Categories: Aktuelles
      Date: May 23, 2022
     Title: Sportgerichtsbarkeit

Drei Wochen nach dem Kreistag wurden nunmehr die Kreissportrichter*innen gewählt.

23.05.2022



Die Vereinheitlichung der Rechtsorgane im Jugend- und Seniorenbereich war im letzten Jahr ein wesentlicher Punkt der FLVW-Satzungsänderung. Im Zuge schwindender personeller Ressourcen erschien dem FLVW die bisherige Trennung zwischen Jugend- und Seniorensportgerichten wenig zielführend zu sein. Daher werden mit Beginn der Legislaturperiode 2022/2025 westfalenweit einheitliche Sportgerichte gebildet. Die Zuständigkeit - auch für Jugendsachen - wird künftig durch den Geschäftsverteilungsplan des Kreis-Sportgerichts geregelt. 

Infolgedessen wurden auf dem Kreisjugendtag (29.03.2022) und dem Kreistag (02.05.2022) kein/e Vorsitzende/r und keine Beisitzer*innen des Kreis-Sportgerichts gewählt. Eingeführt wurde durch die geänderte Satzung ein modifiziertes Wahlverfahren für die Sportgerichtsbarkeit. Die Mitglieder des Bielefelder Kreis-Sportgerichts waren somit durch den paritätisch (Jugend / Senioren) besetzten Wahlausschuss zu wählen.

Als Mitglieder fungierten Markus Baumann als Vorsitzender des Wahlausschusses (Kraft seines Amtes als Kreisvorsitzender), Hans Keuch als stv. Vorsitzender des Wahlausschusses (Kraft seines Amtes als Vorsitzender des Kreis-Jugend-Ausschusses), Daniel Balkir und Norbert Bulla (beide von den Delegierten gewählt auf dem Kreisjugendtag) sowie Ludger Adank und Dieter Ulrich (beide von den Delegierten gewählt auf dem Kreistag).

Das Kreis-Sportgericht übt die Rechtsprechung im FLVW-Kreis Bielefeld aus. Die Sportrichter*innen haben die Aufgabe für Gerechtigkeit und Ordnung im Fußballsport zu sorgen und sind dabei unabhängig und neutral. Gemäß der FLVW-Satzung bestehen Kreis-Sportgerichte aus fünf bis acht Sportrichter*innen. Unter Berücksichtigung der Staffelzahlen und gemeldeten Mannschaften werden in Bielefeld in der Legislaturperiode 2022/2025 sieben Sportrichter*innen eingesetzt. Neun interessierte Personen hatten bis zum Abschluss des Kreistages ihr Interesse bekundet, künftig als Sportrichter*in beim Kreis-Sportgericht mitzuwirken.

Innerhalb der normierten Frist trafen sich die sechs Mitglieder des Kreissportrichter*innen-Wahlausschusses in der FLVW-Geschäftsstelle im Sport- und LernPark Heeper Fichten, um die Sportrichter*innen zu bestimmen. In einer geheimen Wahlhandlung setzten sich letztendlich Stefan Figge-Trumpf (SC Bielefeld 04/26), Hans-Werner Finke (SV Gadderbaum), Marvena Heinsch (SpVg. Versmold), Björn Heinemann (TuS Quelle), Patrick Kaliwoda (FC Altenhagen), Christine Schröder (VfL Ummeln) und Kadir Varli (SC Bosporus Bielefeld) durch. Nicht gewählt wurden Marcel Oelker (SV Ubbedissen) und Abdullah Yilmaz (SC Bosporus).

Bis zur konstituierenden Sitzung bleibt das bisherige Kreis-Sportgericht um die Vorsitzende Christine Schröder noch im Amt.