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TECHNISCH-ORGANISATORISCHE DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG
 
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Durchführungsbestimmungen für alle Kreisliga-Staffeln

des FLVW Kreises 5 Bielefeld für die Saison 2009/2010 (gemäß § 42 SpO/WFLV)

I. Allgemeines

        Der Kreisvorstand hat die Durchführungsbestimmungen des FLVW auch für den Fußballkreis Bielefeld für verbindlich erklärt. Die nachfolgenden Erläuterungen geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die Aufgaben bzw. Anweisungen der Saison 2009/2010. Die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen gelten für den Seniorenfußball (jedoch nicht für den Frauen- und Altligafußball).

        Der Kreisvorsitzende ist nach § 45 Abs. 7 der FLVW-Satzung die Spielleitende Stelle. Für die fußballtechnische Durchführung der Meisterschaftsspiele sind die vom Kreisvorsitzenden eingesetzten Staffelleiter zuständig.

        Die Vereine sind verpflichtet, bei jeder Änderung der Kontaktdaten (Vereinsvorstände, sonstige Ansprechpartner, etc.) den Kreisvorsitzenden hierüber unverzüglich (möglichst per Mail) zu informieren. Zudem sind die Vereinsdaten bei Veränderungen im entsprechenden DFBnet Modul (Vereinsmeldebogen) zeitnah zu aktualisieren. Die Benennung eines Vorstandsmitgliedes nach § 26 BGB ist hierbei zwingend erforderlich.

II. Spielermeldelisten und Spielerpässe

        Vor Beginn des ersten Pflichtspiels (gilt auch für Pokalspiele) müssen alle Pässe dem Fußballkreis zur Kontrolle - sortiert in alphabetischer Reihenfolge - vorgelegt werden. Eine Spielermeldeliste muss nicht eingereicht werden. Für die Erfassung der Spielerpässe wird ein vom Fußballkreis eingesetztes EDV-System genutzt.

        Die Passbilder auf den Spielerpässen aller im Seniorenbereich eingesetzten Spieler müssen vom Fußballkreis genietet und mit einem FLVW-Stempel versehen sein. Fehlt das Passfoto (oder nicht mehr aktuell) bei der Spielerpassvorlage, so  wird dieser Pass nicht abgenommen.

        Wird ein Spieler während der Saison eingesetzt und das Passbild ist nicht genietet und/oder abgestempelt (z. B. hochgemeldete Juniorenspieler oder Altherrenspieler), oder der Pass wurde dem Fußballkreis für die Saison 2009/2010 noch nicht vorgelegt, so ist dieser Spielerpass innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach dem entsprechenden Spiel unaufgefordert dem zuständigen Staffelleiter persönlich vorzulegen oder mit einem Freiumschlag einzusenden.

        Vereine die Spieler einsetzen, müssen selbst überprüfen, ob die entsprechenden Spieler dem Fußballkreis zur Saison 2009/2010 bereits gemeldet wurden. Bei Pässen mit genieteten Passbildern kann man nicht davon ausgehen, dass diese bereits gemeldet wurden.

Beim Einsatz eines noch nicht dem Fußballkreis gemeldeten Spielers muss der Spielerpass innerhalb von fünf Tagen nach dem Spiel unaufgefordert dem zuständigen Staffelleiter persönlich vorgelegt oder mit einem Freiumschlag zugesandt werden.

        Die Spieler, deren Spielerpass bei einer Passkontrolle (während eines Spiels) nicht vorliegt, müssen auf dem Spielbericht unter Hinzufügung ihres Geburtsdatums eigenhändig (auf dem Spielbericht unter »Besondere Anmerkungen«) ihre Unterschrift leisten.

Wurde auch dieser Spielerpass nicht dem Fußballkreis vorgelegt, so ist dies innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach dem Spiel nachzuholen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Pass zum Zeitpunkt des Spieles noch in der Passabteilung des WFLV befindet.

