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I. Allgemeines
Der Kreisvorstand hat die
Durchführungsbestimmungen des FLVW auch für den Fußballkreis Bielefeld für verbindlich
erklärt. Die nachfolgenden Erläuterungen geben Ihnen einen umfassenden
Überblick über die Aufgaben bzw. Anweisungen der Saison 2009/2010. Die
nachfolgenden Durchführungsbestimmungen gelten für den Seniorenfußball (jedoch
nicht für den Frauen- und Altligafußball).
Der
Kreisvorsitzende ist nach § 45 Abs. 7 der FLVW-Satzung die Spielleitende
Stelle. Für die fußballtechnische Durchführung der Meisterschaftsspiele sind
die vom Kreisvorsitzenden eingesetzten Staffelleiter zuständig.
Die Vereine
sind verpflichtet, bei jeder Änderung der Kontaktdaten (Vereinsvorstände,
sonstige Ansprechpartner, etc.) den Kreisvorsitzenden hierüber unverzüglich
(möglichst per Mail) zu informieren. Zudem sind die Vereinsdaten bei
Veränderungen im entsprechenden DFBnet Modul (Vereinsmeldebogen) zeitnah zu
aktualisieren. Die Benennung eines Vorstandsmitgliedes nach § 26 BGB ist
hierbei zwingend erforderlich.
II. Spielermeldelisten
und Spielerpässe
Vor Beginn des
ersten Pflichtspiels (gilt auch für Pokalspiele) müssen alle Pässe dem Fußballkreis
zur Kontrolle - sortiert in alphabetischer Reihenfolge - vorgelegt werden. Eine
Spielermeldeliste muss nicht eingereicht werden. Für die Erfassung der
Spielerpässe wird ein vom Fußballkreis eingesetztes EDV-System genutzt.
Die Passbilder
auf den Spielerpässen aller im Seniorenbereich eingesetzten Spieler müssen vom
Fußballkreis genietet und mit einem FLVW-Stempel versehen sein. Fehlt das
Passfoto (oder nicht mehr aktuell) bei der Spielerpassvorlage, so wird dieser Pass nicht abgenommen.
Wird ein
Spieler während der Saison eingesetzt und das Passbild ist nicht genietet
und/oder abgestempelt (z. B. hochgemeldete Juniorenspieler oder
Altherrenspieler), oder der Pass wurde dem Fußballkreis für die Saison
2009/2010 noch nicht vorgelegt, so ist dieser Spielerpass innerhalb einer Frist
von fünf Tagen nach dem entsprechenden Spiel unaufgefordert dem zuständigen
Staffelleiter persönlich vorzulegen oder mit einem Freiumschlag einzusenden.
Vereine die
Spieler einsetzen, müssen selbst überprüfen, ob die entsprechenden Spieler dem
Fußballkreis zur Saison 2009/2010 bereits gemeldet wurden. Bei Pässen mit
genieteten Passbildern kann man nicht davon ausgehen, dass diese bereits
gemeldet wurden.
Beim Einsatz eines noch nicht dem Fußballkreis gemeldeten
Spielers muss der Spielerpass innerhalb von fünf Tagen nach dem Spiel
unaufgefordert dem zuständigen Staffelleiter persönlich vorgelegt oder mit
einem Freiumschlag zugesandt werden.
Die Spieler,
deren Spielerpass bei einer Passkontrolle (während eines Spiels) nicht
vorliegt, müssen auf dem Spielbericht unter Hinzufügung ihres Geburtsdatums
eigenhändig (auf dem Spielbericht unter »Besondere Anmerkungen«) ihre
Unterschrift leisten.
Wurde auch dieser Spielerpass nicht dem Fußballkreis
vorgelegt, so ist dies innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach dem Spiel
nachzuholen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Pass zum Zeitpunkt des
Spieles noch in der Passabteilung des WFLV befindet.
