Categories: Hallenfußball
      Date: Aug 24, 2020
     Title: Bielefelder Hallen-Fußball Stadtmeisterschaft 2019

Bezirkssportgerichte des FLVW sprechen erhebliche Sanktionen aus. Urteile jetzt rechtskräftig!

27.03.2020 / 22.04.2020 / 24.08.2020



Update 24.08.2020

Nachdem der FC Türk Sport Bielefeld seine Berufung gegen die Entscheidung des Bezirkssportgerichts zurückgezogen hat, ist nun auch das letzte Urteil in Verbindung mit der Bielefelder Hallen-Fußball Stadtmeisterschaft 2019 rechtskräftig. Rechtsmittel seitens des SC Hicret wurden nach Kenntnis des FLVW-Kreises Bielefeld nicht eingelegt.

Wegen der Verfehlungungen ihrer Zuschauer sind die Vereine SC Hicret Bielefeld und FC Türk Sport Bielefeld für die nächste / kommende Bielefelder Hallen-Fußball Stadtmeisterschaft nicht teilnahmeberechtigt.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie fällt die 24. Bielefelder Hallen-Fußball Stadtmeisterschaft 2020 aus. Sie wird nachgeholt im Dezember 2021. Weitere Informationen hierzu lesen Sie hier.



Veröffentlichungen vom 27.03.2020 und 22.04.2020

Anlässlich der Endrunde der 23. Bielefelder Hallen-Fußball Stadtmeisterschaft kam es am 30. Dezember 2019 in der Seidensticker Halle zu Zuschauerausschreitungen. Nach dem der Verein FC Türk Sport Bielefeld das Viertelfinalspiel nach Neunmeterschießen verloren hatte, stürmten zahlreiche Zuschauer*innen, die eindeutig dem FC Türk Sport zuzuordnen waren, Richtung Innenraum und den Kabinenbereich. Weitere "neutrale" Zuschauer*innen mussten daraufhin aus Gründen der Eigensicherung ihre Plätze verlassen. Hierunter waren auch Kinder. Ebenso wurden Spieler und Funktionäre anderer Mannschaften bedrängt. Der externe Sicherheitsdienst konnte nur mit Mühe "Schlimmeres" verhindern. Dennoch gelang es Türk Sport-Zuschauern den Kabinenbereich zu betreten.

Aufgrund der Eintragungen des Schiedsrichters im Spielbericht sowie der Schilderungen von Zuschauer*innen und der Turnierleitung leitete der für diese Veranstaltungen zuständige Kreis-Fußball-Ausschuss (KFA), unter Vorsitz von Patrick Hartmann, ein Sportstrafverfahren vor dem zuständigen Sportgericht ein. "Die Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (RuVO/WDFV) sieht in einem solchen Fall keinen Ermessensspielraum vor", so Hartmann. "Unter Berücksichtigung der Geschehnisse stellte das Zuschauerverhalten ein unsportliches Verhalten dar. Nach ständiger Rechtsprechung der deutschen Sportgerichte ist ein Verein für das Fehlverhalten seiner Anhänger verantwortlich."

"Eine täterorientierte Sanktionierung in Form eines Ordnungsgeldes schied für uns als spielleitende Stelle aus, da das stellenweise Chaos an der Spielfeldbande eine Bankrotterklärung für die Bielefelder Hallen-Fußball Stadtmeisterschaft darstellt hat", so Kreisvorsitzender Markus Baumann. "Die Sanktionsmöglichkeiten als KFA sind unter Berücksichtigung der Verwaltungsanordnung des Westdeutschen Fußballverbandes erschöpft. Aufgrund der vorgenannten Vorkommnisse musste im Sinne der Gerechtigkeit ein Sportstrafverfahren gegen den Verein FC Türk Sport Bielefeld wegen des Verhaltens seiner Zuschauer eingeleitet werden.", wie Patrick Hartmann im Namen seines Ausschusses erläutert.

