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Es besteht die Pflicht, bewegliche Tore bei deren Benutzung gegen
Umfallen zu sichern! Das Sichern ist auch vorgeschrieben, wenn
die Tore nach dem Spielbetrieb, Training usw. nicht mehr benötigt,
und an den Aufbewahrungsplatz zurück gebracht werden.
(In der Stadt
Halle sind besondere Bodenhülsen eingelassen worden und es gibt
für Tore besondere Aufbewahrungsorte wo eine Sicherung vorgesehen
ist.)
Personen die sich nicht an die Sicherungsregeln halten,
kann von der jeweiligen Kommune untersagt werden die Tore zu benutzen!
Bedenken Sie bitte, das Sie für Unfälle haften
müssen, wenn Sie die Tore nicht gesichert haben.
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