Werden
Spielerpässe gemäß der Nummern 3., 4. und 5. nicht innerhalb der
Fünf-Tages-Frist vorgelegt, so gilt mit Ablauf dieser Frist ein Verfahren zur
Überprüfung der Spielerlaubnis (§ 23 Abs. 3 SpO/WFLV) des ohne Pass
eingesetzten Spielers als eröffnet. Für die Spielwertung gilt § 35 Abs. 2 Nr. 4
SpO/WFLV und für das Ordnungsgeld § 4 Nr. 3 Buchstabe b RuVO/WFLV. Befindet
sich der Pass noch zur Beantragung der Spielberechtigung bei der Passabteilung,
so ist dieser spätestens fünf Tage nach Erhalt (z. B. Rücksendung durch die
Passabteilung des WFLV) dem Fußballkreis Bielefeld vorzulegen.
Beispiel 1:
Spieler A wird am Sonntag (20.09.2009) in einem Spiel eingesetzt. Der
Spielerpass (der Verein ist im Besitz des Passes) wurde dem Fußballkreis noch
nicht vorgelegt. Die Passvorlage muss bis spätestens Freitag (25.09.2009)
erfolgt sein.
Beispiel 2:
Spieler B wird am Sonntag (30.08.2009) in einem Spiel eingesetzt. Der
Spielerpass befindet sich noch in der Passabteilung des WFLV (eine
Spielberechtigung liegt aber vor). Der Spielerpass geht dem Verein am
02.09.2009 zu. Die Passvorlage muss bis spätestens 07.09.2009 erfolgt sein.
III. Spielansetzungen
Durch die
Veröffentlichung (im DFBnet bzw. fussball.de) des Spielplanes gelten die Gastvereine
als eingeladen. Die jeweiligen Spielpläne können unter www.dfbnet.org
eingesehen werden. Hier haben die Vereine die Möglichkeit, eigenständig
Vereins- und Mannschaftsspielpläne zu generieren. Sie haben die Anstoßzeiten
dem DFBnet zu entnehmen. Ebenso erfolgen
die Ansetzungen der Schiedsrichter ausschließlich über das DFBnet.
Bei der
Spielplanerstellung werden (nach Möglichkeit) die Wunschanstoßzeiten der
Vereine berücksichtigt. Sobald die Spielpläne über das DFBnet veröffentlicht
werden, haben die Heimvereine ihre Anstoßzeiten zu überprüfen. Erforderliche
Änderungen sind (für die gesamte Hinrunde) umgehend dem zuständigen
Staffelleiter per E-Mail mitzuteilen.
Bei jeder weiteren Änderung muss spätestens 14 Tage (bei
Nachholspielen individuell, spätestens jedoch 10 Tage) vor dem angesetzten
Spiel die Anstoßzeit dem zuständigen Staffelleiter mitgeteilt werden. Erfolgt
diese Meldung nicht, gilt grundsätzlich die Anstoßzeit, die im DFBnet
eingetragen ist.
Die offizielle
Anstoßzeit ist für die Spiele der 1. Mannschaften 15:00 Uhr, und in der Zeit
vom 1. November 2009 bis zum 31. Januar 2010 14:30 Uhr. Grundsätzlich gilt für
Spiele der 2. Mannschaften 13:00 Uhr und für Spiele weiterer Mannschaften 11:00
Uhr als feste Anstoßzeit. In der Zeit vom 1. November 2009 bis zum 31. Januar
2009 verschieben sich diese Zeiten.
Die Anstoßzeiten der weiteren
Mannschaften (z. B. A-Junioren, Frauen) richten sich nach der Vorrangigkeit der
an diesem Tag spielenden Mannschaften und nach den Platzbelegungsmöglichkeiten.
Für die Spiele des letzten Spieltages gelten jedoch besondere Bestimmungen.
Lediglich dann,
wenn sich wegen »höherer Gewalt« kurzfristig 2 Tage vor dem Spiel) der Spielort
oder die Anstoßzeit ändern, muss der
Heimverein den angesetzten Schiedsrichter/Spielleiter, den Gastverein und den
zuständigen Staffelleiter telefonisch hiervon in Kenntnis setzen. Ebenso ist zu
verfahren, wenn ein Spiel kurzfristig abgesagt wird, z.B. wegen einer
Unbespielbarkeit des Platzes. Auch hier ist eine Information an den Gastverein
und den Schiedsrichter/Spielleiter sowie den zuständigen Staffelleiter zwingend
erforderlich.
