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Ausbildungsentschädigung
ab sofort gekippt
Der
Vorsitzende des Verbands-Fußball-Ausschuss Siegfried
Hirche, teilte telefonisch mit, dass die bisherige Ausbildungsentschädigung
für "Nicht-Amateure ohne Lizenz" sogenannte
"Vertragsamateure"
bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres ab sofort entfällt.
Das
Urteil ist Rechtskräfig!
Entschädigung
gekippt Fussball: OLG-Urteil gegen den DFB
Oldenburg
(dpa). Der Deutsche Fußballbund (DFB) hat im Streit
um die Ausbildungsentschädigung für "Nicht-Amateure
ohne Lizenz" erneut eine schwere Schlappe hinnehmen
müsse.
Die
Spielordnung des DFB verstoße gegen das Grundgesetz,
urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg. Sie
schränke die Freiheit der Berufswahl ungerechtfertigt
ein. Damit kippte das OLG eine bereits geänderte Bestimmung
des Verbandes.
Nun
müssen Bundesligisten und Vereine aus dem Semi-Profi-Bereich
kein Geld an den abgebenden Club zahlen, wenn sie einen
Amateurspieler unter Vertrag nehmen. Den
kleinen Clubs geht damit eine Einnahmequelle verloren. Anderseits
sparen Regional- oder Oberligisten, wenn sie junge Spieler
von Bundesligisten verpflichten.
Ausbildungsentschädigung
im Fußball gekippt
Das
Oberlandesgericht Oldenburg hat mit einem Grundsatzurteil
die Ausbildungsentschädigung im bezahlten Fußball für
verfassungswidrig erklärt. Sie schränke die Freiheit
der Berufswahl junger Fußballspieler unzulässig ein,
begründete der Senat des Gerichtes sein Urteil. Die
DFL bedauert die Entscheidung.
DPA Neuss/Oldenburg
- Es bestünden grundsätzliche Bedenken gegen das System
der Ausbildungsentschädigung. Von der Entschädigung
profitierten nur jene Vereine, denen es zufällig gelinge,
Spieler bis in den Semi-Profi-Bereich zu bringen. Die
Jugendarbeit aller anderen Vereine bleibe ungefördert.
Daher
handele es sich bei der Ausbildungsentschädigung nicht
um ein Instrument zur allgemeinen Förderung der Jugendarbeit,
sondern um ein Mittel zur gezielten Nachwuchsförderung
im bezahlten Fußball, so das Oberlandesgericht (OLG)
in seinem Urteil. Dies sei jedoch ein kommerzielles,
kein ideelles Interesse, das Eingriffe in das Recht
der betroffenen Fußballer, ihren Beruf frei zu wählen,
nicht gestatte.
Vereine
aus der Bundesliga und dem semi-professionellen Bereich
müssen nach dem Urteil kein Geld mehr an den abgebenden
Club zahlen, wenn sie einen Amateurspieler unter Vertrag
nehmen. Den kleineren Vereinen geht damit eine Einnahmequelle
verloren. "Die kleinen Vereine trifft diese Entscheidung
hart. Ihnen wird dadurch ein wichtiger Anreiz zur Nachwuchsarbeit
entzogen werden", sagte Stefan Schneider vom Bayerischen
Fußball-Verband. Laut Schneider hat das System bislang
sehr gut funktioniert. Bei den meisten Wechseln gehe
es um Summen zwischen 1500 und 4000 Euro.
Auch
die Deutsche Fußball Liga (DFL) nahm das Urteil mit
Bedauern zur Kenntnis. "Wir sind nach wie vor der
Ansicht, dass das System der Ausbildungsentschädigung
für die Nachwuchsförderung von Vorteil ist", sagte
Wilfried Straub, der Vorsitzende der Geschäftsführung
der DFL.
Die
Entscheidung des OLG ist sogar schon rechtskräftig.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht
zugelassen, weil die relevanten Rechtsfragen bereits
durch die Entscheidung des BGH im Jahre 1999 beantwortet
seien.
Ähnlich
wie beim Ligaverband war die Reaktion beim Deutschen
Fußball-Bund (DFB), der die Entscheidung für falsch
hält. Die Ausbildungsentschädigung "hatte einen
Interessenausgleich zwischen abgebendem und aufnehmendem
Verein sowie dem Spieler zum Inhalt. Umso enttäuschender
ist das Urteil", erklärte DFB-Chefjustitiar Goetz
Eilers. Gegen die Entscheidung des Gerichts, die Revision
nicht zuzulassen, wird der Verband Beschwerde einlegen.
Sie hemme die Rechtskraft des Urteils.
Ausgangspunkt
des Rechtsstreits war der Transfer von fünf Spielern
zum SV Wilhelmshaven. Diese Spieler hatten zuvor unter
anderem beim VfB Oldenburg gespielt. Der VfB berechnete
gemäß der Spielordnung des norddeutschen Fußballverbandes
die Ausbildungsentschädigung gemäß 7 b der Spielordnung.
Oberligist SV Wilhelmshaven verweigerte die Zahlung.
Ulf
Baranowsky, Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballspieler
(VdV), sagte: "Das Urteil überrascht uns nicht.
Das Verfahren zeigt, dass offenbar nicht einmal die
Vereine das aktuelle System der Ausbildungsentschädigung
befürworten würden. Grundsätzlich ist die Rechtsprechung
aus Sicht der betroffenen Spieler zu begrüßen. Wir werden
die weitere Diskussion mit Interesse verfolgen."
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