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ALLGEMEINE UND SPIELTECHNISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DI
 
Kein Titel

 

Allgemeine und spieltechnische Bestimmungen für alle Jugend-Klassen und Gruppen des Kreises 5 Bielefeld für das Spieljahr 2009/2010.

 

 

 1.

Zuständigkeit

 

Zuständig für die Durchführung aller Wettbewerbe im Kreis 5 Bielefeld ist der 

 

Jugendausschuss.

 

 

 2.

Spieltechnische Bestimmungen

 

Die amtliche Anstoßzeit der A-Junioren ist am Sonntag einheitlich um 11.00 Uhr, die Anstoßzeit für die B-Junioren ist am Samstag einheitlich um 17.00 Uhr, für die C-Junioren am Samstag einheitlich um 15.00 Uhr, für die D-Junioren Samstag um 14.00 Uhr.

 

Für die E- und F-Junioren um 13.00 Uhr und für die Mini-Kicker um 12.00 Uhr.

 

Die A-Junioren spielen grundsätzlich am Sonntag, bei keiner Einigung auf eine Spielzeit gilt die amtliche Anstoßzeit 11.00 Uhr.

 

Je nach Platzbelegung der Vereine können B-Juniorenspiele auch am Sonntagvormittag ausgetragen werden ohne dass eine schriftliche Einigung der Spielpartner erforderlich ist.

 

 

 

Die amtlichen Anstoßzeiten der vom Staffelleiter angesetzten Wochentagsspiele der A- bis F-Junioren sind einheitlich um 18.00 Uhr. Spiele der A- und B-Junioren können nach Einigung beider Vereine auch später ausgetragen werden.

 

 

 

Spielverlegungen sind nur nach vorne möglich (Vorziehen). 

 

Spielverlegungen auf Samstag, einen anderen Wochentag oder unter Flutlicht sind in beiderseitigem Einvernehmen der Spielpartner möglich und bedürfen einer beiderseitigen schriftlichen Zustimmung.

 

 

 

Die Erklärung beider Spielpartner muss spätestens 14 Tage vor dem Spieltag, in Textform (Brief, e-Mail) beim Staffelleiter eingegangen sein. Im Falle der Nichtzustimmung muss der Staffelleiter die Spielpartner unverzüglich verständigen.

 

 

 

Pflichtspiele können während der Woche ausgetragen werden, wenn die beteiligten Vereine und die spielleitende Stelle ihre Zustimmung erklärt haben.

 

Wochentagspiele können angesetzt werden, wenn dieses für die Einhaltung der von den spielleitenden Stellen festgestellten Rahmenterminen erforderlich ist (§17 Abs. 5 JSpO/WFLV - Grundsatzurteil der Verbands-Jugend-Spruchkammer Westfalen vom 2. März 1990). Spiele, welche für den Auf- und Abstieg von Bedeutung sind, müssen am letzten Spieltag geschlossen durchgeführt werden.

 

 

 

Die Spielvorverlegung muss unverzüglich dem Staffelleiter zwecks Freischaltung des DFBnet gemeldet werden. Sollte die 14-Tage-Frist nicht eingehalten werden, kann die Spielverlegung nicht mehr genehmigt werden, da Schiedsrichter und Gastverein über das DFBnet angesetzt und eingeladen wird. In diesem Fall haben beide beteiligten Vereine mit einer Ordnungsstrafe gem JuSpO § 30 Abs. 4.18.

 

 

 

Die Prüfung der Spielberechtigung eines Spielers, beispielsweise in einer unteren Mannschaft, obliegt den Vereinen.

 

 

 

Die Passbilder auf den Spielerpässen aller im Jugendbereich eingesetzten Spieler/innen müssen aktuell, und mit einem Stempel des Fußballkreises versehen sein. Hierfür sind die Vereine selber verantwortlich.

 

 

 

Der Spielbericht muss nach den Eintragungen durch den Schiedsrichter/Spielleiter unterschrieben werden.

 

Dabei handelt es sich um eine Kenntnisnahme, nicht um eine inhaltliche Zustimmung.

 

Eine fehlende Unterschrift auf dem Spielbericht zieht eine Ordnungsgeld gemäß JuSpO § 30 Abs. 4.7 nach sich.

