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Allgemeine
und spieltechnische Bestimmungen für alle Jugend-Klassen und Gruppen des Kreises 5 Bielefeld für das Spieljahr 2009/2010.
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1.
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Zuständigkeit
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Zuständig
für die Durchführung aller Wettbewerbe im Kreis 5 Bielefeld ist der
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Jugendausschuss.
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2.
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Spieltechnische Bestimmungen
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Die amtliche Anstoßzeit der A-Junioren ist am Sonntag
einheitlich um 11.00 Uhr, die Anstoßzeit
für die B-Junioren ist am Samstag einheitlich um 17.00 Uhr, für die
C-Junioren am Samstag einheitlich um 15.00 Uhr, für die D-Junioren Samstag um 14.00 Uhr.
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Für die E- und F-Junioren um 13.00 Uhr und für die Mini-Kicker um 12.00 Uhr.
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Die A-Junioren spielen grundsätzlich am Sonntag, bei keiner
Einigung auf eine Spielzeit gilt die amtliche Anstoßzeit 11.00 Uhr.
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Je nach Platzbelegung der Vereine können B-Juniorenspiele auch
am Sonntagvormittag ausgetragen werden ohne dass eine schriftliche Einigung der
Spielpartner erforderlich ist.
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Die
amtlichen Anstoßzeiten der vom Staffelleiter angesetzten Wochentagsspiele
der A- bis F-Junioren sind einheitlich um 18.00 Uhr. Spiele der A-
und B-Junioren können nach Einigung beider Vereine auch später ausgetragen werden.
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Spielverlegungen
sind nur nach vorne möglich (Vorziehen).
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Spielverlegungen auf Samstag, einen anderen Wochentag oder
unter Flutlicht sind in beiderseitigem
Einvernehmen der Spielpartner möglich und bedürfen einer beiderseitigen schriftlichen Zustimmung.
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Die Erklärung beider Spielpartner muss spätestens 14 Tage vor
dem Spieltag, in Textform (Brief, e-Mail) beim Staffelleiter
eingegangen sein. Im Falle der Nichtzustimmung muss der Staffelleiter die Spielpartner unverzüglich verständigen.
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Pflichtspiele können während der Woche ausgetragen werden, wenn die beteiligten Vereine und die spielleitende Stelle ihre Zustimmung erklärt haben.
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Wochentagspiele können angesetzt werden, wenn dieses für die Einhaltung der von den spielleitenden Stellen festgestellten Rahmenterminen erforderlich ist (§17 Abs. 5 JSpO/WFLV - Grundsatzurteil der Verbands-Jugend-Spruchkammer Westfalen vom 2. März 1990). Spiele, welche für den Auf- und Abstieg von Bedeutung sind, müssen am letzten Spieltag geschlossen durchgeführt werden.
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Die
Spielvorverlegung muss unverzüglich dem Staffelleiter zwecks Freischaltung
des DFBnet gemeldet werden. Sollte die 14-Tage-Frist nicht
eingehalten werden, kann die Spielverlegung
nicht mehr genehmigt werden, da Schiedsrichter und Gastverein über das DFBnet angesetzt und eingeladen wird. In diesem Fall haben
beide beteiligten Vereine mit einer Ordnungsstrafe gem JuSpO § 30 Abs. 4.18.
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Die Prüfung der Spielberechtigung eines Spielers,
beispielsweise in einer unteren Mannschaft, obliegt den Vereinen.
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Die Passbilder auf den Spielerpässen aller im Jugendbereich
eingesetzten Spieler/innen müssen aktuell, und mit einem Stempel des Fußballkreises versehen
sein. Hierfür sind die Vereine selber verantwortlich.
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Der Spielbericht muss nach den Eintragungen durch den
Schiedsrichter/Spielleiter unterschrieben werden.
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Dabei handelt es sich um eine
Kenntnisnahme, nicht um eine inhaltliche Zustimmung.
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Eine fehlende Unterschrift auf dem Spielbericht zieht eine
Ordnungsgeld gemäß JuSpO § 30 Abs. 4.7 nach sich.
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Nur der Spielführer hat das Recht, den Schiedsrichter nach dem
Spiel über den Grund eines Feldverweises auf Dauer zu befragen.
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Grundsätzlich gelten die Anstoßzeiten im DFBnet als
verbindlich, Einladungen der Gastvereine, sowie der Schiedsrichter sind nicht mehr nötig.
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Im
Bereich der E-, F- und G-Junioren (Mini-Kicker) können schriftliche
Einlaungen sinnvoll sein, da hier keine Pflege im DFBnet erfolgen muss.
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Den Einladungen sind der Name des einladenden Vereins
(Mannschaft) , Name und Adresse des Sportplatzes, eine Wegbeschreibung und eine
"Not-Telefonnummer" beizufügen.
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Bei Platzsperren durch die Kommune oder den Platzinhaber muß
der Platzverein den Gastverein und den Schiedsrichter rechtzeitig informieren.
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Die Sperrbescheinigung und der Spielbericht
(mit ausgefüllten Kopf) ist an den/die jeweilige/en Staffelleiter/in noch am ausgefallenen Spieltag abzusenden.
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Ist bei einem Spielausfall der Schiedsrichter nicht
rechtzeitig informiert worden und deshalb der Schiedsrichter angereist, muß der Platzverein die entstandenen
Kosten übernehmen.
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Kosten für Schiedsrichter in diesem Fall: Fahrtgeld plus die
halben Spesen der jeweiligen Liga.
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Ausgefallene Spiele sind, wie unter Punkt 12 beschrieben, im
DFBnet als "Ausgefallen" einzugeben.
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3.
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Schiedsrichter
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Für Spiele ohne angesetzten Schiedsrichter lt. Terminlisten
und Nachholspiele sind die Schiedsrichter 10 Tage vor dem Spiel beim
Schiedsrichter-Sachbearbeiter für die Jugend
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Carsten Blumenstein Siechenmarschstr. 25 33615 Bielefeld Tel.: 0521 - 520 26 95
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anzufordern. Dieses gilt auch für alle
Nachholspiele, hier jedoch spätestens 7 Tage vor dem Spieltermin.
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Ist trotz aller Bemühungen des Fußballkreises kein
Schiedsrichter erschienen, müssen sich die Vereine auf einen Schiedsrichter oder Spielleiter einigen
und das Spiel austragen.
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Bei Nichteinigung wird das Spiel für beide Mannschaften als
verloren gewertet!
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Die
Einigung oder Nichteinigung ist auf dem Spielbericht mit der Unterschrift
beider Vereinsvertreter zu vermerken! (§ 5 der
Schiedsrichterordnung).
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Ist kein Schiedsrichter erschienen, ist bei der
Einigung/Gestellung folgenden Rangfolge zu beachten und anzuwenden:
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1. neutraler
amtlicher Schiedsrichter,
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2. amtlicher Schiedsrichter des Gastvereins
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3. amtlicher Schiedsrichter des Heimvereins
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4. Spielleiter des Gastvereins
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5. Spielleiter des Heimvereins
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Anmerkung: Ein Spielleiter ist kein
geprüfter und gemeldeter Schiedsrichter.
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4.
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Spielberichte
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Der korrekt ausgefüllte Spielbericht ist dem
Schiedsrichter/Spielleiter spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn unaufgefordert auszuhändigen.
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Spielberichte sind in doppelter Ausfertigung zu erstellen. Die
Durchschrift bleibt beim Verein. Das Original ist dem jeweiligen Staffelleiter umgehend, innerhalb von 5 Tagen
zuzusenden.
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Dem Staffelleiter ist bei Nichterhalt des Originals die
Durchschrift auf Aufforderung umgehend zuzusenden. Falls dies nicht geschieht wird der Verein gem §
30 Absatz 4.5/4.6 mit einem Ordnungsgeld bestraft.
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Für
die rechtzeitige Übersendung des Spielberichts ist grundsätzlich der
gastgebende Verein (Platzverein) verantwortlich, auch wenn das Spiel von einem
neutralen (offiziellen) Schiedsrichter geleitet
wird. Es ist somit nicht mehr erforderlich, dem Schiedsrichter vor dem Spiel
einen frankierten
Umschlag für die Übersendung des Spielberichts auszuhändigen.
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!!
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Auch bei Vorkommnissen wie Spielabbruch und roten Karten ist
der Spielbericht vom Heimverein an den Staffelleiter zu versenden, nicht vom Schiedsrichter.
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5.
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Spielkleidung
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Bei gleicher Spielkleidung beider Mannschaften ist der
Platzverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln oder in anderer Art unterschiedlich
zu machen.
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6.
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Platzaufbau
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Für
den Platzaufbau ist der Platzverein verantwortlich. Der Platzaufbau hat so
rechtzeitig vor dem
zu Spiel zu erfolgen, daß dadurch die Anstoßzeit des Spieles nicht verzögert
wird.
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7.
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Spielzeiten
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Die Spielzeit beträgt bei:
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A - Juniorenmannschaften
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............. 2 x 45 Minuten
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B - Juniorenmannschaften
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............. 2 x 40 Minuten
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C - Juniorenmannschaften
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............. 2 x 35 Minuten
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D - Juniorenmannschaften
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............. 2 x 30 Minuten
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E - Juniorenmannschaften
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............. 2 x 25 Minuten
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F - Juniorenmannschaften
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............. 2 x 20 Minuten
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Mini-Kicker-Mannschaften
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............. 2 x 20 Minuten
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Verlängerung bei Pokal- und Entscheidungsspielen:
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Bei A- Juniorenmannschaften
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............. 2 x 15 Minuten
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Bei B- Juniorenmannschaften
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............. 2 x 10 Minuten
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bei allen anderen Mannschaften
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............. 2 x 5 Minuten
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bei Unentschieden erfolgt sofort ein Elfmeterschießen zur
Spielentscheidung.
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7A.
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Nachholspiele A- bis D-Junioren
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Ausgefallene Spiele sind immer in der Folgewoche des nächsten
Spieltages, Dienstag - Donnerstag , nachzuholen (analog zu den Senioren innerhalb
von 10 Tagen)
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!!
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Dieses gilt auch für ausgefallene Nachholspiele, die innerhalb
von zwei Wochen nach dem erneuten Ausfall auszutragen sind.
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!!
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Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Wertung mit 0:2 Toren und 0
Punkten für beide Vereine.
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Sollte es, aufgrund der Platzbelegung oder bereits angesetzter
Spiele, zu Terminüberschreitungen kommen, ist Rücksprache mit dem Staffelleiter zu
halten.
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8.
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Stichtage der Altergrenzen
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A - Juniorenmannschaft
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............. 01.01.1991 -
31.12.1992
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B - Juniorenmannschaft
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............. 01.01.1993 -31.12.1994
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C - Juniorenmannschaft
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............. 01.01.1995 -31.12.1996
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D - Juniorenmannschaft
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............. 01.01.1997 -31.12.1998
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E - Juniorenmannschaft
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............. 01.01.1999 -31.12.2000
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F - Juniorenmannschaft
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............. 01.01.2001 -31.12.2002
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Mini-Kicker-Mannschaft
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............. 01.01.2003
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B - Juniorinnenmannschaft
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............. 01.01.1993 -31.12.1994
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C - Juniorinnenmannschaft
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............. 01.01.1995 -31.12.1996
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D - Juniorinnenmannschaft
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............. 01.01.1997 -31.12.1998
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9.
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Auf- und Abstiegsregelung aller Gruppen und Klassen
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9a
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Der Gruppenmeister der A-Junioren Kreisliga A nimmt an den
Aufstiegsspielen zur BJK teil und ist gleichzeitig Meister. Die beiden letzten Mannschaften der
Kreisliga A steigen zur Kreisliga B ab. Sollte eine hiesige Mannschaft aus der BJ K absteigen,
und der Meister der Kreisliga A nicht in die BJK aufsteigen, steigen die letzten drei
Mannschaften in die Kreisliga
B ab. Steigen aus der BJK zwei - vier Mannschaften ab, erhöht sich die Zahl
der Absteiger aus der
Kreisliga A entsprechend.
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Die Gruppenmeister der Kreisliga B Gruppe 1 und 2 steigen zur
Kreisliga A auf. Die Gruppenmeister
der Kreisliga B Gruppe 1 und 2 sind auch gleichzeitig Meister.
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Sollten die Gruppen der Kreisliga B zusammengelegt werden,
steigen der Erste und Zweite der Kreisliga B in die Kreisliga A auf.