IV. DFBnet
Der Heimverein ist verpflichtet, die Spielergebnisse
einschließlich eines eventuellen Sonderereignisses (Abbruchs) oder
Spielausfalls unverzüglich, eine Stunde nach Spielschluss, spätestens jedoch
bis 17.59 Uhr (Nachmittagsspiele) in das DFBnet einzupflegen. Spielergebnisse
von Spielen die nach 18.00 Uhr enden, müssen spätestens eine Stunde nach
Spielschluss eingegeben worden sein (§ 20 Abs. 5 SpO/WFLV). Diese Regelungen
gelten für alle Spiele (auch Freundschafts- und Pokalspiele) der Saison
2009/2010.
Die Telefonnummer für den telefonischen Ergebnisdienst des
DFBnet lautet: 069-222261111. Bitte beachten Sie, dass diese Telefonnummer nur
für die Anwahl über ein Mobiltelefon zur Verfügung steht. Über einen
Festnetzanschluss ist die Rufnummer: 0180-5332638 zu wählen. Internet-Adresse
für die Ergebnismeldung: http://www.dfbnet.org/.
Bei
Nichtmeldung oder verspäteter Meldung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 15,00
€uro pro Spiel erhoben (§ 4 Abs. 3 Buchstabe y RuVO/WFLV).
Selbstverständlich
bieten sowohl die Staffelleiter, der Schiedsrichter-Sachbearbeiter und der
DFBnet-Betreuer (Superuser) bei Fragen ihre Hilfe an. Diese Ansprechpartner
sind unter den bekannten Telefonnummern bzw. über E-Mail erreichbar.
V. Allgemeine Informationen zur Auf- und Abstiegsregelung
Es gelten die
Auf- und Abstiegsregelungen gemäß besonderer Aufstellung die vor Beginn der
Spielrunde in den Offiziellen Mitteilungen veröffentlicht werden. Das
Ausscheiden von Mannschaften ist im § 44 SpO/WFLV geregelt. Besonderheiten zur
Ermittlung der Aufsteiger zur Kreisliga B werden unter Punkt VIII. dieser
Durchführungsbestimmungen detailliert erläutert.
In der Kreisliga
A und in der Kreisliga B entscheidet bei Punktgleichheit die Tordifferenz gemäß
den Ausführungen des § 33 Abs. 3 SpO/WFLV. In der Kreisliga C werden bei
Punktegleichstand zur Ermittlung der Meister (und ggf. Teilnehmer an
Aufstiegsspielen) Entscheidungsspiele auf einem neutralen Platz ausgetragen.
VI.
Schiedsrichter/Spielleiter
Jeder Verein
ist grundsätzlich verpflichtet, für jede Mannschaft, die am Pflichtspielbetrieb
des Fußballkreises und des Verbandes teilnimmt, die gleiche Anzahl von
Schiedsrichtern zu stellen - § 30 Abs. 2 SpO/WFLV.
Schiedsrichterwerden zu allen Spielen durch den Kreis-Schiedsrichterausschuss angesetzt. Ist
kein Schiedsrichter (in der Kreisliga C) erschienen, muss das Spiel nach
Möglichkeit ausgetragen werden. Dabei ist bei der Einigung folgende Rangfolge
zu beachten und anzuwenden:
neutraler
amtlicher Schiedsrichter
amtlicher
Schiedsrichter des Gastvereins
amtlicher
Schiedsrichter des Heimvereins
Spielleiter
des Gastvereins
Spielleiter
des Heimvereins
Vereine mit
einem negativen Schiedsrichtersoll müssen Spielleitungen selbst organisieren.
Hierzu sind von den Vereinen Spielleiter (die offizielle Bezeichnung für
Vereins-Schiedsrichter) zu stellen. Je fehlendem Schiedsrichter sind dies in
der Saison 2009/2010 zwei Spielleitungen pro Halbserie. Vereine sind nicht
berechtigt, geprüfte und gemeldete Schiedsrichter zu diesen Spielen einzusetzen
und werden bei Zuwiderhandlungen mit einem Ordnungsgeld belegt.