Da die Mannschaft des FC Türk Sport im regulären Meisterschaftsspielbetrieb in der Bezirksliga spielt, war nicht das Kreis-Sportgericht unter Leitung von Christine Schröder, sondern das Bezirkssportgericht III/Mitte zuständig (Satzung des FLVW). Nachdem der beauftragte Einzelrichter Andreas Schober Stellungnahmen aller Beteiligter eingeholt hatte, konnte er nunmehr seine Entscheidung (schriftliches Verfahren) verkünden:

Urteil (auszugsweise)

Der Verein FC Türk Sport Bielefeld wird wegen Ausschreitungen und grob sportwidrigem Verhalten seiner Zuschauer und Mitglieder zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 EUR verurteilt. Die Hälfte der Geldstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit gilt gemäß ab Rechtskraft des Urteils bis zum 31.12.2021. Als Bewährungsauflage hat der Verein bei jedem Heimspiel eine angemessene Zahl an Ordnern, mindestens jedoch vier geeignete Personen einzusetzen, die für ein sportgerechtes Verhalten der Zuschauer und Vereinsmitglieder zu sorgen haben. Die Ordner müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein und haben sich rechtzeitig vor dem jeweiligen Spielbeginn beim Schiedsrichter zu melden. Alle Senioren-Mannschaften des FC Türk Sport werden für die 24. Bielefelder Hallen-Fußball Stadtmeisterschaft gesperrt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der FLVW-Kreis Bielefeld wird hiergegen aber keine Rechtsmittel einlegen. "Für uns als Fußballkreis ist die Entscheidung des unabhängigen Sportgerichts okay und nachvollziehbar. Auch wenn wir vielfach von Vereinen des Kreises die Forderung nach einer noch härteren Sanktionierung wahrgenommen haben, sehen wir keine Veranlassung hier Berufung einzulegen.", erklärte Markus Baumann. "Glücklicherweise wurde keine beteiligte Person verletzt. In einem solchen Fall wäre das Strafmaß sicherlich um einige Monate oder gar Jahre höher ausgefallen. Aber auch das bisher Geschehene ist im Sinne des Anti-Gewalt-Konzepts des FLVW als Gewalt zu werten."

Hartmann: "Der neue Vorstand der FC Türk Sport hatte zudem sein Bedauern geäußert und sich von den Vorfällen, die nicht im Interesse des Sports und Fairplay-Gedanken liegen, distanziert. Auch wurden einige Fans des Vereins mit Stadionverboten oder Rücktrittserklärungen sanktioniert. Dies ist ein positives Signal, reicht aber als Strafe für das Geschehene nicht aus. Daher sehen wir das Strafmaß des Bezirkssportgerichts als angemessen an. Der Verein hat es während der Bewährungszeit nun selber in der Hand, dafür zu sorgen, dass die recht milde Auflage eingehalten wird. In diesem Fall reduziert sich die Geldstrafe um die Hälfte."

Leider war dieses nicht der einzige sportrechtswidrige Vorfall bei der zurückliegenden Stadtmeisterschaft. Eigentlich sollen diese Hallen-Events Freude und Spaß bei Spielern und Zuschauer gleichermaßen auslösen. Leider nicht so im Dezember 2019.

In Zwischenrundenspiel zwischen dem SC Hicret gegen TuS 08 Senne 1 gab es eine Zeitstrafe gegen Hicret. Die lautstarken Beleidigungen der vermeintlichen Hicret-Zuschauer waren nicht zu überhören. Statt nachdem Spiel sich über den Einzug in die Endrunde zu freuen, wurde sich seitens der "Fans" des SC Hicret lautstark über die Zeitstrafe beschwert. Der Schiedsrichter hatte noch hat versucht, den Trainer des SC Hicret und einige Spieler zu beruhigen. Etwa 60 Sekunden nach Spielende eskalierte die Situation auf der Tribüne. Es gab eine "Massenschlägerei", wobei der Schiedsrichter deutlich erkennen konnte, wie ein Mann mit heller Mütze und beiger Jacke zweimal auf einen Braker einschlug Dieser flog dann die Tribüne runter und blieb blutüberströmt in der zweiten Reihe liegen. Es flogen weiter mehrfach die Fäuste. Die Situation war kaum zu beruhigen.

Grundsätzlich waren Spieler aber nicht an der "Schlägerei" beteiligt. Zahlreiche Zuschauer befanden sich auch unten auf dem Spielfeld. Die Zwischenrunden-Gruppe in der Sporthalle des Schulzentrums Senne wurde für diesen Tag sofort abgebrochen.