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Sollten für die Spielserie 2010/2011 wieder genügend
Mannschaften gemeldet werden, so werden die wieder eine Kreisliga B und eine Kreisliga C
gebildet werden.
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Die
Kreisliga B wird aus den Absteigern der Kreisliga A und den ersten 6
Mannschaften der
Kreisligen B gruppe 1 und 2 gebildet. Die Mannschaften ab Platz 7 steigen in
die neue Kreisliga C ab.
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Sofern der Meister der Kreisliga A in die BJK aufsteigt und
keine hiesige Mannschaft aus der BJK absteigt, ermitteln die Zweiten der Kreisliga B Gruppe 1 und 2
den dritten Aufsteiger zur Kreisliga A.
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absteigt, ermitteln die Zweiten der Kreisliga B Gruppe 1 und 2
den dritten Aufsteiger zur Kreisliga A. Dieses Spiel findet dann statt, wenn fest steht, dass keine
hiesige Mannschaft aus der BJK absteigt.
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9b
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Der
Meister der B-Junioren Kreisliga A nimmt an den Aufstiegsspielen zur BJK
teil und ist gleichzeitig Meister. Die beiden letzten Mannschaften
der Kreisliga A steigen in die Kreisliga B ab. Sollte eine hiesige Mannschaft aus der BJK
absteigen, und der Meister der
Kreisliga A nicht in die BJK aufsteigen, erhöht sich die Zahl der Absteiger
aus der Kreisliga A.
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Der Gruppenmeister und der Zweite der Kreisliga B steigen zur
Kreisliga A auf. Der Gruppenmeister der Kreisliga B ist auch gleichzeitig Meister. Die
beiden letzten Mannschaften der Kreisliga B steigen zur Kreisliga C ab. Sofern sich die Anzahl
der Absteiger aus der Kreisliga A erhöht,
erhöht sich die Anzahl der Absteiger zur Kreisliga C entsprechend.
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Der Gruppenmeister und der Zweite der Kreisliga C steigen zur
Kreisliga B auf. Der Gruppenmeister der
Kreisliga C ist auch gleichzeitig Meister.
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9c
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Der
Meister der C-Junioren Kreisliga A nimmt an den Aufstiegsspielen zur BJK teil
und ist gleichzeitig Meister.
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!!
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Die beiden letzten Mannschaften der
Kreisliga A steigen in die Kreisliga B ab.
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!!
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Der DSC Arminia Bielefeld spielt nur
Pflichtfreundschaftsspiele in dieser Klasse, ohne Aufstiegsrecht. Diese Spiele werden nicht gewertet, sie sind
Tabellen-Neutral.
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Sollte eine hiesige Mannschaft aus der BJK absteigen, und der Meister der
Kreisliga A nicht in
die BJK aufsteigen, so erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga
A.
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Der Gruppenmeister und der Zweite der Kreisliga B steigen zur Kreisliga A
auf. Der Gruppenmeister der Kreisliga B ist auch gleichzeitig Meister. Die beiden letzten
Mannschaften der Kreisliga B steigen zur Kreisliga C ab. Sofern sich die Anzahl der
Absteiger aus der Kreisliga A erhöht,
erhöht sich die Anzahl der Absteiger zur Kreisliga C entsprechend.
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Der Gruppenmeister und der Zweite der Kreisliga C steigen zur Kreisliga B
auf. Der Gruppenmeister der Kreisliga C ist auch gleichzeitig Meister. Die beiden letzten
Mannschaften der
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Kreisliga C steigen zur Kreisliga D ab. Sofern sich die Anzahl der
Absteiger aus der Kreisliga B erhöht,
erhöht sich die Anzahl der Absteiger zur Kreisliga D entsprechend.
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Der Gruppenerste der C-Junioren 7-er ist gleichzeitig Meister.
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9d
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Aufgrund der Neustrukturierung der D-Junioren in der
Spielserie 2009/2010 gibt es folgende Hinweise:
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Die
Gruppenersten der Kreisligen A Gruppen 1 - 4 ermitteln durch Halbfinale
und Finale den Kreismeister.
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Die Halbfinalspiele finden am Samstag, das Finale dann am
Sonntag statt.
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Die Vereine können sich für die Ausrichtung dieser Endrunde
beim KJA bewerden.
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Der Kreismeister nimmt an den spielen der
Westfalenmeisterschaft teil.
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Im Januar 2010 wird mit Vereinsvertretern eine Zwischenbilanz
gezogen, ob das neue Spielsystem praktikabel und sinnvoll ist, oder ob es
Änderungen für die Serie 2010/2011 geben muss.
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Sollten sich Änderungen an den Mannschaftsstärken ergeben, ist
ein komplett neues Spielsystem notwendig.
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Aufgrund
der Teilnahme des DSC Arminia, VfR Wellensiek und VfL Theesen an der überkreislichen Nachwuchsrunde kann es in der Spielzeit
2010/2011 ebenfalls zu Veränderungen kommen, wenn diese Vereine nicht mehr in der NWR
spielen werden.
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Der Gruppenerste der D-Junioren 7-er Mannschaft ist auch
gleichzeitig Meister.
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9m
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Der Gruppenmeister der B-Juniorinnen 9-er kann an den
Aufstiegsspielen zur Bezirksliga teilnehmen und ist gleichzeitig Meister. Bei Verzicht des Meisters kann die zweitplazierte Mannschaft des Kreises Bielefeld/Halle an den Aufstiegsspielen
teilnehmen.
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9e
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Die E-junioren spielen ab sofort in den Kreisligen A, B und C.
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Nach Abschluß der Einfachrunde bis Weihnachten werden die
Gruppen wie folgt neu zusammengesetzt:
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Kreisliga A Gruppe 4: 1. - 4. Der Kreisligen A Gruppe 1 - 3
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Kreisliga A Gruppe 5: 5. - 8. Der Kreisligen A Gruppe 1 - 3
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Kreisliga A Gruppe 6: 9. - 12. Der Kreisligen A Gruppe 1- 3
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Kreisliga B Gruppe 4: 1. - 4. Der Kreisligen B Gruppe 1 - 3
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Kreisliga B Gruppe 5: 5. - 8. Der Kreisligen B Gruppe 1 - 3
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Kreisliga B Gruppe 6: 9. - 12. Der Kreisligen B Gruppe 1- 3
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Die Kreisligen C spielen eine Doppelrunde ohne erneute
Änderung.
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9f
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Die F-Junioren spielen ab sofort in den Kreisligen A, B und C.
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Nach Abschluß der Einfachunde bus Weihnachten werden die
Gruppen wie folgt neu zusammengesetzt:
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Kreisliga A Gruppe 4: 1. - 4. Der Kreisligen A Gruppe 1 - 3
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Kreisliga A Gruppe 5: 5. - 8. Der Kreisligen A Gruppe 1 - 3
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Kreisliga A Gruppe 6: 9. - 12. Der Kreisligen A Gruppe 1- 3
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Kreisliga B Gruppe 4: 1. - 4. Der Kreisligen B Gruppe 1 - 3
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Kreisliga B Gruppe 5: 5. - 8. Der Kreisligen B Gruppe 1 - 3
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Kreisliga B Gruppe 6: 9. - 12. Der Kreisligen B Gruppe 1- 3
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Die Kreisligen C spielen eine Doppelrunde ohne erneute
Änderung.
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Nachgemeldete E- F-Junioren-Mannschaften können nur
Pflichtfreundschaftsspiele bestreiten. Sie werden durch den Kreisjugendausschuß auf die
einzelnen Gruppen aufgeteilt.
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!!
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Nachmeldungen können erst nach der Winterpause eingruppiert
werden.
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!!
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Nachmeldungen für die Rückserie sind bis spätestens 31.01.2010
an den VKJA zu senden. Spätere Nachmeldungen werden nicht mehr
berücksichtigt. Die nachgemeldeten Mannschaften bestreiten in allen Altersklassen nur
Pflichtfreundschaftsspiele, die nicht in den Tabellen berücksichtigt werden.
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Aufgrund des engen Terminplanes und der Gruppenbildung bei den
E- und F-Junioren sollten ausgefallene Meisterschaftsspiele zeitnah nachgeholt
werden.
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Eine gesonderte Ansetzung durch den Staffelleiter erfolgt
nicht.
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Der Staffelleiter muss vor der Austragung des ausgefallenen
Spieles über den Nachholtermin informiert werden.
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Analog zu den Hallenregeln gilt auch bei den E- und F-Junioren
Feldspielen die Regel, daß der Ball bei einem Abstoß, Abwurf oder Abschlag
innerhalb der eigenen Hälfte berührt werden muß.
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Hierfür hat der Heimverein Pelonen/Hütchen auf Höhe der
Mittellinie zu stellen.
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Alle
Freistöße sind direkt auszuführen!!
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Die Spielfeldgröße der E-Junioren beträgt 55 m x 35 m (JuSpO),
die der F-Junioren 40
m x 35 m, bei G-Junioren (Mini-Kicker) 35 m x 25 m. Die Ballgrößen laut Satzung: G-Jun. Leichtbll Größe 4 ( 290 Gramm); F-Jun.
Leichtball Größe 5 ( 290 Gramm), E-Jun. Leichtball Größe 5 ( 290 Gramm).
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Bei Nichtbeachtung bitte Meldung an den VKJA.
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!!
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Die Tore müssen bei diesen Spielen gegen kippen gesichert
werden. Unfallgefahr !
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Unter Beachtung des § 1 (2) Jugendspielordnung WFLV in Verbindung mit §
33 (3) Spielordnung WFLV wird festgelegt, dass für Spiele der A- bis D-Junioren neben
der Punktwertung auch dass Torverhältnis für die Meisterschaft, bzw. Auf- oder Abstieg mit
entscheidend ist.
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Hierzu wird folgende Regelung getroffen: Haben im Falle der
Meisterschaft, Auf- oder Abstieg zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten oder niedrigsten
Punktzahlen, so entscheidet das Torverhältnis nach dem Subtraktionsverfahren.
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Bei gleicher Tordifferenz ist die Mannschaft besser plaziert, die mehr
Tore erzielt hat, ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel statt.
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!!
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Bei groben Unsportlichkeiten von Mannschaften behält sich der
KJA vor, von dieser Regelung
Abstand zu nehmen und eine andere Regelung zu treffen.
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!!
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Es kann sogar zu einem Zwangsabstieg münden.
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Spielerpässe
sind innerhalb von 5 Tagen nach dem Spiel, oder nach Erhalt von der Passstelle an den VKJA zu senden (inklusive Freiumschlag),
ansonsten erfolgt ein Ordnungsgeld nach der Satzung.
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Sollte ein Verein im nächsten Spieljahr keine
Juniorenmannschaft für die Kreisliga A oder Kreisliga B gemeldet haben, steigen dementsprechend weniger
Mannschaften ab.
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Sollte ein Verein seine überkreislich spielende Mannschaft von
der A - C Junioren in der laufenden Spielserie zurückziehen, fängt die Mannschaft in der
nächsten Spielserie in der untersten Klasse wieder an.
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In der Kreisliga A und der Kreisliga B kann ein Verein nur mit
einer Mannschaft vertreten sein.
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Spielgemeinschaften: Bei Auflösung einer Spielgemeinschaft
spielt der erstgenannte Verein weiterhin in seiner Spielklasse, der zweitgenannte fängt in
der untersten Klasse wieder an.
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Meisterschaftsspiele können wegen Schulfahrten
usw. nicht vom Spielbetrieb abgesetzt werden.
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Freundschaftsspiele können jederzeit durchgeführt werden,
soweit diese den Meisterschaftsbetrieb und amtliche bzw. Verbandsveranstaltungen nicht
beeinträchtigen. Die Spielberichte von Freundschaftsspielen gehen an den VKJA ( Vorsitzenden des
Kreis-Jugend-Ausschusses).
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Turniere bei Sportwerbewochen und Hallenturniere müssen 4
Wochen vorher beim VKJA eingereicht werden.
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9 AB
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Vereine die die Meldung für die nächste Saison 2010/11 nicht
rechtzeitig abgeben, werden mit ihren Mannschaften in der bisherigen Spielklasse
verbleiben, jedoch lediglich Pflichtfreundschaftsspiele bestreiten und stehen daher als
erster Absteiger fest.
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!!
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Sie spielen in der Spielzeit 2011/2012 automatisch eine Klasse
tiefer.
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10.
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Ordnungsgelder
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Wegen Nichtantreten von Mannschaften:
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A- + B-Junioren : 75 Euro
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C- + D-Junioren : 50 Euro
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E- + F-Junioren : 30 Euro
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Wer bei Turnieren und Hallenturnieren nicht antritt wird mit
dem satzungsgemäßen Ordnungsgeld bestraft.
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11.
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Juniorinnen
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Die spieltechnischen Bestimmungen gelten ebenfalls für
Juniorinnen.
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12.
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DFBnet
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Ausgefallene
und abgebrochene Spiele sowie Nichtantreten (A bis D-Junioren und alle Juniorinnen), sind im DFBnet
einzugeben.
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Bei Heimrechttausch muß auch die Ergebniseingabe ins DFBnet (meldende Verein) getauscht werden.
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Die Spielergebnisse (A bis D-Junioren und Juniorinnen) sind
dem DFBnet bis 60 Minuten nach jedem Spielende zu melden, spätestens jedoch bis 18.00
Uhr bei Tagesspielen. Abendspiele 1 Stunde nach Spielende.
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Ausgefallene oder abgebrochene Spiele, sowie Nichtantreten
müssen sofort gemeldet werden.
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Bei Nichtmeldung oder verspätete Meldung (DFBnet) erfolgt ein
Ordnunsgeld pro Spiel.
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!!
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Ergebnisse der E- und F-Junioren, sowie der Minikicker dürfen aus
pädagogischen Gründen nicht ins DFBnet eingegeben werden. Die Spielpläne
sind jedoch eingestellt.
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13.
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Rechtsinstanzen
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Für Rechtsstreitigkeiten der A- bis F- Junioren, Mini-Kicker
und Juniorinnen ist die Kreisjugendspruchkammer Bielefeld zuständig. Einsprüche sind an den
Vorsitzenden
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Ehrenfried Scholz Hillegosser Str. 94 33719 Bielefeld per
Einschreiben zu richten.
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Berufungsinstanz
ist die Bezirksjugendspruchkammer. Für die Bezirksjugendklassen ist die
erste Instanz
die Bezirksjugendspruchkammer. Für die Verbandsliga und Westfalenliga ist die
erste Instanz
die Verbandsjugendspruchkammer, Berufungsinstanz die Westdeutsche Jugendspruchkammer.
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14.
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Rechtsmittelbelehrung
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Der Einspruch gegen diese Ausführungsbestimmungen ist
zulässig, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung, an den Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses
(VKJA).
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Für die Richtigkeit: Der Kreisjugendausschuß
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gez. Thorsten Sewing, gez. Karl-Heinz Schröder, gez.
Karl-Heinz Voigt, gez. Hans Keuch, gez. Heike Friedrich, gez. Martin Sprenger
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DFBnet
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Es ist eine Handy-Telefonnummer für den telefonischen
Ergebnisdienst des DFBnet
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geschaltet worden. Diese Telefonnummer erlaubt einen
kostengünstigeren Zugang über Mobiltelefone (Handy's). Die anfallenden Kosten sind nun
abhängig von dem mit dem jeweiligen Provider abgeschlossenen Festnetztarif. Die Telefonnummer
lautet: 069 - 222 261 111
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Bitte beachten Sie, dass diese Telefonnummer nur für die
Anwahl über ein Mobiltelefon (Handy) zur Verfügung steht.
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Die bereits bestehende Telefonnummer: 0180 -
533 26 38 bleibt weiterhin bestehen und ist für
die Anwahl über einen Festnetzanschluss zu wählen.
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Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter des
Fußballkreises, Ihr Staffelleiter oder der DFBnet-Beauftragte
des FLVW Kreis 5 Bielefeld Hans-Günter Mrkwa gerne. (Fax Mrkwa: 05203 - 902 803, Tel.: 05203 - 58 09)
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Internet-Adresse für Ergebnismeldung (DFBnet):
http://www.dfbnet.org
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Internet-Adresse für Ergebnisse und
Tabellen: http://www.fussball.de
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Website Fußballkreis Bielefeld: http://www.flvw-bielefeld.de - eMail: info@flvw-bielefeld.de
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