        Werden Spielerpässe gemäß der Nummern 3., 4. und 5. nicht innerhalb der Fünf-Tages-Frist vorgelegt, so gilt mit Ablauf dieser Frist ein Verfahren zur Überprüfung der Spielerlaubnis (§ 23 Abs. 3 SpO/WFLV) des ohne Pass eingesetzten Spielers als eröffnet. Für die Spielwertung gilt § 35 Abs. 2 Nr. 4 SpO/WFLV und für das Ordnungsgeld § 4 Nr. 3 Buchstabe b RuVO/WFLV. Befindet sich der Pass noch zur Beantragung der Spielberechtigung bei der Passabteilung, so ist dieser spätestens fünf Tage nach Erhalt (z. B. Rücksendung durch die Passabteilung des WFLV) dem Fußballkreis Bielefeld vorzulegen.

Beispiel 1: Spieler A wird am Sonntag (20.09.2009) in einem Spiel eingesetzt. Der Spielerpass (der Verein ist im Besitz des Passes) wurde dem Fußballkreis noch nicht vorgelegt. Die Passvorlage muss bis spätestens Freitag (25.09.2009) erfolgt sein.

Beispiel 2: Spieler B wird am Sonntag (30.08.2009) in einem Spiel eingesetzt. Der Spielerpass befindet sich noch in der Passabteilung des WFLV (eine Spielberechtigung liegt aber vor). Der Spielerpass geht dem Verein am 02.09.2009 zu. Die Passvorlage muss bis spätestens 07.09.2009 erfolgt sein.

III. Spielansetzungen

       Durch die Veröffentlichung (im DFBnet bzw. fussball.de) des Spielplanes gelten die Gastvereine als eingeladen. Die jeweiligen Spielpläne können unter www.dfbnet.org eingesehen werden. Hier haben die Vereine die Möglichkeit, eigenständig Vereins- und Mannschaftsspielpläne zu generieren. Sie haben die Anstoßzeiten dem DFBnet  zu entnehmen. Ebenso erfolgen die Ansetzungen der Schiedsrichter ausschließlich über das DFBnet.

        Bei der Spielplanerstellung werden (nach Möglichkeit) die Wunschanstoßzeiten der Vereine berücksichtigt. Sobald die Spielpläne über das DFBnet veröffentlicht werden, haben die Heimvereine ihre Anstoßzeiten zu überprüfen. Erforderliche Änderungen sind (für die gesamte Hinrunde) umgehend dem zuständigen Staffelleiter per E-Mail mitzuteilen.

Bei jeder weiteren Änderung muss spätestens 14 Tage (bei Nachholspielen individuell, spätestens jedoch 10 Tage) vor dem angesetzten Spiel die Anstoßzeit dem zuständigen Staffelleiter mitgeteilt werden. Erfolgt diese Meldung nicht, gilt grundsätzlich die Anstoßzeit, die im DFBnet eingetragen ist.

        Die offizielle Anstoßzeit ist für die Spiele der 1. Mannschaften 15:00 Uhr, und in der Zeit vom 1. November 2009 bis zum 31. Januar 2010 14:30 Uhr. Grundsätzlich gilt für Spiele der 2. Mannschaften 13:00 Uhr und für Spiele weiterer Mannschaften 11:00 Uhr als feste Anstoßzeit. In der Zeit vom 1. November 2009 bis zum 31. Januar 2009 verschieben sich diese Zeiten.

Die Anstoßzeiten der weiteren Mannschaften (z. B. A-Junioren, Frauen) richten sich nach der Vorrangigkeit der an diesem Tag spielenden Mannschaften und nach den Platzbelegungsmöglichkeiten. Für die Spiele des letzten Spieltages gelten jedoch besondere Bestimmungen.

