
Die Nummerierung der Spieler ist für das gesamte Turnier beizubehalten.
Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem
Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der das
Spielfeld zu früh betreten hat, zu
verwarnen. Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische Mannschaft
erfolgt dort, wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand.
IX. Ausrüstung der Spieler
1. Für die Ausrüstung der Spieler gelten mit Ausnahme des Schuhwerks die gleichen Bestimmungen wie bei normalen Spielen.
2. Die Schuhe dürfen keine Stollen oder Absätze haben und müssen so
beschaffen sein, daß keine Verletzungen der Mitspieler entstehen können.
3. Die spielenden Mannschaften müssen unterschiedliche Spielkleidung tragen.
Die Torwarte müssen sich von den Feldspielern deutlich unterscheiden.
4. Einzelheiten über die Spielkleidung, z. B. auch über das Wechseln
der Spielkleidung, hat der veranstaltende Verein in den
Turnierbestimmungen festzulegen.
X. Die Spielzeit
1. Die Spielzeit sollte 2 x 20 Minuten nicht überschreiten. Die Halbzeitpause beträgt bis zu 3 Minuten.
2. Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch
einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt, der
die Uhr während einer Unterbrechung auf Zeichen des Schiedsrichters
anhalten darf (Time-Out).
3. Keine Mannschaft darf an einem Turniertage - die gesamte Zeit aller
von ihr bestrittenen Spiele und Verlängerungen eingerechnet - länger
als 180 Minuten spielen. Die Höchstspielzeit für D-, E- und F-Junioren
beträgt 80 Minuten.
XI. Spielleitung
1. Die Spiele müssen (Senioren) / sollen (Juniorenbereich) von zugelassenen Schiedsrichtern geleitet werden.
XII. Spielregeln
1. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Bei Seitenaus wird der Ball durch Einrollen ins Spiel gebracht.
Bei Toraus verursacht durch die angreifende Mannschaft wird der Ball durch Werfen, Rollen oder Abstoß ins Spiel gebracht.
Bei Toraus verursacht durch die verteidigende Mansnchaft
(einschließlich Torwart), ist auf Eckstoß zu entscheiden. Hieraus kann
ein Tor direkt erzielt werden.
Verbotenes Spiel innerhalb des eigenen Strafraumes wird mit Strafstoß geahndet.
Der Torwart darf die eigene Spielhälfte nicht verlassen, es sei denn, zur Ausführung eines Strafstoßes.
2. Ein Tor kann aus jeder beliebigen Entfernung erzielt werden.
3. Beim Anstoß, bei der Ausführung von Straf-, Frei- und Eckstößen
sowie beim Einrollen von der Seitenlinie müssen die Spieler der
gegnerischen Mannschaft mindestens 3 Meter vom Ball entfernt sein.
Freistöße für die angreifende Mannschaft, die innerhalb des Strafraumes
bzw. von der gestrichelten Linie umgrenzten Raumes verhängt werden,
werden auf diese Linien zurückverlegt.
4. Wenn der Ball die Decke berührt, so wird ein Freistoß von der Mittellinie ausgeführt.
5. Nach Abstoß/Abwurf ist der Ball erst nach verlassen des Torraumes im Spiel.
6. Alle Freistöße sind indirekt.
7. Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß
zuspielt oder der Ball beim Einwurf direkt zugerollt wird, ist es
diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies
dennoch, ist auf Freistoß zu entscheiden.
8. Erfolgt der Abwurf oder Abstoß über die eigene Spielhälfte hinaus,
ohne daß ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so ist auf Freistoß
für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden.
Diese Bestimmung gilt im übrigen für jegliches Abspiel des Torwarts,
wenn er zuvor den Ball kontrolliert gehalten hat. Die
Vorteilsbestimmung findet Anwendung.
XIII. Spiel bzw. Plazierungsentscheidungen von der Strafstoßmarke
Jede Mannschaft bestimmt 5 Schützen, die das Schießen von der
Strafstoßmarke bis zur Entscheidung durchführen. Hierfür können alle
Spieler als Schützen herangezogen werden, die im Spielbericht für das
betreffende Spiel eingetragen sind. Eine Mannschaft, die keine 5
Schützen stellen kann, ist am Schießen von der Strafstoßmarke nicht
teilnahmeberechtigt.
Ein Auswechseln der von jeder Mannschaft für das Schießen von der
Strafstoßmarke bestimmten Schützen ist nicht gestattet, mit der
Ausnahme, daß den Torwart auch noch während des Schießens jeder im
Spielbericht der betreffenden Mannschaft eingetragenen Spieler ersetzen
kann, wenn dieser sich während des Schießens der Torschüsse verletzt.
XIV Strafbestimmungen
Für Vergehen während eines Spiels kann der Schiedsrichter gegen Spieler folgende Strafen verhängen
a) Verwarnung
b)Zeitstrafe 2 Minuten
c) Feldverweis auf Dauer
2. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch
nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Die Mannschaft kann
wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische
Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens nach Ablauf von 2 Minuten.
Die Verhängung eines Feldverweises auf Zeit gegen einen Spieler ist
während eines Spiels nur einmal möglich. Bei einem weiteren
verwarnungswürdigen Vergehens dieses Spielers im selben Spiel ist der
Spieler auf Dauer des Feldes zu verweisen.
3. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis auf Dauer hinnehmen mußte,
kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische
Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens nach drei Minuten.
Spieler, die auf Dauer des Feldes verwiesen wurden, sind automatisch
gesperrt (SpO/WFV § 26) und sind von den weiteren Spielen des Turniers
ausgeschlossen. Die Bestimmungen der §§ 26, 27, 28 SpO/WFV sowie § 3
RuVO/WFV finden Anwendung.
4. Spieler, die von einem Schiedsrichter im Spiel- oder Sonderbericht
einer Tätlichkeit oder Beleidigung eines Schiedsrichters beschuldigt
werden, sind von den weiteren Spielen des Turniers ausgeschlossen.
5. Wird durch Feldverweis auf Zeit oder Dauer die Zahl der Spieler
einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler verringert, so muß
das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für
Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch.
XV. Spielberichte
Bei jedem Turnier sind Hallen-Spielberichte zu erstellen und der Stelle zuzusenden, die die Genehmigung erteilt hat.
XVI. Schlußbestimmung
Die Veranstalter von Turnieren können weitere Durchführungsbestimmungen
erlassen. Diese dürfen jedoch dem Sinne dieser Vorschriften und den
Fußballregeln nicht entgegenstehen.
Stand: 29. September 2005.
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