 

 

 

Nur der Spielführer hat das Recht, den Schiedsrichter nach dem Spiel über den Grund eines Feldverweises auf Dauer zu befragen.

 

 

 

Grundsätzlich gelten die Anstoßzeiten im DFBnet als verbindlich, Einladungen der Gastvereine, sowie der Schiedsrichter sind nicht mehr nötig.

 

Im Bereich der E-, F- und G-Junioren (Mini-Kicker) können schriftliche Einlaungen sinnvoll sein, da hier keine Pflege im DFBnet erfolgen muss.

 

 

 

Den Einladungen sind der Name des einladenden Vereins (Mannschaft) , Name und Adresse des Sportplatzes, eine Wegbeschreibung und eine "Not-Telefonnummer" beizufügen.

 

 

 

Bei Platzsperren durch die Kommune oder den Platzinhaber muß der Platzverein den Gastverein und den Schiedsrichter rechtzeitig informieren.

 

Die Sperrbescheinigung und der Spielbericht (mit ausgefüllten Kopf) ist an den/die jeweilige/en Staffelleiter/in noch am ausgefallenen Spieltag abzusenden.

 

 

 

Ist bei einem Spielausfall der Schiedsrichter nicht rechtzeitig informiert worden und deshalb der Schiedsrichter angereist, muß der Platzverein die entstandenen Kosten übernehmen.

 

Kosten für Schiedsrichter in diesem Fall: Fahrtgeld plus die halben Spesen der jeweiligen Liga.

 

Ausgefallene Spiele sind, wie unter Punkt 12 beschrieben, im DFBnet als "Ausgefallen" einzugeben.

 

 

 3.

Schiedsrichter

 

Für Spiele ohne angesetzten Schiedsrichter lt. Terminlisten und Nachholspiele sind die Schiedsrichter 10 Tage vor dem Spiel beim Schiedsrichter-Sachbearbeiter für die Jugend

 

Carsten Blumenstein
Siechenmarschstr. 25
33615 Bielefeld
Tel.: 0521 - 520 26 95

 

anzufordern. Dieses gilt auch für alle Nachholspiele, hier jedoch spätestens 7 Tage vor dem Spieltermin.

 

 

 

Ist trotz aller Bemühungen des Fußballkreises kein Schiedsrichter erschienen, müssen sich die Vereine auf einen Schiedsrichter oder Spielleiter einigen und das Spiel austragen.

 

 

 

Bei Nichteinigung wird das Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet!

 

Die Einigung oder Nichteinigung ist auf dem Spielbericht mit der Unterschrift beider Vereinsvertreter zu vermerken! (§ 5 der Schiedsrichterordnung).

 

 

 

Ist kein Schiedsrichter erschienen, ist bei der Einigung/Gestellung folgenden Rangfolge zu beachten und anzuwenden:

 

 

 

1. neutraler amtlicher Schiedsrichter, 

 

2. amtlicher Schiedsrichter des Gastvereins

 

3. amtlicher Schiedsrichter des Heimvereins

 

4. Spielleiter des Gastvereins

 

5. Spielleiter des Heimvereins

 

 

 

Anmerkung: Ein Spielleiter ist kein geprüfter und gemeldeter Schiedsrichter.

 

 

 4.

Spielberichte

 

Der korrekt ausgefüllte Spielbericht ist dem Schiedsrichter/Spielleiter spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn unaufgefordert auszuhändigen.

 

Spielberichte sind in doppelter Ausfertigung zu erstellen. Die Durchschrift bleibt beim Verein. Das Original ist dem jeweiligen Staffelleiter umgehend, innerhalb von 5 Tagen zuzusenden. 

 

Dem Staffelleiter ist bei Nichterhalt des Originals die Durchschrift auf Aufforderung umgehend zuzusenden. Falls dies nicht geschieht wird der Verein gem § 30 Absatz 4.5/4.6 mit einem Ordnungsgeld bestraft. 

 

 

 

Für die rechtzeitige Übersendung des Spielberichts ist grundsätzlich der gastgebende Verein (Platzverein) verantwortlich, auch wenn das Spiel von einem neutralen (offiziellen) Schiedsrichter geleitet wird. Es ist somit nicht mehr erforderlich, dem Schiedsrichter vor dem Spiel einen frankierten Umschlag für die Übersendung des Spielberichts auszuhändigen. 

!!

Auch bei Vorkommnissen wie Spielabbruch und roten Karten ist der Spielbericht vom Heimverein an den Staffelleiter zu versenden, nicht vom Schiedsrichter.

 

 

 5.

Spielkleidung

 

Bei gleicher Spielkleidung beider Mannschaften ist der Platzverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln oder in anderer Art unterschiedlich zu machen.

 

 

 6.

Platzaufbau

 

Für den Platzaufbau ist der Platzverein verantwortlich. Der Platzaufbau hat so rechtzeitig vor dem zu Spiel zu erfolgen, daß dadurch die Anstoßzeit des Spieles nicht verzögert wird. 

 

 

 7.

Spielzeiten

 

Die Spielzeit beträgt bei:

 

 

 

A - Juniorenmannschaften

............. 2 x 45 Minuten

 

B - Juniorenmannschaften

............. 2 x 40 Minuten

 

C - Juniorenmannschaften

............. 2 x 35 Minuten

 

D - Juniorenmannschaften

............. 2 x 30 Minuten

 

E - Juniorenmannschaften

............. 2 x 25 Minuten

 

F - Juniorenmannschaften

............. 2 x 20 Minuten

 

Mini-Kicker-Mannschaften

............. 2 x 20 Minuten

 

 

 

Verlängerung bei Pokal- und Entscheidungsspielen:

 

Bei A- Juniorenmannschaften

............. 2 x 15 Minuten

 

Bei B- Juniorenmannschaften

............. 2 x 10 Minuten

 

bei allen anderen Mannschaften

............. 2 x  5  Minuten

 

 

 

bei Unentschieden erfolgt sofort ein Elfmeterschießen zur Spielentscheidung.

 

 

7A.

Nachholspiele A- bis D-Junioren

 

Ausgefallene Spiele sind immer in der Folgewoche des nächsten Spieltages, Dienstag - Donnerstag , nachzuholen (analog zu den Senioren innerhalb von 10 Tagen)

!!

Dieses gilt auch für ausgefallene Nachholspiele, die innerhalb von zwei Wochen nach dem erneuten Ausfall auszutragen sind.

!!

Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Wertung mit 0:2 Toren und 0 Punkten für beide Vereine.

 

Sollte es, aufgrund der Platzbelegung oder bereits angesetzter Spiele, zu Terminüberschreitungen kommen, ist Rücksprache mit dem Staffelleiter zu halten.

 

 

 8.

Stichtage der Altergrenzen

 

A - Juniorenmannschaft

............. 01.01.1991 - 31.12.1992

 

B - Juniorenmannschaft

............. 01.01.1993 -31.12.1994

 

C - Juniorenmannschaft

............. 01.01.1995 -31.12.1996

 

D - Juniorenmannschaft

............. 01.01.1997 -31.12.1998

 

E - Juniorenmannschaft

............. 01.01.1999 -31.12.2000

 

F - Juniorenmannschaft

............. 01.01.2001 -31.12.2002

 

Mini-Kicker-Mannschaft

............. 01.01.2003

 

B - Juniorinnenmannschaft

............. 01.01.1993 -31.12.1994

 

C - Juniorinnenmannschaft

............. 01.01.1995 -31.12.1996

 

D - Juniorinnenmannschaft

............. 01.01.1997 -31.12.1998

 

 

 9.

Auf- und Abstiegsregelung aller Gruppen und Klassen

9a

Der Gruppenmeister der A-Junioren Kreisliga A nimmt an den Aufstiegsspielen zur BJK teil und ist gleichzeitig Meister. Die beiden letzten Mannschaften der Kreisliga A steigen zur Kreisliga B ab. Sollte eine hiesige Mannschaft aus der BJ K absteigen, und der Meister der Kreisliga A nicht in die BJK aufsteigen, steigen die letzten drei Mannschaften in die Kreisliga B ab. Steigen aus der BJK zwei - vier Mannschaften ab, erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga A entsprechend. 

 

 

 

Die Gruppenmeister der Kreisliga B Gruppe 1 und 2 steigen zur Kreisliga A auf. Die Gruppenmeister der Kreisliga B Gruppe 1 und 2 sind auch gleichzeitig Meister. 

 

Sollten die Gruppen der Kreisliga B zusammengelegt werden, steigen der Erste und Zweite der Kreisliga B in die Kreisliga A auf.

 

 

 

Sollten für die Spielserie 2010/2011 wieder genügend Mannschaften gemeldet werden, so werden die wieder eine Kreisliga B und eine Kreisliga C gebildet werden.

 

Die Kreisliga B wird aus den Absteigern der Kreisliga A und den ersten 6 Mannschaften der Kreisligen B gruppe 1 und 2 gebildet. Die Mannschaften ab Platz 7 steigen in die neue Kreisliga C ab.

 

 

 

Sofern der Meister der Kreisliga A in die BJK aufsteigt und keine hiesige Mannschaft aus der BJK absteigt, ermitteln die Zweiten der Kreisliga B Gruppe 1 und 2 den dritten Aufsteiger zur Kreisliga A.

 

absteigt, ermitteln die Zweiten der Kreisliga B Gruppe 1 und 2 den dritten Aufsteiger zur Kreisliga A. Dieses Spiel findet dann statt, wenn fest steht, dass keine hiesige Mannschaft aus der BJK absteigt. 

 

 

9b

Der Meister der B-Junioren Kreisliga A nimmt an den Aufstiegsspielen zur BJK teil und ist gleichzeitig Meister. Die beiden letzten Mannschaften der Kreisliga A steigen in die Kreisliga B ab. Sollte eine hiesige Mannschaft aus der BJK absteigen, und der Meister der Kreisliga A nicht in die BJK aufsteigen, erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga A.

 

 

 

Der Gruppenmeister und der Zweite der Kreisliga B steigen zur Kreisliga A auf. Der Gruppenmeister der Kreisliga B ist auch gleichzeitig Meister. Die beiden letzten Mannschaften der Kreisliga B steigen zur Kreisliga C ab. Sofern sich die Anzahl der Absteiger aus der Kreisliga A erhöht, erhöht sich die Anzahl der Absteiger zur Kreisliga C entsprechend. 

 

 

 

Der Gruppenmeister und der Zweite der Kreisliga C steigen zur Kreisliga B auf. Der Gruppenmeister der Kreisliga C ist auch gleichzeitig Meister. 

 

 

9c

Der Meister der C-Junioren Kreisliga A nimmt an den Aufstiegsspielen zur BJK teil und ist gleichzeitig Meister.

!!

Die beiden letzten Mannschaften der Kreisliga A steigen in die Kreisliga B ab.

!!

Der DSC Arminia Bielefeld spielt nur Pflichtfreundschaftsspiele in dieser Klasse, ohne Aufstiegsrecht. Diese Spiele werden nicht gewertet, sie sind Tabellen-Neutral.

Sollte eine hiesige Mannschaft aus der BJK absteigen, und der Meister der Kreisliga A nicht in die BJK aufsteigen, so erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga A. 

Der Gruppenmeister und der Zweite der Kreisliga B steigen zur Kreisliga A auf. Der Gruppenmeister der Kreisliga B ist auch gleichzeitig Meister. Die beiden letzten Mannschaften der Kreisliga B steigen zur Kreisliga C ab. Sofern sich die Anzahl der Absteiger aus der Kreisliga A erhöht, erhöht sich die Anzahl der Absteiger zur Kreisliga C entsprechend. 

Der Gruppenmeister und der Zweite der Kreisliga C steigen zur Kreisliga B auf. Der Gruppenmeister der Kreisliga C ist auch gleichzeitig Meister. Die beiden letzten Mannschaften der

Kreisliga C steigen zur Kreisliga D ab. Sofern sich die Anzahl der Absteiger aus der Kreisliga B erhöht, erhöht sich die Anzahl der Absteiger zur Kreisliga D entsprechend. 

Der Gruppenerste der C-Junioren 7-er ist gleichzeitig Meister.

 

 

9d

Aufgrund der Neustrukturierung der D-Junioren in der Spielserie 2009/2010 gibt es folgende Hinweise:

 

Die Gruppenersten der Kreisligen A Gruppen 1 - 4 ermitteln durch Halbfinale und Finale den Kreismeister.

 

Die Halbfinalspiele finden am Samstag, das Finale dann am Sonntag statt.

 

Die Vereine können sich für die Ausrichtung dieser Endrunde beim KJA bewerden.

 

 

 

Der Kreismeister nimmt an den spielen der Westfalenmeisterschaft teil.

 

 

 

Im Januar 2010 wird mit Vereinsvertretern eine Zwischenbilanz gezogen, ob das neue Spielsystem praktikabel und sinnvoll ist, oder ob es Änderungen für die Serie 2010/2011 geben muss.

 

Sollten sich Änderungen an den Mannschaftsstärken ergeben, ist ein komplett neues Spielsystem notwendig.

 

 

 

Aufgrund der Teilnahme des DSC Arminia, VfR Wellensiek und VfL Theesen an der überkreislichen Nachwuchsrunde kann es in der Spielzeit 2010/2011 ebenfalls zu Veränderungen kommen, wenn diese Vereine nicht mehr in der NWR spielen werden.

 

 

 

Der Gruppenerste der D-Junioren 7-er Mannschaft ist auch gleichzeitig Meister.

 

 

9m

Der Gruppenmeister der B-Juniorinnen 9-er kann an den Aufstiegsspielen zur Bezirksliga teilnehmen und ist gleichzeitig Meister. Bei Verzicht des Meisters kann die zweitplazierte Mannschaft des Kreises Bielefeld/Halle an den Aufstiegsspielen teilnehmen.

 

 

9e

Die E-junioren spielen ab sofort in den Kreisligen A, B und C.

 

Nach Abschluß der Einfachrunde bis Weihnachten werden die Gruppen wie folgt neu zusammengesetzt:

 

 

 

Kreisliga A Gruppe 4: 1. - 4. Der Kreisligen A Gruppe 1 - 3

 

 

 

Kreisliga A Gruppe 5: 5. - 8. Der Kreisligen A Gruppe 1 - 3

 

 

 

Kreisliga A Gruppe 6: 9. - 12. Der Kreisligen A Gruppe 1- 3

 

 

 

Kreisliga B Gruppe 4: 1. - 4. Der Kreisligen B Gruppe 1 - 3

 

 

 

Kreisliga B Gruppe 5: 5. - 8. Der Kreisligen B Gruppe 1 - 3

 

 

 

Kreisliga B Gruppe 6: 9. - 12. Der Kreisligen B Gruppe 1- 3

 

 

 

Die Kreisligen C spielen eine Doppelrunde ohne erneute Änderung.

 

 

9f

Die F-Junioren spielen ab sofort in den Kreisligen A, B und C.

 

Nach Abschluß der Einfachunde bus Weihnachten werden die Gruppen wie folgt neu zusammengesetzt:

 

 

 

Kreisliga A Gruppe 4: 1. - 4. Der Kreisligen A Gruppe 1 - 3

 

 

 

Kreisliga A Gruppe 5: 5. - 8. Der Kreisligen A Gruppe 1 - 3

 

 

 

Kreisliga A Gruppe 6: 9. - 12. Der Kreisligen A Gruppe 1- 3

 

 

 

Kreisliga B Gruppe 4: 1. - 4. Der Kreisligen B Gruppe 1 - 3

 

 

 

Kreisliga B Gruppe 5: 5. - 8. Der Kreisligen B Gruppe 1 - 3

 

 

 

Kreisliga B Gruppe 6: 9. - 12. Der Kreisligen B Gruppe 1- 3

 

 

 

Die Kreisligen C spielen eine Doppelrunde ohne erneute Änderung.

 

 

 

Nachgemeldete E- F-Junioren-Mannschaften können nur Pflichtfreundschaftsspiele bestreiten. Sie werden durch den Kreisjugendausschuß auf die einzelnen Gruppen aufgeteilt.

!!

Nachmeldungen können erst nach der Winterpause eingruppiert werden.

!!

Nachmeldungen für die Rückserie sind bis spätestens 31.01.2010 an den VKJA zu senden. Spätere Nachmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Die nachgemeldeten Mannschaften bestreiten in allen Altersklassen nur Pflichtfreundschaftsspiele, die nicht in den Tabellen berücksichtigt werden.

 

 

 

Aufgrund des engen Terminplanes und der Gruppenbildung bei den E- und F-Junioren sollten ausgefallene Meisterschaftsspiele zeitnah nachgeholt werden.

 

Eine gesonderte Ansetzung durch den Staffelleiter erfolgt nicht.

 

Der Staffelleiter muss vor der Austragung des ausgefallenen Spieles über den Nachholtermin informiert werden.

 

 

 

Analog zu den Hallenregeln gilt auch bei den E- und F-Junioren Feldspielen die Regel, daß der Ball bei einem Abstoß, Abwurf oder Abschlag innerhalb der eigenen Hälfte berührt werden muß.

 

Hierfür hat der Heimverein Pelonen/Hütchen auf Höhe der Mittellinie zu stellen.

 

Alle Freistöße sind direkt auszuführen!! 

 

Die Spielfeldgröße der E-Junioren beträgt 55 m x 35 m (JuSpO), die der F-Junioren 40 m x 35 m, bei G-Junioren (Mini-Kicker) 35 m x 25 m. Die Ballgrößen laut Satzung: G-Jun. Leichtbll Größe 4 ( 290 Gramm); F-Jun. Leichtball Größe 5 ( 290 Gramm), E-Jun. Leichtball Größe 5 ( 290 Gramm).

 

Bei Nichtbeachtung bitte Meldung an den VKJA.

!!

Die Tore müssen bei diesen Spielen gegen kippen gesichert werden. Unfallgefahr !

 

 

 

Unter Beachtung des § 1 (2) Jugendspielordnung WFLV in Verbindung mit § 33 (3) Spielordnung WFLV wird festgelegt, dass für Spiele der A- bis D-Junioren neben der Punktwertung auch dass Torverhältnis für die Meisterschaft, bzw. Auf- oder Abstieg mit entscheidend ist.

Hierzu wird folgende Regelung getroffen: Haben im Falle der Meisterschaft, Auf- oder Abstieg zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so entscheidet das Torverhältnis nach dem Subtraktionsverfahren.

Bei gleicher Tordifferenz ist die Mannschaft besser plaziert, die mehr Tore erzielt hat, ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel statt.

!!

Bei groben Unsportlichkeiten von Mannschaften behält sich der KJA vor, von dieser Regelung Abstand zu nehmen und eine andere Regelung zu treffen. 

!!

Es kann sogar zu einem Zwangsabstieg münden.

 

 

 

Spielerpässe sind innerhalb von 5 Tagen nach dem Spiel, oder nach Erhalt von der Passstelle an den VKJA zu senden (inklusive Freiumschlag), ansonsten erfolgt ein Ordnungsgeld nach der Satzung.

 

 

 

Sollte ein Verein im nächsten Spieljahr keine Juniorenmannschaft für die Kreisliga A oder Kreisliga B gemeldet haben, steigen dementsprechend weniger Mannschaften ab.

 

 

 

Sollte ein Verein seine überkreislich spielende Mannschaft von der A - C Junioren in der laufenden Spielserie zurückziehen, fängt die Mannschaft in der nächsten Spielserie in der untersten Klasse wieder an.

 

 

 

In der Kreisliga A und der Kreisliga B kann ein Verein nur mit einer Mannschaft vertreten sein.

 

 

 

Spielgemeinschaften: Bei Auflösung einer Spielgemeinschaft spielt der erstgenannte Verein weiterhin in seiner Spielklasse, der zweitgenannte fängt in der untersten Klasse wieder an.

 

 

 

Meisterschaftsspiele können wegen Schulfahrten usw. nicht vom Spielbetrieb abgesetzt werden.

 

 

 

Freundschaftsspiele können jederzeit durchgeführt werden, soweit diese den Meisterschaftsbetrieb und amtliche bzw. Verbandsveranstaltungen nicht beeinträchtigen. Die Spielberichte von Freundschaftsspielen gehen an den VKJA ( Vorsitzenden des Kreis-Jugend-Ausschusses).

 

 

 

Turniere bei Sportwerbewochen und Hallenturniere müssen 4 Wochen vorher beim VKJA eingereicht werden.

 

 

9 AB

Vereine die die Meldung für die nächste Saison 2010/11 nicht rechtzeitig abgeben, werden mit ihren Mannschaften in der bisherigen Spielklasse verbleiben, jedoch lediglich Pflichtfreundschaftsspiele bestreiten und stehen daher als erster Absteiger fest.

!!

Sie spielen in der Spielzeit 2011/2012 automatisch eine Klasse tiefer.

 

 

10.

Ordnungsgelder

 

Wegen Nichtantreten von Mannschaften:

 

 

 

A- + B-Junioren : 75 Euro

 

 

 

C- + D-Junioren : 50 Euro

 

 

 

E- + F-Junioren : 30 Euro

 

 

 

Wer bei Turnieren und Hallenturnieren nicht antritt wird mit dem satzungsgemäßen Ordnungsgeld bestraft.

 

 

11.

Juniorinnen

 

Die spieltechnischen Bestimmungen gelten ebenfalls für Juniorinnen.

 

 

12.

DFBnet

 

Ausgefallene und abgebrochene Spiele sowie Nichtantreten (A bis D-Junioren und alle Juniorinnen), sind im DFBnet einzugeben.

 

 

 

Bei Heimrechttausch muß auch die Ergebniseingabe ins DFBnet (meldende Verein) getauscht werden.

 

 

 

Die Spielergebnisse (A bis D-Junioren und Juniorinnen) sind dem DFBnet bis 60 Minuten nach jedem Spielende zu melden, spätestens jedoch bis 18.00 Uhr bei Tagesspielen. Abendspiele 1 Stunde nach Spielende.

 

Ausgefallene oder abgebrochene Spiele, sowie Nichtantreten müssen sofort gemeldet werden.

 

Bei Nichtmeldung oder verspätete Meldung (DFBnet) erfolgt ein Ordnunsgeld pro Spiel.

 

 

!!

Ergebnisse der E- und F-Junioren, sowie der Minikicker dürfen aus pädagogischen Gründen nicht ins DFBnet eingegeben werden. Die Spielpläne sind jedoch eingestellt.

 

 

13.

Rechtsinstanzen

 

Für Rechtsstreitigkeiten der A- bis F- Junioren, Mini-Kicker und Juniorinnen ist die Kreisjugendspruchkammer Bielefeld zuständig. Einsprüche sind an den Vorsitzenden

 

Ehrenfried Scholz
Hillegosser Str. 94
33719 Bielefeld
per Einschreiben zu richten. 

 

 

 

Berufungsinstanz ist die Bezirksjugendspruchkammer. Für die Bezirksjugendklassen ist die erste Instanz die Bezirksjugendspruchkammer. Für die Verbandsliga und Westfalenliga ist die erste Instanz die Verbandsjugendspruchkammer, Berufungsinstanz die Westdeutsche Jugendspruchkammer.

 

 

14.

Rechtsmittelbelehrung

 

Der Einspruch gegen diese Ausführungsbestimmungen ist zulässig, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung, an den Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses (VKJA).

 

 

 

Für die Richtigkeit: Der Kreisjugendausschuß

 

gez. Thorsten Sewing, gez. Karl-Heinz Schröder, gez. Karl-Heinz Voigt, gez. Hans Keuch, gez. Heike Friedrich, gez. Martin Sprenger

 

 

 

DFBnet

 

Es ist eine Handy-Telefonnummer für den telefonischen Ergebnisdienst des DFBnet

 

geschaltet worden. Diese Telefonnummer erlaubt einen kostengünstigeren Zugang über Mobiltelefone (Handy's). Die anfallenden Kosten sind nun abhängig von dem mit dem jeweiligen Provider abgeschlossenen Festnetztarif. Die Telefonnummer lautet: 069 - 222 261 111

 

Bitte beachten Sie, dass diese Telefonnummer nur für die Anwahl über ein Mobiltelefon (Handy) zur Verfügung steht.

 

 

 

Die bereits bestehende Telefonnummer: 0180 - 533 26 38 bleibt weiterhin bestehen und ist für die Anwahl über einen Festnetzanschluss zu wählen.

 

 

 

Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter des Fußballkreises, Ihr Staffelleiter oder der DFBnet-Beauftragte des FLVW Kreis 5 Bielefeld Hans-Günter Mrkwa gerne. (Fax Mrkwa: 05203 - 902 803, Tel.: 05203 - 58 09)

 

 

 

Internet-Adresse für Ergebnismeldung (DFBnet): http://www.dfbnet.org

 

Internet-Adresse für Ergebnisse und Tabellen: http://www.fussball.de

 

Website Fußballkreis Bielefeld: http://www.flvw-bielefeld.de - eMail: info@flvw-bielefeld.de


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