        Lediglich dann, wenn sich wegen »höherer Gewalt« kurzfristig 2 Tage vor dem Spiel) der Spielort oder die Anstoßzeit ändern, muss der Heimverein den angesetzten Schiedsrichter/Spielleiter, den Gastverein und den zuständigen Staffelleiter telefonisch hiervon in Kenntnis setzen. Ebenso ist zu verfahren, wenn ein Spiel kurzfristig abgesagt wird, z.B. wegen einer Unbespielbarkeit des Platzes. Auch hier ist eine Information an den Gastverein und den Schiedsrichter/Spielleiter sowie den zuständigen Staffelleiter zwingend erforderlich.                                                                   

IV. DFBnet

        Der  Heimverein ist  verpflichtet, die Spielergebnisse einschließlich eines eventuellen Sonderereignisses (Abbruchs) oder Spielausfalls unverzüglich, eine Stunde nach Spielschluss, spätestens jedoch bis 17.59 Uhr (Nachmittagsspiele) in das DFBnet einzupflegen. Spielergebnisse von Spielen die nach 18.00 Uhr enden, müssen spätestens eine Stunde nach Spielschluss eingegeben worden sein (§ 20 Abs. 5 SpO/WFLV). Diese Regelungen gelten für alle Spiele (auch Freundschafts- und Pokalspiele) der Saison 2009/2010.

Die Telefonnummer für den telefonischen Ergebnisdienst des DFBnet lautet: 069-222261111. Bitte beachten Sie, dass diese Telefonnummer nur für die Anwahl über ein Mobiltelefon zur Verfügung steht. Über einen Festnetzanschluss ist die Rufnummer: 0180-5332638 zu wählen. Internet-Adresse für die Ergebnismeldung: http://www.dfbnet.org/.

        Bei Nichtmeldung oder verspäteter Meldung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 15,00 €uro pro Spiel erhoben (§ 4 Abs. 3 Buchstabe y RuVO/WFLV).

        Selbstverständlich bieten sowohl die Staffelleiter, der Schiedsrichter-Sachbearbeiter und der DFBnet-Betreuer (Superuser) bei Fragen ihre Hilfe an. Diese Ansprechpartner sind unter den bekannten Telefonnummern bzw. über E-Mail erreichbar.

V. Allgemeine Informationen zur Auf- und Abstiegsregelung

        Es gelten die Auf- und Abstiegsregelungen gemäß besonderer Aufstellung die vor Beginn der Spielrunde in den Offiziellen Mitteilungen veröffentlicht werden. Das Ausscheiden von Mannschaften ist im § 44 SpO/WFLV geregelt. Besonderheiten zur Ermittlung der Aufsteiger zur Kreisliga B werden unter Punkt VIII. dieser Durchführungsbestimmungen detailliert erläutert.

        In der Kreisliga A und in der Kreisliga B entscheidet bei Punktgleichheit die Tordifferenz gemäß den Ausführungen des § 33 Abs. 3 SpO/WFLV. In der Kreisliga C werden bei Punktegleichstand zur Ermittlung der Meister (und ggf. Teilnehmer an Aufstiegsspielen) Entscheidungsspiele auf einem neutralen Platz ausgetragen.

VI. Schiedsrichter/Spielleiter

        Jeder Verein ist grundsätzlich verpflichtet, für jede Mannschaft, die am Pflichtspielbetrieb des Fußballkreises und des Verbandes teilnimmt, die gleiche Anzahl von Schiedsrichtern zu stellen - § 30 Abs. 2 SpO/WFLV.

 

        Schiedsrichterwerden zu allen Spielen durch den Kreis-Schiedsrichterausschuss angesetzt. Ist kein Schiedsrichter (in der Kreisliga C) erschienen, muss das Spiel nach Möglichkeit ausgetragen werden. Dabei ist bei der Einigung folgende Rangfolge zu beachten und anzuwenden:

neutraler amtlicher Schiedsrichter

amtlicher Schiedsrichter des Gastvereins

amtlicher Schiedsrichter des Heimvereins

Spielleiter des Gastvereins

Spielleiter des Heimvereins

        Vereine mit einem negativen Schiedsrichtersoll müssen Spielleitungen selbst organisieren. Hierzu sind von den Vereinen Spielleiter (die offizielle Bezeichnung für Vereins-Schiedsrichter) zu stellen. Je fehlendem Schiedsrichter sind dies in der Saison 2009/2010 zwei Spielleitungen pro Halbserie. Vereine sind nicht berechtigt, geprüfte und gemeldete Schiedsrichter zu diesen Spielen einzusetzen und werden bei Zuwiderhandlungen mit einem Ordnungsgeld belegt.

