Categories: Aktuelles
      Date: Jul  1, 2021
     Title: CoronaSchVO
Fußballspiele sind möglich - Besonderheiten für Zuschauende beachten.

04.07.2021

Freundschaftsspiele
Freundschaftsspiele sind in ganz Westfalen möglich. An dieser Stelle bitten wir Sie aber weiterhin, verantwortungsbewusst mit den Möglichkeiten umzugehen und einen regelrechten "Freundschaftsspieltourismus" zu vermeiden. Für Spieler*innen gilt der Verzicht auf Negativtestnachweise.

Turniere
Auch in der aktuellen Version der Coronaschutzverordnung bleiben Turniere mit Sportfest-Charakter (mehr als zwei Spiele an einem Tag) nach § 14 Abs. 4 Satz 7 der aktuellen Coronaschutzverordnung weiterhin bis zum 27.08. untersagt. Eine Genehmigung zur Austragung solcher Veranstaltungen können wir Ihnen daher grundsätzlich nicht erteilen. Sofern die zuständigen Gesundheitsbehörden aber ein geplanres Vereins-Turnier (einschließlich des nötigen Hygienekonzeptes) genehmigen, kann ggf. auch eine Erlaubnis zur Durchführung durch den FLVW erfolgen. Hierfür reichen Sie uns bitte die behördliche Genehmigung ein.

Auch Turniere, die sich über einen längeren Zeitraum (bspw. eine Woche) erstrecken und bei denen an einem Tag maximal zwei Spiele ausgetragen werden, können ebenfalls im Ermessen der Kommunen zugelassen werden. Der FLVW weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Turniergenehmigungen für solche Veranstaltungen nur vorbehaltlich der durch den Verein individuell einzuholenden Zustimmung der örtlichen Kommune erteilt werden können.

Mannschaftsstärke
Unter Berücksichtigung der aktuellen Inzidenz ist Kontaktsport möglich für 25 Kinder/Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre zzgl. 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ohne Test, oder für bis zu 100 Personen unabhängig vom Alter mit Test (oder genesen oder vollständig immunisiert) und einfacher Rückverfolgung.

An einem Fußballspiel nehmen zeitgleich höchstens 22 Spieler/Spielerinnen teil, Auswechselspieler*innen und / oder Schiedsrichter*innen werden nicht berücksichtigt. Somit gibt es hinsichtlich der Kaderstärke bei einem Fußballspiel aktuell keine Einschränkungen.

Zuschauende
Der Zutritt von Zuschauer*innen im Freien ist bis zu 100 Personen ohne Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgung möglich. Jedoch sind im Freien auch mehr als 1.000 Personen, höchstens jedoch 1/3 der regulären Zuschauerkapazität möglich. Zu beachten ist dabei, dass ab 101 Zuschauer*innen (ohne Negativtestnachweis) diese auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen im Schachbrettmuster einen Platz finden müssen. Hierbei gilt also die besondere Rückverfolgbarkeit. In beiden Fällen müssen jedoch Regelungen zum Mindestabstand eingehalten werden.


Eine Übersicht des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu den aktuellen Regelungen gemäß der Coronaschutzverordnung hier.