Categories: Aktuelles
      Date: Dec  4, 2018
     Title: Weitere Urteile des Sportgerichts

Milser Fußballer und Funktionär des FC Türk Sport erhalten lange Strafen.

04.12.2018



Erneut mussten sich zwei Mitglieder Bielefelder Fußballvereine vor dem Sportgericht des Kreises Bielefeld verantworten.

In der ersten Sportstrafsache beschäftigten sich die Richter mit dem Verein TV Friesen Milse (wegen des Verdachts eines schuldhaft verursachten Spielabbruchs) und dem Milser Spieler R. (wegen des Verdachts eines tätlichen Angriffs und der Beleidigung des Schiedsrichters).


Der Schiedsrichter begründete den Spielabbruch damit, dass er direkt vor dem Spielabbruch R. wegen Bedrohung und Beleidigung mit der Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesen habe und hiernach von R. ein Kopfstoß gegen seinen Kopf (rechte Wange) ausgeübt wurde. An der Schilderung dieser Situation durch den Schiedsrichter und den Zeugen bestanden seitens des Kreissportgerichts keinerlei Zweifel.

Das Urteil fiel entsprechend "hart" aus. Der Verein wurde wegen des schuldhaft verursachten Spielabbruchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 150  Euro verurteilt. Das Spiel der Kreisliga C Staffel 1 (TV Friesen Milse II – FC Hilal Spor Bielefeld II) wurde mit 2:0-Toren und 3 Punkten für die Mannschaft des FC Hilal Spor gewertet. Der Milser Spieler R. wurde wegen tätlichen Angriffs gegen den Schiedsrichter zu einer Sperre bis zum 3. Dezember 2019 verurteilt.

Im zweiten Fall musste sich der Trainerassistent A. des FC Türk Sport Bielefeld verantworten. Im Meisterschaftsspiel der Kreisliga A (SV Häger – FC Türk Sport Bielefeld) wurde A. in der 72. Spielminute durch den Schiedsrichter des Innenraums verwiesen, da er ca. 5 bis 7 Meter auf dem Spielfeld stehend sowohl gegenüber dem Torhüter des SV Häger, als auch dem Schiedsrichter lautstark und fortsetzend protestierte. Nachdem der Beschuldigte daran anschließend auf Veranlassung des Schiedsrichters widerwillig das Spielfeld verließ und sich hinter der Bande befand, beleidigte und bedrohte er weiterhin verbal in äußerst aggressiver Art und Weise lautstark den Hägeraner Torhüter. Nur dem deeskalierenden Verhalten der anwesenden Zuschauer und Spieler ist es laut Schilderung des Schiedsrichters insgesamt zu verdanken gewesen, dass die Situation nicht völlig eskalierte. Selbst nach Ende des Spiels war der Beschuldigte kaum zu beruhigen und hat sich weiterhin aggressiv gegenüber dem Torhüter des SV Häger verhalten.

Der Beschuldigte hat in seiner schriftlichen Stellungnahme eingeräumt, dass er während des Spiels "ausgerastet" sei. Die Bedrohungen und Beleidigungen hat er dagegen bestritten. An der Richtigkeit der Angaben des Schiedsrichters in dessen Sonderbericht bestehen jedoch seitens des Sportgerichts auch unter Berücksichtigung der Zeugenaussagen keine Zweifel. Das Sportgericht wertete das Verhalten des Trainerassistenten A. als grob unsportliches Verhalten.

In den zurückliegenden Monaten hat der Fußballausschuss des Kreises Bielefeld vermehrt "Respektlosigkeiten" auf den Bielefelder Sportplätzen festgestellt. Als Sofortmaßnahme wurde ein Staffelgespräch mit den Trainern der Vereine aus der Kreisliga A initiiert. An diesem Gespräch nahm auch A. für den FC Türk Sport Bielefeld teil. Tenor war u.a., dass die Trainer diejenigen sind, die einen maßgeblichen Einfluss auf ihre Spieler haben, und so entscheidend für einen fairen und respektvollen Umgang sorgen können. Die anwesenden Trainer stimmten unisono folgender Selbstverpflichtung zu:

Gegen diese Selbstverpflichtung hat A. massiv verstoßen, so dass der Fußballkreis anlässlich der Sportgerichtsverhandlung eine entsprechende Sanktionierung forderte.

Der Verein FC Türk Sport Bielefeld wurde wegen unsportlichen Verhaltens (Nichterscheinen zur Sportgerichtsverhandlung) zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro verurteilt. A. wurde wegen unsportlichen Verhaltens (Nichterscheinen zur Sportgerichtsverhandlung) ebenfalls zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro verurteilt. A. wurde ferner wegen grob unsportlichen Verhaltens gegenüber einem Spieler die Ausübung einer Funktion im DFB, in den Regional- und Landesverbänden sowie im Verein bis zum 3. Juni 2019 einschließlich verboten. A. wurde darüber hinaus für die nächsten fünf Pflichtspiele seines Vereins FC Türk Sport Bielefeld untersagt, sich im Innenraum der jeweiligen Sportplatzanlage aufzuhalten.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. In der nächsten Woche wird sich das Bielefelder Sportgericht mit einem weiteren Spielabbruch beschäftigten. Auch hier besteht der Verdacht der Bedrohung des Schiedsrichters nach Zeigen der Roten Karte.