Die entsprechenden Vereine werden vor Beginn der Hin- bzw. vor Beginn der Rückserie durch den Schiedsrichter-Sachbearbeiter über die zu leitenden Spielpaarungen informiert. Die Vereine haben die Anstoßzeiten für Ihre Spielleiter dem DFBnet zu entnehmen.

Sollte ein, durch einen Spielleiter zu leitendes Meisterschaftsspiel ausfallen, so ist der Verein auch für das entsprechende Nachholspiel verpflichtet, einen Spielleiter zu stellen. Die Vereine haben dem DFBnet zu entnehmen, wann das entsprechende Spiel nachgeholt wird. Eine gesonderte Information durch die Spielleitende Stelle bzw. durch den Schiedsrichter-Sachbearbeiter erfolgt nicht. Sofern es die Möglichkeiten des DFBnet zulassen, werden die Vereine jedoch bei Änderungen der Spielzeiten (Datum/Uhrzeit) per Mail (an das »ePostfach«) hierüber informiert.

Kommt ein Verein seiner Verpflichtung nicht nach, zieht dies, das in der Satzung - für Nichtantreten von Schiedsrichtern - festgelegte Ordnungsgeld nach sich. Bei jedem weiteren Unterlassen verdoppelt sich das Ordnungsgeld. Außerdem behält sich der Fußballkreis vor, in Fällen der Unterlassung nach entsprechenden Gesprächen mit den Vereinvertretern, weitere Maßnahmen einzuleiten.

        Spiele von ersten Mannschaften in den Kreisligen C werden im Rahmen der Möglichkeiten mit der Leitung durch amtliche Schiedsrichter besetzt. Vereine die das Schiedsrichtersoll erfüllen, werden im Rahmen der Möglichkeiten bevorzugt behandelt.

        Ist trotz aller Bemühungen bei einem Spiel der Kreisliga C kein Schiedsrichter (oder neutraler Spielleiter) erschienen, müssen sich die Vereine auf einen Schiedsrichter oder Spielleiter einigen (Punkt 2. Buchstabe a bis e gilt entsprechend) und das Spiel austragen. Bei Nichteinigung wird das Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet! Die Einigung oder Nichteinigung ist auf dem Spielbericht mit der Unterschrift beider Vereinsvertreter zu vermerken.

In den Kreisligen A und B gilt dieses nicht. Wenn bei diesen Spielen der angesetzte Schiedsrichter fehlt, muss der Schiedsrichter-Sachbearbeiter umgehend informiert werden. Soweit möglich, wird er für Ersatz sorgen - ansonsten muss das Spiel ausfallen und nachgeholt werden. Sollte Ersatz gefunden sein, so haben beide Mannschaften so lange vor Ort zu warten (auch mehr als 45 Minuten), bis der informierte Schiedsrichter erschienen ist. Sollte eine Mannschaft vor Eintreffen bzw. zum Zeitpunkt des Eintreffens des informierten Schiedsrichters abreisen, so wird dieses Vergehen wie »Nichtantreten« durch die Spielleitende Stelle den Satzungen entsprechend geahndet. Aber in diesen Fällen besteht auch die Möglichkeit, sich auf einen am Sportplatz anwesenden Schiedsrichter zu einigen. Diese Einigung ist auf dem Spielbericht vor dem Spiel unter »Besondere Anmerkungen« zu vermerken und von beiden Vereinen zu unterschreiben.

        Die Aufwandsentschädigung für Spielleiter ist identisch mit dem Auslagenersatz für einen amtlichen Schiedsrichter (18 €uro) zzgl. Fahrtkostenerstattung in Höhe 0,30 €uro je zurückgelegtem Kilometer (kürzeste Entfernung). Für die Spielleiter besteht Versicherungsschutz wie bei offiziellen Schiedsrichtern.

