SpielerpassInfo

Spielerpass

Pass-Kurzinfo

Was bedeutet die Nummer hinter "Kurzinfo"?



Beschreibung der Kurzinfos im Spielerpaß siehe unten


        Info zum Bild "Spielerpaß"

 Nr.   Bedeutung

 27.  Dem Spieler wird zur Zeit keine Spielberechtigung erteilt. Je nach         eingereichten Unterlagen wurde entweder das überregionale bzw.         internationale Freigabeverfahren noch nicht in Gang gesetzt oder ist noch         nicht abgeschlossen. Die in den Feldern Pflichtspiele und         Freundschaftsspiele eingetragenen Daten stellen kein gültiges         Spielberechtigungsdatum dar und berechtigen nicht zum Einsatz eines         Spielers.
        
Anmerkung zur Kurzinfo 27: Diese Erläuterungen gelten ab dem         06.09.2000 auch für alle Spielerpässe, die zur Zeit als         Spielberechtigungsdatum den 11.11.11 aufweisen und keine Kurzinfo 27         beinhalten.


   Erläuterungen zu den Kurzinfos

   Nr.   Bedeutung

  1. Vereinswechsel mit Zustimmung, der Nachweis der erfolgten Abmeldung liegt vor.
  2. Der Nachweis der erfolgten Abmeldung fehlt. Die erteilte Spielberechtigung kann geändert werden, wenn der Nachweis der erfolgten Abmeldung (Einschreibebeleg oder schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins) mit dem neuen Spielerpass eingereicht wird. Gebühr (lt. Gebührenordnung) für Junioren 4,00 EUR, Senioren 15,00 EUR. Nachreichungsfrist, nur Jugend, gemäß §7(5)JspO/WFLV beachten.
  3. Vereinswechsel eines Junioren, für den die Verkürzung bzw. der Wegfall der Wartefrist gem. § 14 JSpO/WFLV beantragt und genehmigt wurde. Diese Vorgabe der Spielberechtigung ist für die Passabteilung verbindlich und kann nicht geändert werden.
  4. Die sofortige Spielberechtigung wurde erteilt, weil der Nachweis vorlag, dass der Spieler 9 Monate nicht gespielt hat (Senioren: § 13 (10) / Junioren § 12 (9)).
  5. Der Spieler ist mit dem Zusammenschluss seines bisherigen Vereins mit einem anderen Verein nicht einverstanden und hat die notwendigen Erklärungen vorgenommen (Senioren: § 13 (8)).
  6. Internationaler Vereinswechsel: Der Freigabeantrag blieb unbeantwortet, die vorläufige Spielberechtigung konnte nach Ablauf der Frist erteilt werden.
  7. Die bereits erteilte Spielberechtigung für Pflichtspiele wurde geändert, weil für den Spieler die nachträgliche Freigabe eingereicht wurde (Senioren: § 11 (5)).
  8. Es handelt sich um einen Spieler, der sich bei seinem alten Verein abmeldete und zu diesem Verein zurückkehrt, ohne sich bei einem anderen Verein angemeldet zu haben (Senioren § 13 (1) / Junioren § 11 (1) Abschnitt 2).
  9. Es handelt sich um einen Spieler, der sich bei seinem alten Verein abmeldete und sich in der Zwischenzeit bei einem anderen Verein angemeldet hat. Er kehrte innerhalb der Wartefrist zu seinem alten Verein zurück (Senioren § 13 (2) / Junioren § 13 (1)).
  10. Der Spieler hat wegen der Ableistung des Grundwehrdienstes oder zu Studienzwecken den Verein gewechselt und sich in der Zwischenzeit einem anderen Verein angeschlossen. Nach Beendigung des Grundwehrdienstes bzw. Studiums kehrt er innerhalb eines Monats zu seinem alten Verein zurück. Die Bescheinigung, wann der Grundwehrdienst beendet war bzw. der Wohnsitz aufgegeben wurde, hat vorgelegen (Senioren: § 13 (3) und (4)).
  11. Der Spieler hat einen internationalen/überregionalen Vereinswechsel zum WFLV vorgenommen. Die Spielberechtigung wurde nach Ablauf des Freigabeverfahrens unter Beachtung der §§ 5 - 8 der Spielordnung/DFB und § 16 SpO/WFLV erteilt.
  12. Es wurde eine Zweitausfertigung eines Spielerpasses wegen Passverlust ausgestellt.
  13. Der bisherige Verein hat sich mit einem anderen Verein zusammengeschlossen. Der Spielerpass wurde zur Änderung des Vereinsnamens und zur Erteilung der Spielberechtigung bei der Passabteilung eingereicht. Die Spielberechtigung wird frühestens ab Genehmigung des Zusammenschlusses durch den zuständigen Landesverband erteilt ( § 13 (7)). Gehen die Anträge nach Genehmigung des Zusammenschlusses bei der Passabteilung ein, ist die früheste Spielberechtigung der Tag des Antragseingangs.
  14. A-B-C Wechsel nach §10(5) und §11(8) SpO/WFLV