Die entsprechenden Vereine werden vor Beginn der Hin- bzw.
vor Beginn der Rückserie durch den Schiedsrichter-Sachbearbeiter über die zu
leitenden Spielpaarungen informiert. Die Vereine haben die Anstoßzeiten für
Ihre Spielleiter dem DFBnet zu entnehmen.
Sollte ein, durch einen Spielleiter zu leitendes
Meisterschaftsspiel ausfallen, so ist der Verein auch für das entsprechende
Nachholspiel verpflichtet, einen Spielleiter zu stellen. Die Vereine haben dem
DFBnet zu entnehmen, wann das entsprechende Spiel nachgeholt wird. Eine gesonderte
Information durch die Spielleitende Stelle bzw. durch den
Schiedsrichter-Sachbearbeiter erfolgt nicht. Sofern es die Möglichkeiten des
DFBnet zulassen, werden die Vereine jedoch bei Änderungen der Spielzeiten
(Datum/Uhrzeit) per Mail (an das »ePostfach«) hierüber informiert.
Kommt ein Verein seiner Verpflichtung nicht nach, zieht
dies, das in der Satzung - für Nichtantreten von Schiedsrichtern - festgelegte
Ordnungsgeld nach sich. Bei jedem weiteren Unterlassen verdoppelt sich das
Ordnungsgeld. Außerdem behält sich der Fußballkreis vor, in Fällen der Unterlassung
nach entsprechenden Gesprächen mit den Vereinvertretern, weitere Maßnahmen
einzuleiten.
Spiele von
ersten Mannschaften in den Kreisligen C werden im Rahmen der Möglichkeiten mit
der Leitung durch amtliche Schiedsrichter besetzt. Vereine die das
Schiedsrichtersoll erfüllen, werden im Rahmen der Möglichkeiten bevorzugt
behandelt.
Ist trotz
aller Bemühungen bei einem Spiel der Kreisliga C kein Schiedsrichter (oder
neutraler Spielleiter) erschienen, müssen sich die Vereine auf einen
Schiedsrichter oder Spielleiter einigen (Punkt 2. Buchstabe a bis e gilt
entsprechend) und das Spiel austragen. Bei Nichteinigung wird das Spiel für
beide Mannschaften als verloren gewertet! Die Einigung oder Nichteinigung ist
auf dem Spielbericht mit der Unterschrift beider Vereinsvertreter zu vermerken.
In den Kreisligen A und B gilt dieses nicht. Wenn bei diesen
Spielen der angesetzte Schiedsrichter fehlt, muss der
Schiedsrichter-Sachbearbeiter umgehend informiert werden. Soweit möglich, wird
er für Ersatz sorgen - ansonsten muss das Spiel ausfallen und nachgeholt
werden. Sollte Ersatz gefunden sein, so haben beide Mannschaften so lange vor
Ort zu warten (auch mehr als 45 Minuten), bis der informierte Schiedsrichter
erschienen ist. Sollte eine Mannschaft vor Eintreffen bzw. zum Zeitpunkt des
Eintreffens des informierten Schiedsrichters abreisen, so wird dieses Vergehen
wie »Nichtantreten« durch die Spielleitende Stelle den Satzungen entsprechend
geahndet. Aber in diesen Fällen besteht auch die Möglichkeit, sich auf einen am
Sportplatz anwesenden Schiedsrichter zu einigen. Diese Einigung ist auf dem
Spielbericht vor dem Spiel unter »Besondere
Anmerkungen« zu vermerken
und von beiden Vereinen zu unterschreiben.
Die
Aufwandsentschädigung für Spielleiter ist identisch mit dem Auslagenersatz für
einen amtlichen Schiedsrichter (18 €uro) zzgl. Fahrtkostenerstattung in Höhe
0,30 €uro je zurückgelegtem Kilometer (kürzeste Entfernung). Für die
Spielleiter besteht Versicherungsschutz wie bei offiziellen Schiedsrichtern.
In den
Kreisligen A und B ist das Stellen von vereinseigenen Linienrichtern Pflicht.
Die Eintragungen in den Spielbericht hat der Heim- und Gastverein vor
Spielbeginn vorzunehmen. Wird kein Linienrichter gestellt, verhängt die
Spielleitende Stelle ein Ordnungsgeld. In den Kreisligen C ist das Stellen von
vereinseigenen Linienrichtern - im Eigeninteresse - erwünscht.
VII. Spielbericht
Spielberichte
müssen mindestens in doppelter Ausführung erstellt werden. Das Original ist vom
Schiedsrichter/Spielleiter an den FLVW Kreis 5 Bielefeld zu senden. Hierfür hat
der gastgebende Verein einen frankierten Umschlag zur Verfügung zu stellen. Die
Kopie und die Anlage zum Spielbericht sind (für wichtige Rückfragen z. B. bei
Roten Karten, Unklarheiten bei eingesetzten Spielern, etc.) für die Dauer der
laufenden Saison beim gastgebenden Verein aufzubewahren.
Der
ausgefüllte Spielbericht und die korrekt ausgefüllte Anlage zum Spielbericht
sind dem Schiedsrichter/Spielleiter spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn
zusammen mit einem frankierten und adressierten Briefumschlag (an den Fußball-
und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V., Kreis 5 Bielefeld, Postfach 10 11
90, 33511 Bielefeld) unaufgefordert auszuhändigen.
Die
Rückennummern der Spieler müssen mit den Eintragungen im Spielbericht und der
Anlage zum Spielbericht übereinstimmen. Die Passkontrolle hat für alle
eingetragenen Spieler vor dem Spiel zu erfolgen. Der Spielbericht sowie die
Anlage zum Spielbericht sind deutlich und lesbar (in Druckbuchstaben) zu
erstellen. Bei schlecht lesbaren Spielberichten wird ein Ordnungsgeld gemäß § 4
Abs. 3 Buchstabe i RuVO/WFLV erhoben.
Der
Spielbericht muss nach den Eintragungen durch den Schiedsrichter von den
Vereinen unterschrieben werden. Dabei handelt es sich um eine Kenntnisnahme und
nicht um eine inhaltliche Zustimmung. Eine fehlende Unterschrift auf dem
Spielbericht zieht eine Ordnungsstrafe gemäß RuVO/WFLV nach sich. Alle Vereine
sollten auf die richtige Eintragung der Auswechselspieler achten.
VIII. Auskünfte zur
Spielberechtigung
Die Prüfung
der Spielberechtigung eines Spielers - beispielsweise in einer unteren
Mannschaft - obliegt dem Verein. Die Spielleitende Stelle hilft im Rahmen ihrer
Möglichkeiten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Mündliche Auskünfte
in der Geschäftsstelle basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen
Unterlagen und sind deshalb ohne Gewähr.
IX.
Meisterschaftsspiele
Bei
Spielüberschneidungen auf derselben Sportanlage oder aus anderen zwingenden
Gründen hat der zuständige Staffelleiter das Recht, Spiele individuell anzusetzen.
Bei diesen Ansetzungen ist darauf zu achten, dass der Spielbetrieb der Junioren
nicht beeinträchtigt wird.
Meisterschaftsspiele
können nur vorverlegt werden. In diesem Fall hat eine schriftliche Einigung mit
dem Gastverein zu erfolgen. Die Einigung zur Spielverlegung muss dem
zuständigen Staffelleiter spätestens 14 Tage vor dem Spiel zugeschickt werden
(ist auch per E-Mail möglich). Der zuständige Staffelleiter nimmt die
erforderlichen Eintragungen im DFBnet vor. Nur so ist sichergestellt, dass ein
Schiedsrichter/Spielleiter angesetzt werden kann.
Wochentagspiele
können je nach Platzsituation zwischen dienstags und donnerstags ausgetragen
werden. Bei einer Nichteinigung ist Mittwoch der offizielle Nachholspieltag
(19.00 Uhr) - Ausnahme: Es steht dem Heimverein kein Platz zur Verfügung. In
einem solchen Fall ist zwingend der zuständige Staffelleiter zu informieren,
der dann einen verbindlichen Termin festlegt.
Ausgefallene
Spiele sind immer in der Folgewoche des nächsten Spieltages (dienstags bis donnerstags)
nachzuholen. Sollte es dann zu Terminüberschneidungen wegen anderer Nachholspiele
(oder Platzsperrung) kommen, ist der zuständige Staffelleiter zu informieren.
Fällt ein
Nachholspiel, für Vereine aus nicht vertretbaren Umständen (wegen schlechter
Witterung o. ä.), erneut aus, gilt es wieder automatisch in der übernächsten
Woche als erneut angesetzt. Die genannten Kriterien behalten Gültigkeit. Wenn ein Platz durch den Eigentümer kurzfristig oder
mehrfach gesperrt wird oder unbespielbar gewesen ist, ist die Spielleitende
Stelle berechtigt, die Durchführung des Spiels auf einem von ihr zu
bestimmenden anderen Platz anzuordnen (§ 21 Abs. 4 SpO/WFLV). Dies kann auch
kurzfristig außerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgen.
Bei
Platzsperren durch die Kommune oder den Platzeigentümer muss der Heimverein den
Gastverein und den Schiedsrichter/Spielleiter rechtzeitig informieren.
Ausgefallene Spiele sind am Spieltag (umgehend, jedoch bis spätestens 17.59
Uhr) im DFBnet als »Ausgefallen« zu erfassen. Die Sperrbescheinigung und der
(mit ausgefüllten Kopf) Spielbericht
sind an den Fußballkreis Bielefeld noch am ausgefallenen Spieltag
abzusenden. Ist bei einem Spielausfall der Schiedsrichter/Spielleiter nicht
rechtzeitig informiert worden und deshalb angereist, muss der Heimverein die
entstandenen Kosten übernehmen (Fahrkosten plus halber Spesensatz).
X. Freundschaftsspiele
Freundschaftsspiele
können jederzeit durchgeführt werden soweit sie den Pflichtspielbetrieb und
Verbandsveranstaltungen nicht beeinträchtigen. Die Heimvereine müssen dem
Fußballkreis/der Geschäftsstelle alle Vorbereitungsspiele anzeigen.
Freundschaftsspiele
sind zusätzlich dem zuständigen Schiedsrichter-Sachbearbeiter mindestens 14
Tage vor dem Spiel zu melden. Nur so ist sichergestellt, dass Schiedsrichter
die Spielleitung eines Freundschaftsspiels übernehmen können.
Freundschaftsspiele ohne Schiedsrichter dürfen nicht ausgetragen werden.
Alle
Spielberichte sind an die Kreis-Geschäftsstelle (an den Fußball- und
Leichtathletik-Verband Westfalen e.V., Kreis 5 Bielefeld, Postfach 10 11 90,
33511 Bielefeld) zu senden.
Anträge auf
Durchführungen von Hallen- und/oder Feldturnieren (Sportwochen) sind vier Wochen
vor der jeweiligen Veranstaltung an den Kreis-Kassierer Lutz-Peter Oberschelp
zu richten.
XI.
DFB-Vereinspokalspiele
Teilnahmeberechtigt
sind nur 1. Mannschaften, die an den Meisterschaftsspielen teilnehmen. Bei
allen Spielen hat der klassenniedrigere Verein Heimrecht.
Die
Spieltermine werden durch den Pokalspielleiter verbindlich festgelegt. Die
jeweiligen Anstoßzeiten sind dem Pokalspielleiter spätestens 14 Tage vor dem
Spiel zu melden. Ein Schiedsrichter muss nicht angefordert werden. Dieser wird
durch den Schiedsrichter-Sachbearbeiter angesetzt und benachrichtigt.
Alle
Spielberichte sind an die Kreis-Geschäftsstelle (an den Fußball- und
Leichtathletik-Verband Westfalen e.V., Kreis 5 Bielefeld, Postfach 10 11 90,
33511 Bielefeld) zu senden.
Soweit Vereine
nicht mehr am Pokalwettbewerb beteiligt sind, können an den Pokalspieltagen
auch Meisterschaftsspiele angesetzt werden.
XII. Besondere
Anweisungen für Staffelleiter
Die
Staffelleiter sind berechtigt, einen kompletten Spieltag wegen Unbespielbarkeit
der meisten Plätze abzusetzen. Dies erfolgt nach Abstimmung mit der
Spielleitenden Stelle. Spielabsagen oder Spielverlegungen kann die
Spielleitende Stelle nur dann vornehmen, wenn verbandsseitiges Interesse oder
höhere Gewalt vorliegen.
Die Spiele des
letzten Spieltages der Rückrunde müssen zeitgleich ausgetragen werden, es sei
denn, ein Spiel ist für den Aufstieg oder den Klassenerhalt nicht mehr von Bedeutung.
XIII. Aufstiegsspiele
zur Kreisliga B
-
Maßgeblich
ist die Auf- und Abstiegsregelung, die vor Beginn der Punktspielrunde in
den Offiziellen Mitteilungen veröffentlicht wird.
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Die vier
Meister der Kreisligen C steigen zur Kreisliga B auf. Sollte die Anzahl
von 32 Mannschaften der Kreisliga B für die Saison 2010/2011
unterschritten werden, tragen die Tabellenzweiten jeder Staffel
Entscheidungsspiele um die freien Plätze aus. Neben den Meistern können
somit weitere Mannschaften in die Kreisliga B aufsteigen. Hierbei wird in
Anwendung von § 47 Abs. 5 SpO/WFLV das K.o.-System zur Anwendung gebracht.
-
Diese
Spiele (Wertung gemäß § 47 SpO/FLVW) werden auf neutralen Plätzen
ausgetragen, die vom Fußballkreis bestimmt werden:
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Spiel
1 Vertreter C1 gegen Vertreter C4
und zeitgleich
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Spiel 2 Vertreter C2 gegen Vertreter C3
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Spiel
3 Sieger Spiel 1 gegen Sieger
Spiel 2 und wenn erforderlich
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Spiel
4 Verlierer Spiel 1 gegen Verlierer
Spiel 2
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Der
Verzicht auf die Teilnahme an den Aufstiegsspielen ist vor Ablauf des
letzten angesetzten Punktspieltages dem Kreisvorsitzenden verbindlich
durch Einschreiben mitzuteilen. Nimmt diese Mannschaft somit nicht an den
Spielen teil, rückt die nächstbestplatzierte, spielbereite und zugelassene
Mannschaft der jeweiligen Staffel nach. Bei Spielverzicht, ohne dass die
erforderliche Meldung abgegeben wurde, gilt die nicht angetretene
Mannschaft als Verlierer des Spiels.
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Erst
nach Abschluss dieser Aufstiegsspiele und spätestens nach Meldeschluss der
Mannschaftsmeldungen 2010/2011 kann die definitive Anzahl der
(zusätzlichen) Aufsteiger bestimmt werden. Die Rangfolge der Aufsteiger
ergibt sich nach den Entscheidungsspielen:
1 Aufsteiger > Sieger Spiel 3
2 Aufsteiger > Teilnehmer Spiel 3
3 Aufsteiger > Teilnehmer Spiel 3
und Sieger Spiel 4
4 Aufsteiger > Teilnehmer Spiel 3
und Teilnehmer Spiel 4
XIV. Besonderheiten bei
Finanz-Rückständen der Vereine
Sofern Vereine
während der Saison 2009/2010 ihren Zahlungsverpflichtungen nicht regelmäßig
nachkommen oder Zahlungsvereinbarungen nicht einhalten, wird die Angelegenheit
dem zuständigen Rechtsorgan zur Klärung übergeben.
Zur Spielserie
2010/2011 werden nur Vereine mit Mannschaften am Spielbetrieb im FLVW Kreis 5
Bielefeld zur Teilnahme zugelassen, die ihren Zahlungsverpflichtungen und möglichen
Zahlungsvereinbarungen gegenüber dem FLVW bis zum 30. Juni 2011 regelmäßig nachgekommen
sind.
Bei
allen spieltechnischen Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter des Fußballkreises
gerne weiter.
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