        In den Kreisligen A und B ist das Stellen von vereinseigenen Linienrichtern Pflicht. Die Eintragungen in den Spielbericht hat der Heim- und Gastverein vor Spielbeginn vorzunehmen. Wird kein Linienrichter gestellt, verhängt die Spielleitende Stelle ein Ordnungsgeld. In den Kreisligen C ist das Stellen von vereinseigenen Linienrichtern - im Eigeninteresse - erwünscht.

VII. Spielbericht

        Spielberichte müssen mindestens in doppelter Ausführung erstellt werden. Das Original ist vom Schiedsrichter/Spielleiter an den FLVW Kreis 5 Bielefeld zu senden. Hierfür hat der gastgebende Verein einen frankierten Umschlag zur Verfügung zu stellen. Die Kopie und die Anlage zum Spielbericht sind (für wichtige Rückfragen z. B. bei Roten Karten, Unklarheiten bei eingesetzten Spielern, etc.) für die Dauer der laufenden Saison beim gastgebenden Verein aufzubewahren.

        Der ausgefüllte Spielbericht und die korrekt ausgefüllte Anlage zum Spielbericht sind dem Schiedsrichter/Spielleiter spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn zusammen mit einem frankierten und adressierten Briefumschlag (an den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V., Kreis 5 Bielefeld, Postfach 10 11 90, 33511 Bielefeld) unaufgefordert auszuhändigen.

        Die Rückennummern der Spieler müssen mit den Eintragungen im Spielbericht und der Anlage zum Spielbericht übereinstimmen. Die Passkontrolle hat für alle eingetragenen Spieler vor dem Spiel zu erfolgen. Der Spielbericht sowie die Anlage zum Spielbericht sind deutlich und lesbar (in Druckbuchstaben) zu erstellen. Bei schlecht lesbaren Spielberichten wird ein Ordnungsgeld gemäß § 4 Abs. 3 Buchstabe i  RuVO/WFLV erhoben.

        Der Spielbericht muss nach den Eintragungen durch den Schiedsrichter von den Vereinen unterschrieben werden. Dabei handelt es sich um eine Kenntnisnahme und nicht um eine inhaltliche Zustimmung. Eine fehlende Unterschrift auf dem Spielbericht zieht eine Ordnungsstrafe gemäß RuVO/WFLV nach sich. Alle Vereine sollten auf die richtige Eintragung der Auswechselspieler achten.

VIII. Auskünfte zur Spielberechtigung

Die Prüfung der Spielberechtigung eines Spielers - beispielsweise in einer unteren Mannschaft - obliegt dem Verein. Die Spielleitende Stelle hilft im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Mündliche Auskünfte in der Geschäftsstelle basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Unterlagen und sind deshalb ohne Gewähr.

IX. Meisterschaftsspiele

        Bei Spielüberschneidungen auf derselben Sportanlage oder aus anderen zwingenden Gründen hat der zuständige Staffelleiter das Recht, Spiele individuell anzusetzen. Bei diesen Ansetzungen ist darauf zu achten, dass der Spielbetrieb der Junioren nicht beeinträchtigt wird.

        Meisterschaftsspiele können nur vorverlegt werden. In diesem Fall hat eine schriftliche Einigung mit dem Gastverein zu erfolgen. Die Einigung zur Spielverlegung muss dem zuständigen Staffelleiter spätestens 14 Tage vor dem Spiel zugeschickt werden (ist auch per E-Mail möglich). Der zuständige Staffelleiter nimmt die erforderlichen Eintragungen im DFBnet vor. Nur so ist sichergestellt, dass ein Schiedsrichter/Spielleiter angesetzt werden kann.

        Wochentagspiele können je nach Platzsituation zwischen dienstags und donnerstags ausgetragen werden. Bei einer Nichteinigung ist Mittwoch der offizielle Nachholspieltag (19.00 Uhr) - Ausnahme: Es steht dem Heimverein kein Platz zur Verfügung. In einem solchen Fall ist zwingend der zuständige Staffelleiter zu informieren, der dann einen verbindlichen Termin festlegt.

