- Vereinswechsel mit Zustimmung, der Nachweis der erfolgten Abmeldung liegt
vor.
- Der Nachweis der erfolgten Abmeldung fehlt. Die erteilte Spielberechtigung
kann geändert werden, wenn der Nachweis der erfolgten Abmeldung
(Einschreibebeleg oder schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins) mit dem
neuen Spielerpass eingereicht wird. Gebühr (lt. Gebührenordnung) für Junioren 4,00 EUR, Senioren 15,00
EUR. Nachreichungsfrist, nur Jugend, gemäß §7(5)JspO/WFLV beachten.
- Vereinswechsel eines Junioren, für den die Verkürzung bzw. der Wegfall der
Wartefrist gem. § 14 JSpO/WFLV beantragt und genehmigt wurde. Diese Vorgabe der
Spielberechtigung ist für die Passabteilung verbindlich und kann nicht geändert
werden.
- Die sofortige Spielberechtigung wurde erteilt, weil der Nachweis vorlag,
dass der Spieler 9 Monate nicht gespielt hat (Senioren: § 13 (10) / Junioren §
12 (9)).
- Der Spieler ist mit dem Zusammenschluss seines bisherigen Vereins mit einem
anderen Verein nicht einverstanden und hat die notwendigen Erklärungen
vorgenommen (Senioren: § 13 (8)).
- Internationaler Vereinswechsel: Der Freigabeantrag blieb unbeantwortet, die
vorläufige Spielberechtigung konnte nach Ablauf der Frist erteilt werden.
- Die bereits erteilte Spielberechtigung für Pflichtspiele wurde geändert,
weil für den Spieler die nachträgliche Freigabe eingereicht wurde (Senioren: §
11 (5)).
- Es handelt sich um einen Spieler, der sich bei seinem alten Verein abmeldete
und zu diesem Verein zurückkehrt, ohne sich bei einem anderen Verein angemeldet
zu haben (Senioren § 13 (1) / Junioren § 11 (1) Abschnitt 2).
- Es handelt sich um einen Spieler, der sich bei seinem alten Verein abmeldete
und sich in der Zwischenzeit bei einem anderen Verein angemeldet hat. Er kehrte
innerhalb der Wartefrist zu seinem alten Verein zurück (Senioren § 13 (2) /
Junioren § 13 (1)).
- Der Spieler hat wegen der Ableistung des Grundwehrdienstes oder zu
Studienzwecken den Verein gewechselt und sich in der Zwischenzeit einem anderen
Verein angeschlossen. Nach Beendigung des Grundwehrdienstes bzw. Studiums kehrt
er innerhalb eines Monats zu seinem alten Verein zurück. Die Bescheinigung, wann
der Grundwehrdienst beendet war bzw. der Wohnsitz aufgegeben wurde, hat
vorgelegen (Senioren: § 13 (3) und (4)).
- Der Spieler hat einen internationalen/überregionalen Vereinswechsel zum WFLV
vorgenommen. Die Spielberechtigung wurde nach Ablauf des Freigabeverfahrens
unter Beachtung der §§ 5 - 8 der Spielordnung/DFB und § 16 SpO/WFLV erteilt.
- Es wurde eine Zweitausfertigung eines Spielerpasses wegen Passverlust
ausgestellt.
- Der bisherige Verein hat sich mit einem anderen Verein zusammengeschlossen.
Der Spielerpass wurde zur Änderung des Vereinsnamens und zur Erteilung der
Spielberechtigung bei der Passabteilung eingereicht. Die Spielberechtigung wird
frühestens ab Genehmigung des Zusammenschlusses durch den zuständigen
Landesverband erteilt ( § 13 (7)). Gehen die Anträge nach Genehmigung des
Zusammenschlusses bei der Passabteilung ein, ist die früheste Spielberechtigung
der Tag des Antragseingangs.
- A-B-C Wechsel nach §10(5) und §11(8) SpO/WFLV
- Es handelt sich um einen ehemaligen Nichtamateur, der vom
DFB-Kontrollausschuss reamateurisiert wurde. Die durch den DFB vorgegebene
Spielberechtigung ist für die Passabteilung verbindlich (§ 32 SpO/DFB).
- Der Spieler verbüßt noch eine restliche Verbandsstrafe (Senioren § 12 (6) /
Junioren § 12 (8)). Durch die Abmeldung wurde die Verbüßung der Strafe
unterbrochen. Die Differenz zwischen dem Abmeldedatum und dem Ende der
Verbandsstrafe wurde an die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele
angehängt.
- Dem Spieler wurde eine rückwirkende Spielberechtigung wegen Einhaltung der
Frist von 4 Wochen zur Nachreichung fehlender Unterlagen unter Wahrung des
Eingangsdatums erteilt (Junioren § 7 (5).
- Der abgebende Verein verweigert dem Spieler die Zustimmung zum
Vereinswechsel. Sofern der neue Verein die Freigabe für den Spieler erhält, muss
der neue Spielerpass, der für den neuen Verein ausgestellt wurde, und die
nachträgliche Freigabe zur Passabteilung geschickt werden. Früheste
Spielberechtigung ist der Tag des Eingangs der nachträglichen Freigabe bei der
Passabteilung - außer sonntags -, sofern die Wartefristen abgelaufen sind.
- Der bisherige Verein des Spielers wurde aufgelöst oder hat seinen
Spielbetrieb eingestellt (auch wenn z. B. die gesamte Frauenabteilung den
Spielbetrieb eingestellt hat)
- Der Spieler wurde vom bisherigen Verein ausgeschlossen
- Der bisherige Verein erteilte dem Spieler die Zustimmung nur für einen
bestimmten Verein. Für jeden anderen Verein bedeutet diese eingeschränkte
Zustimmung die Nichtzustimmung zum Vereinswechsel. Sofern der neue Verein die
Freigabe für den Spieler erhält, muss der neue Spielerpass, der für den neuen
Verein ausgestellt wurde, und die nachträgliche Freigabe zur Passabteilung
geschickt werden. Früheste Spielberechtigung ist der Tag des Eingangs der
nachträglichen Freigabe bei der Passabteilung - außer sonntags -, sofern die
Wartefristen abgelaufen sind.
- Dem Spieler wurde die Spielberechtigung durch eine Instanz vorgegeben, z. B.
durch eine Spruchkammer.
- Der Spieler hat innerhalb kurzer Zeit 2 Vereinswechsel vorgenommen. Die
Wartefrist von Verein A zu Verein B ist noch wirksam und wurde bei dem Wechsel
zu Verein C noch beachtet. Sofern der neue Verein die Freigabe von beiden
Vereinen für den Spieler erhalten hat, muss der neue Spielerpass, der für den
neuen Verein ausgestellt wurde, und die nachträgliche Freigabe zur Passabteilung
geschickt werden. Früheste Spielberechtigung ist der Tag des Eingangs der
nachträglichen Freigabe bei der Passabteilung - außer sonntags -, sofern die
Wartefristen abgelaufen sind.
- Der Verein hat eine Änderung seines Namens vorgenommen, die durch den
zuständgen Landesverband genehmigt wurde. Der Spielerpass wurde zur Änderung des
Vereinsnamens bei der Passabteilung eingereicht.
- Anträge auf Erstausstellung, die vom aufnehmenden Verein irrtümlich beim
jeweiligen Landesverband eingereicht und an den WFLV weitergegeben wurden.
- - nicht mehr aktuell -
- Dem Spieler wird zur Zeit keine Spielberechtigung erteilt. Je nach
eingereichten Unterlagen wurde entweder das überregionale bzw. internationale
Freigabeverfahren noch nicht in Gang gesetzt oder ist noch nicht abgeschlossen.
Die in den Feldern Pflichtspiele und Freundschaftsspiele eingetragenen Daten
stellen kein gültiges Spielberechtigungsdatum dar und berechtigen nicht
zum Einsatz eines Spielers.
Anmerkung zur Kurzinfo 27: Diese
Erläuterungen gelten ab dem 06.09.2000 auch für alle Spielerpässe, die zur Zeit
als Spielberechtigungsdatum den 11.11.11 aufweisen und keine Kurzinfo 27
beinhalten.
- Spieler, dessen Spielberechtigung wegen Vertragsbeendigung erloschen ist und
der eine neue Spielberechtigung für den gleichen Verein als Amateurspieler
beantragt hat.
LZ
Es handelt sich um einen Spieler des
Leistungszentrums eines Bundesliga-Vereins. Der Spielerpass wurde zusätzlich mit
dem Stempel "Leistungszentrum" und der betreffenden Saison, z. B. "2001-2002",
gekennzeichnet.
WFLV
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