Auch in diesem Fall ist der Verein für das Verhalten der Zuschauer verantwortlich. Aufgrund der vorgenannten Vorkommnisse beantragte der KFA auch in diesem Fall ein Sportstrafverfahren gegen Verein SC Hicret Bielefeld. Zuständig in diesem Fall ist auch das Bezirkssportgericht III, ein Urteil liegt uns mittlerweile vor.

Urteil (auszugsweise)

Der SC Hicret wird zu einer Geldstrafe von 2.000 EUR verurteilt. Er  wird von der Teilnahme an der Bielefelder Hallen-Fußball Stadtmeisterschaft der Saison 2020/2021 ausgeschlossen. Sofern in der Saison 2020/2021 keine Hallen-Fußball Stadtmeisterschaft ausgetragen werden sollte, so bezieht sich der Teilnahmeausschluss, unabhängig von dem Austragungsjahr, auf die als nächstes stattfinde Meisterschaft.

Das Sportgericht hatte für die Urteilsfindung keinerlei Zweifel an der Glaubhaftigkeit der zahlreichen Zeugenaussagen. Die Vorwürfe des SC Hicret, dass die Aussagen offensichtlich abgesprochen seien und keine Aussagekraft hätten, wies das Sportgericht entschieden zurück. Die Aussagen waren in sich schlüssig und widerspruchsfrei. Motive für eine bewusste Falschaussage waren nicht ersichtlich. Insbesondere hinsichtlich der Aussagen der Schiedsrichter wies das Sportgericht die haltlosen Vorwürfe des SC Hicret, dass diese nur auf die Ahndung vermeintlicher Fehlverhalten des SC Hicret Bielefeld und dessen Zuschauer fokussiert gewesen wären. Dieser Behauptung fehlt es nicht nur an jeglicher validen Grundlage, sondern ist inhaltlich zudem von Anmaßung geprägt. Aus Sicht des Sportgerichtes waren sämtliche Aussagen frei von jeglichen Belastungstendenzen.

Der Verein muss sich das Verhalten seiner Zuschauer nach § 5 Abs. VIII RuVO/WDFVi.V.m. § 9a RuVO/DFB zurechnen lassen. Das Gericht wies im Urteil darauf hin, dass sich die Höhe der Geldstrafe im unteren Drittel des nach §5 II d) RuVO/WDFV möglichen Strafrahmens von 7.500 EUR befindet. Zudem hat das Sportgerichtauch eine Aberkennung von Punkten aus dem laufenden Spielbetrieb in der Bezirksliga in Betracht gezogen, sich letztlich jedoch mit dem Ausschluss von einem Hallenturnier für eine deutlich mildere Bestrafung entschieden.

Aus Sicht des Sportgerichtes ist es unerlässlich, dass dem SC Hicret unmissverständlich signalisiert wird, dass der Verband das seitens der Zuschauer des SC Hicret gezeigte Verhalten nicht toleriert. Bei Hallenturnieren handelt es sich um Sportveranstaltungen, die aufgrund Ihres besonderen Charakters (wenige Veranstaltungen pro Jahr; wettkampfbetont) regelmäßig eine große Anzahlan Zuschauern anziehen. Hierzu gehören auch Familien mit Kindern, welche besondere Schutzbedürftigkeitgenießen. Das Sportgericht hielt es daher für erforderlich, dass auch nach außen signalisiert werden muss, dass der Verband durch seine Entscheidungen darauf hinwirkt zukünftige Veranstaltungen ohne Zwischenfälle stattfinden zu lassen.

Es handelt sich um einen gravierenden Vorfall, der nicht nur grob unsportlich, sondern auch aus gesellschaftlicher Sicht vollkommen inakzeptabel und nicht tolerierbar ist. Daher erwartet das Sportgericht, dass der SC Hicret sein gezeigtes Verhalten gegenüber Zuschauern und Schiedsrichtern nachhaltig überdenkt und verändert. Anderenfalls muss der Verein bei sich wiederholenden Vorkommnissenmit einer erheblich härteren Bestrafung rechnen.

Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In diesem Zusammenhang hatte im Januar das Bezirkssportgericht II/Ost im schriftlichen Verfahren seine Entscheidung gefällt:

Urteil (auszugsweise)

Wegen unsportlichen Verhaltens von Zuschauern und anderen Beteiligten anlässlich des Spiels SC Hicret Bielefeld gegen TuS Brake wurde der TuS Brake zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 EUR verurteilt.

Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.