        Ausgefallene Spiele sind immer in der Folgewoche des nächsten Spieltages (dienstags bis donnerstags) nachzuholen. Sollte es dann zu Terminüberschneidungen wegen anderer Nachholspiele (oder Platzsperrung) kommen, ist der zuständige Staffelleiter zu informieren.

        Fällt ein Nachholspiel, für Vereine aus nicht vertretbaren Umständen (wegen schlechter Witterung o. ä.), erneut aus, gilt es wieder automatisch in der übernächsten Woche als erneut angesetzt. Die genannten Kriterien behalten Gültigkeit. Wenn ein Platz durch den Eigentümer kurzfristig oder mehrfach gesperrt wird oder unbespielbar gewesen ist, ist die Spielleitende Stelle berechtigt, die Durchführung des Spiels auf einem von ihr zu bestimmenden anderen Platz anzuordnen (§ 21 Abs. 4 SpO/WFLV). Dies kann auch kurzfristig außerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgen.

        Bei Platzsperren durch die Kommune oder den Platzeigentümer muss der Heimverein den Gastverein und den Schiedsrichter/Spielleiter rechtzeitig informieren. Ausgefallene Spiele sind am Spieltag (umgehend, jedoch bis spätestens 17.59 Uhr) im DFBnet als »Ausgefallen« zu erfassen. Die Sperrbescheinigung und der (mit ausgefüllten Kopf) Spielbericht  sind an den Fußballkreis Bielefeld noch am ausgefallenen Spieltag abzusenden. Ist bei einem Spielausfall der Schiedsrichter/Spielleiter nicht rechtzeitig informiert worden und deshalb angereist, muss der Heimverein die entstandenen Kosten übernehmen (Fahrkosten plus halber Spesensatz).

X. Freundschaftsspiele

        Freundschaftsspiele können jederzeit durchgeführt werden soweit sie den Pflichtspielbetrieb und Verbandsveranstaltungen nicht beeinträchtigen. Die Heimvereine müssen dem Fußballkreis/der Geschäftsstelle alle Vorbereitungsspiele anzeigen.

        Freundschaftsspiele sind zusätzlich dem zuständigen Schiedsrichter-Sachbearbeiter mindestens 14 Tage vor dem Spiel zu melden. Nur so ist sichergestellt, dass Schiedsrichter die Spielleitung eines Freundschaftsspiels übernehmen können. Freundschaftsspiele ohne Schiedsrichter dürfen nicht ausgetragen werden.

        Alle Spielberichte sind an die Kreis-Geschäftsstelle (an den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V., Kreis 5 Bielefeld, Postfach 10 11 90, 33511 Bielefeld) zu senden.

        Anträge auf Durchführungen von Hallen- und/oder Feldturnieren (Sportwochen) sind vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung an den Kreis-Kassierer Lutz-Peter Oberschelp zu richten.

XI. DFB-Vereinspokalspiele

        Teilnahmeberechtigt sind nur 1. Mannschaften, die an den Meisterschaftsspielen teilnehmen. Bei allen Spielen hat der klassenniedrigere Verein Heimrecht.

        Die Spieltermine werden durch den Pokalspielleiter verbindlich festgelegt. Die jeweiligen Anstoßzeiten sind dem Pokalspielleiter spätestens 14 Tage vor dem Spiel zu melden. Ein Schiedsrichter muss nicht angefordert werden. Dieser wird durch den Schiedsrichter-Sachbearbeiter angesetzt und benachrichtigt.

        Alle Spielberichte sind an die Kreis-Geschäftsstelle (an den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V., Kreis 5 Bielefeld, Postfach 10 11 90, 33511 Bielefeld) zu senden.

        Soweit Vereine nicht mehr am Pokalwettbewerb beteiligt sind, können an den Pokalspieltagen auch Meisterschaftsspiele angesetzt werden.