  15. Es handelt sich um einen ehemaligen Nichtamateur, der vom DFB-Kontrollausschuss reamateurisiert wurde. Die durch den DFB vorgegebene Spielberechtigung ist für die Passabteilung verbindlich (§ 32 SpO/DFB).
  16. Der Spieler verbüßt noch eine restliche Verbandsstrafe (Senioren § 12 (6) / Junioren § 12 (8)). Durch die Abmeldung wurde die Verbüßung der Strafe unterbrochen. Die Differenz zwischen dem Abmeldedatum und dem Ende der Verbandsstrafe wurde an die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele angehängt.
  17. Dem Spieler wurde eine rückwirkende Spielberechtigung wegen Einhaltung der Frist von 4 Wochen zur Nachreichung fehlender Unterlagen unter Wahrung des Eingangsdatums erteilt (Junioren § 7 (5).
  18. Der abgebende Verein verweigert dem Spieler die Zustimmung zum Vereinswechsel. Sofern der neue Verein die Freigabe für den Spieler erhält, muss der neue Spielerpass, der für den neuen Verein ausgestellt wurde, und die nachträgliche Freigabe zur Passabteilung geschickt werden. Früheste Spielberechtigung ist der Tag des Eingangs der nachträglichen Freigabe bei der Passabteilung - außer sonntags -, sofern die Wartefristen abgelaufen sind.
  19. Der bisherige Verein des Spielers wurde aufgelöst oder hat seinen Spielbetrieb eingestellt (auch wenn z. B. die gesamte Frauenabteilung den Spielbetrieb eingestellt hat)
  20. Der Spieler wurde vom bisherigen Verein ausgeschlossen
  21. Der bisherige Verein erteilte dem Spieler die Zustimmung nur für einen bestimmten Verein. Für jeden anderen Verein bedeutet diese eingeschränkte Zustimmung die Nichtzustimmung zum Vereinswechsel. Sofern der neue Verein die Freigabe für den Spieler erhält, muss der neue Spielerpass, der für den neuen Verein ausgestellt wurde, und die nachträgliche Freigabe zur Passabteilung geschickt werden. Früheste Spielberechtigung ist der Tag des Eingangs der nachträglichen Freigabe bei der Passabteilung - außer sonntags -, sofern die Wartefristen abgelaufen sind.
  22. Dem Spieler wurde die Spielberechtigung durch eine Instanz vorgegeben, z. B. durch eine Spruchkammer.
  23. Der Spieler hat innerhalb kurzer Zeit 2 Vereinswechsel vorgenommen. Die Wartefrist von Verein A zu Verein B ist noch wirksam und wurde bei dem Wechsel zu Verein C noch beachtet. Sofern der neue Verein die Freigabe von beiden Vereinen für den Spieler erhalten hat, muss der neue Spielerpass, der für den neuen Verein ausgestellt wurde, und die nachträgliche Freigabe zur Passabteilung geschickt werden. Früheste Spielberechtigung ist der Tag des Eingangs der nachträglichen Freigabe bei der Passabteilung - außer sonntags -, sofern die Wartefristen abgelaufen sind.
  24. Der Verein hat eine Änderung seines Namens vorgenommen, die durch den zuständgen Landesverband genehmigt wurde. Der Spielerpass wurde zur Änderung des Vereinsnamens bei der Passabteilung eingereicht.
  25. Anträge auf Erstausstellung, die vom aufnehmenden Verein irrtümlich beim jeweiligen Landesverband eingereicht und an den WFLV weitergegeben wurden.
  26. - nicht mehr aktuell -
  27. Dem Spieler wird zur Zeit keine Spielberechtigung erteilt. Je nach eingereichten Unterlagen wurde entweder das überregionale bzw. internationale Freigabeverfahren noch nicht in Gang gesetzt oder ist noch nicht abgeschlossen. Die in den Feldern Pflichtspiele und Freundschaftsspiele eingetragenen Daten stellen kein gültiges Spielberechtigungsdatum dar und berechtigen nicht zum Einsatz eines Spielers.
    Anmerkung zur Kurzinfo 27: Diese Erläuterungen gelten ab dem 06.09.2000 auch für alle Spielerpässe, die zur Zeit als Spielberechtigungsdatum den 11.11.11 aufweisen und keine Kurzinfo 27 beinhalten.
  28. Spieler, dessen Spielberechtigung wegen Vertragsbeendigung erloschen ist und der eine neue Spielberechtigung für den gleichen Verein als Amateurspieler beantragt hat.

   LZ

         Es handelt sich um einen Spieler des Leistungszentrums eines          Bundesliga-Vereins. Der Spielerpass wurde zusätzlich mit dem Stempel          "Leistungszentrum" und der betreffenden Saison, z. B. "2001-2002",          gekennzeichnet.

 

         WFLV

top

 


(C) 2006 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken