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ALLGEMEINE UND SPIELTECHNISCHE BESTIMMUNGEN
 
Durchführungsbestimmungen für alle Vereine des Fußballkreises 5 Bielefeld

 

Durchführungsbestimmungen für alle Vereine des Fußballkreises 5 Bielefeld

 

 

 

Die Durchführungsbestimmungen , ebenso wie den Anhang "JuSpO025" zum Download als Adobe-PDF-Datei gibt es ganz unten...

 

 

 

Allgemeine und spieltechnische Bestimmungen für alle Jugend-Klassen und Gruppen des 

 

Kreises 5 Bielefeld für das Spieljahr 20010/2011

 

 

 1.

Zuständigkeit

 

Zuständig für die Durchführung aller Wettbewerbe im Kreis 5 Bielefeld ist der 

 

Jugendausschuss.

 

 

 2.

Spieltechnische Bestimmungen

 

Die amtliche Anstoßzeit der A-Junioren ist am Sonntag einheitlich um 11.00 Uhr, die

 

Anstoßzeit für die B-Junioren ist am Samstag einheitlich um 17.00 Uhr, für die C-Junioren 

 

am Samstag einheitlich um 15.00 Uhr, für die D-Junioren Samstag um 14.00 Uhr, für die

 

E- und F-Junioren um 13.00 Uhr und für die Mini-Kicker um 12.00 Uhr.

 

Die A-Junioren spielen grundsätzlich am Sonntag, bei keiner Einigung auf eine

 

Spielzeit gilt die amtliche Anstoßzeit 11.00 Uhr.

neu

Die Vereine können sich auch auf andere Anstoßzeiten am jeweiligen Spieltag einigen, 

neu

die Staffelleiter sind hierüber zu informieren. (DFB-net Eingabe erforderlich)

 

Je nach Platzbelegung der Vereine können B-Juniorenspiele auch am Sonntagvormittag

 

ausgetragen werden ohne dass eine schriftliche Einigung der Spielpartner erforderlich ist.

 

 

 

Die amtlichen Anstoßzeiten der vom Staffelleiter angesetzten Wochentagsspiele der 

 

A- bis F-Junioren sind einheitlich um 18.00 Uhr. Spiele der A- und B-Junioren können

 

nach Einigung beider Vereine auch später ausgetragen werden.

 

 

 

Spielverlegungen sind nur nach vorne möglich (Vorziehen). 

 

Spielverlegungen auf Samstag, einen anderen Wochentag oder unter Flutlicht sind in beider-

 

seitigem Einvernehmen der Spielpartner möglich und bedürfen einer beiderseitigen 

 

schriftlichen Zustimmung.

 

 

 

Die Erklärung beider Spielpartner muss spätestens 14 Tage vor dem Spieltag, in Textform 

 

(Brief, e-Mail) beim Staffelleiter eingegangen sein. Im Falle der Nichtzustimmung muss

 

der Staffelleiter die Spielpartner unverzüglich verständigen.

 

 

 

Pflichtspiele können während der Woche ausgetragen werden, wenn die beteiligten Vereine 

 

und die spielleitende Stelle ihre Zustimmung erklärt haben.

 

Wochentagspiele können angesetzt werden, wenn dieses für die Einhaltung der von den 

 

spielleitenden Stellen festgestellten Rahmenterminen erforderlich ist (§17 Abs. 5 JSpO/WFLV - 

 

Grundsatzurteil der Verbands-Jugend-Spruchkammer Westfalen vom 2. März 1990). Spiele, 

 

welche für den Auf- und Abstieg von Bedeutung sind, müssen am letzten Spieltag geschlossen 

 

durchgeführt werden.

 

 

neu

Für die A-, B-, C- und D-Junioren (weiblich und männlich) gilt:

 

Die Spielvorverlegung muss unverzüglich dem Staffelleiter zwecks Freischaltung des 

 

DFBnet gemeldet werden. Sollte die 14-Tage-Frist nicht eingehalten werden, kann die

 

Spielverlegung nicht mehr genehmigt werden, da Schiedsrichter und Gastverein über das 

 

DFBnet angesetzt und eingeladen wird. In diesem Fall haben beide beteiligten Vereine

 

mit einer Ordnungsstrafe gem JuSpO § 30 Abs. 4.18 zu rechnen.

 

 

 

Die Prüfung der Spielberechtigung eines Spielers, beispielsweise in einer unteren Mannschaft,

 

obliegt den Vereinen.

 

 

 

Die Passbilder auf den Spielerpässen aller im Jugendbereich eingesetzten Spieler/innen müssen

 

aktuell, und mit einem Stempel des Fußballkreises versehen sein. Hierfür sind die Vereine

 

selber verantwortlich.

 

 

 

Der Spielbericht muss nach den Eintragungen durch den Schiedsrichter/Spielleiter unterschrieben

 

werden. Dabei handelt es sich um eine Kenntnisnahme, nicht um eine inhaltliche Zustimmung.

 

Eine fehlende Unterschrift auf dem Spielbericht zieht eine Ordnungsgeld gemäß JuSpO

 

§ 30 Abs. 4.7 nach sich.

neu

Elektronischer Spielbericht (ESB):

 

Beim ESB hat die Kenntnisnahme durch elektronische Signatur zu erfolgen.

 

 

 

Nur der Spielführer hat das Recht, den Schiedsrichter nach dem Spiel über den Grund eines

 

Feldverweises auf Dauer zu befragen.

 

 

 

Grundsätzlich gelten die Anstoßzeiten im DFBnet als verbindlich, Einladungen der Gast-

 

vereine, sowie der Schiedsrichter sind nicht mehr nötig.

 

Im Bereich der E-, F- und G-Junioren (Mini-Kicker) müssen schriftliche Einladungen  

 

erfolgen, am besten über das DFB-net Postfach, da hier keine Pflege im DFBnet erfolgt.

 

 

 

Den Einladungen sind der Name des einladenden Vereins (Mannschaft) , Name und Adresse

 

des Sportplatzes, eine Wegbeschreibung und eine "Not-Telefonnummer" beizufügen.

 

 

 

Bei Platzsperren durch die Kommune oder den Platzinhaber muß der Platzverein den Gastverein

 

und den Schiedsrichter rechtzeitig informieren.

 

Die Sperrbescheinigung und der Spielbericht (mit ausgefüllten Kopf) ist an den/die jeweilige/en

 

Staffelleiter/in noch am ausgefallenen Spieltag abzusenden.

 

 

 

Ist bei einem Spielausfall der Schiedsrichter nicht rechtzeitig informiert worden und deshalb der

 

Schiedsrichter angereist, muß der Platzverein die entstandenen Kosten übernehmen.

 

Kosten für Schiedsrichter in diesem Fall: Fahrtgeld plus die halben Spesen der jeweiligen Liga.

 

Ausgefallene Spiele sind, wie unter Punkt 12 beschrieben, im DFBnet als "Ausgefallen"

 

einzugeben.

 

 

 3.

Schiedsrichter

 

Für Spiele ohne angesetzten Schiedsrichter lt. Terminlisten und Nachholspiele sind die

 

Schiedsrichter 10 Tage vor dem Spiel beim Schiedsrichter-Sachbearbeiter für die Jugend

 

Carsten Blumenstein, Siechenmarschstr. 25, 33615 Bielefeld, 0521 - 5202695

 

anzufordern. Dieses gilt auch für alle Nachholspiele, hier jedoch spätestens

 

7 Tage vor dem Spieltermin.

 

 

 

Ist trotz aller Bemühungen des Fußballkreises kein Schiedsrichter erschienen, müssen sich

 

die Vereine auf einen Schiedsrichter oder Spielleiter einigen und das Spiel austragen.

 

 

 

Bei Nichteinigung wird das Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet!

 

Die Einigung oder Nichteinigung ist auf dem Spielbericht mit der Unterschrift beider 

 

Vereinsvertreter zu vermerken! (§ 5 der Schiedsrichterordnung).

 

 

 

Ist kein Schiedsrichter erschienen, ist bei der Einigung/Gestellung folgenden Rangfolge

 

zu beachten und anzuwenden:

 

 

 

1. neutraler amtlicher Schiedsrichter, 

 

2. amtlicher Schiedsrichter des Gastvereins

 

3. amtlicher Schiedsrichter des Heimvereins

 

4. Spielleiter des Gastvereins

 

5. Spielleiter des Heimvereins

 

 

 

Anmerkung: Ein Spielleiter ist kein geprüfter und gemeldeter Schiedsrichter.

 

 

 4.

Spielberichte

 

Der korrekt ausgefüllte Spielbericht ist dem Schiedsrichter/Spielleiter spätestens

 

15 Minuten vor Spielbeginn unaufgefordert auszuhändigen.

 

Spielberichte sind in doppelter Ausfertigung zu erstellen. Die Durchschrift bleibt beim Verein.

 

Das Original ist dem jeweiligen Staffelleiter umgehend, innerhalb von 5 Tagen zuzusenden. 

 

Dem Staffelleiter ist bei Nichterhalt des Originals die Durchschrift auf Aufforderung umgehend

 

zuzusenden. Falls dies nicht geschieht wird der Verein gem § 30 Absatz 4.5/4.6 mit einem

 

Ordnungsgeld bestraft. 

 

 

 

Für die rechtzeitige Übersendung des Spielberichts ist grundsätzlich der gastgebende Verein 

 

(Platzverein) verantwortlich, auch wenn das Spiel von einem neutralen (offiziellen) Schiedsrichter

 

geleitet wird. Es ist somit nicht mehr erforderlich, dem Schiedsrichter vor dem Spiel einen  

 

frankierten Umschlag für die Übersendung des Spielberichts auszuhändigen. 

!!

Auch bei Vorkommnissen wie Spielabbruch und roten Karten ist der Spielbericht vom Heimverein

!!

an den Satffelleiter zu versenden, nicht vom Schiedsrichter.

 

 

neu

Elektronischer Spielbericht (ESB)

n

Die Erstellung des ESB sollte bei den Altersklassen der A-, B-, C- und D-Junioren (weiblich 

n

und männlich) genutzt werden.

n

Sollte es auch technischen Gründen nicht möglich sein, so ist weiterhin der bekannte 

n

Papier-Spielbericht zu nutzen.

 

 

 5.

Spielkleidung

 

Bei gleicher Spielkleidung beider Mannschaften ist der Platzverein verpflichtet, die

 

Spielkleidung zu wechseln oder in anderer Art unterschiedlich zu machen.

 

Gemäß den Durchführungsbestimmungen des DFB gilt:

 

 

 

IV. Werbung für einen Sponsor auf der Spielkleidung

 

§ 10

 

Ausgestaltung der Spielkleidung

 

Die Werbung darf nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von

 

Ethik und Moral oder die gesetzlichen Bestimmungen oder die guten Sitten

 

verstoßen. Die Werbung für starke – bei Junioren-Mannschaften für jegliche –

 

Alkoholika oder für Tabakwaren und ihre Hersteller sowie für Unternehmen,

 

deren Haupttätigkeit die Herstellung von Tabakwaren ist, ist unzulässig.

 

Werbung mit politischem, religiösem oder rassistischem Inhalt oder zugunsten

 




 
 

Download der Durchführungsbestimmungen 2010/2011

durchfuehrungsbestimmungenjugend201011.pdf [27 KB]

Anhang zur JuSpO

anhangjuspo025.pdf [261 KB]



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