XII. Besondere Anweisungen für Staffelleiter

        Die Staffelleiter sind berechtigt, einen kompletten Spieltag wegen Unbespielbarkeit der meisten Plätze abzusetzen. Dies erfolgt nach Abstimmung mit der Spielleitenden Stelle. Spielabsagen oder Spielverlegungen kann die Spielleitende Stelle nur dann vornehmen, wenn verbandsseitiges Interesse oder höhere Gewalt vorliegen.

        Die Spiele des letzten Spieltages der Rückrunde müssen zeitgleich ausgetragen werden, es sei denn, ein Spiel ist für den Aufstieg oder den Klassenerhalt nicht mehr von Bedeutung.

XIII. Aufstiegsspiele zur Kreisliga B

 

  1. Maßgeblich ist die Auf- und Abstiegsregelung, die vor Beginn der Punktspielrunde in den Offiziellen Mitteilungen veröffentlicht wird.

 

  1. Die vier Meister der Kreisligen C steigen zur Kreisliga B auf. Sollte die Anzahl von 32 Mannschaften der Kreisliga B für die Saison 2010/2011 unterschritten werden, tragen die Tabellenzweiten jeder Staffel Entscheidungsspiele um die freien Plätze aus. Neben den Meistern können somit weitere Mannschaften in die Kreisliga B aufsteigen. Hierbei wird in Anwendung von § 47 Abs. 5 SpO/WFLV das K.o.-System zur Anwendung gebracht.

 

  1. Diese Spiele (Wertung gemäß § 47 SpO/FLVW) werden auf neutralen Plätzen ausgetragen, die vom Fußballkreis bestimmt werden:

    • Spiel 1    Vertreter C1 gegen Vertreter C4 und zeitgleich

    • Spiel 2    Vertreter C2 gegen Vertreter C3

    • Spiel 3    Sieger Spiel 1 gegen Sieger Spiel 2 und wenn erforderlich

    • Spiel 4    Verlierer Spiel 1 gegen Verlierer Spiel 2

 

  1. Der Verzicht auf die Teilnahme an den Aufstiegsspielen ist vor Ablauf des letzten angesetzten Punktspieltages dem Kreisvorsitzenden verbindlich durch Einschreiben mitzuteilen. Nimmt diese Mannschaft somit nicht an den Spielen teil, rückt die nächstbestplatzierte, spielbereite und zugelassene Mannschaft der jeweiligen Staffel nach. Bei Spielverzicht, ohne dass die erforderliche Meldung abgegeben wurde, gilt die nicht angetretene Mannschaft als Verlierer des Spiels.

 

  1. Erst nach Abschluss dieser Aufstiegsspiele und spätestens nach Meldeschluss der Mannschaftsmeldungen 2010/2011 kann die definitive Anzahl der (zusätzlichen) Aufsteiger bestimmt werden. Die Rangfolge der Aufsteiger ergibt sich nach den Entscheidungsspielen:

1 Aufsteiger    >    Sieger Spiel 3

2 Aufsteiger    >    Teilnehmer Spiel 3

3 Aufsteiger    >    Teilnehmer Spiel 3 und Sieger Spiel 4

4 Aufsteiger    >    Teilnehmer Spiel 3 und Teilnehmer Spiel 4

XIV. Besonderheiten bei Finanz-Rückständen der Vereine

        Sofern Vereine während der Saison 2009/2010 ihren Zahlungsverpflichtungen nicht regelmäßig nachkommen oder Zahlungsvereinbarungen nicht einhalten, wird die Angelegenheit dem zuständigen Rechtsorgan zur Klärung übergeben.

        Zur Spielserie 2010/2011 werden nur Vereine mit Mannschaften am Spielbetrieb im FLVW Kreis 5 Bielefeld zur Teilnahme zugelassen, die ihren Zahlungsverpflichtungen und möglichen Zahlungsvereinbarungen gegenüber dem FLVW bis zum 30. Juni 2011 regelmäßig nachgekommen sind.

Bei allen spieltechnischen Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter des Fußballkreises gerne weiter.




 
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