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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

CoronaSchVO



Die neue CoronaSchVO erleichtert Abläufe im Amateursport erheblich.

18.08.2021

Ab dem 20.08.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung. Sie ist geprägt vom Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote offenstehen. Die neue CoronaSchVO ermöglicht einen weitgehend normalen Vereinssportbetrieb mit nur wenigen Einschränkungen.

Die Verordnung sieht nur noch zwei unterschiedliche Inzidenzstufen vor (unter 35 oder ab 35). Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht ("3G-Regel" = geimpft, genesen, getestet).

Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 (landesweit und/oder Kreis/Stadt) kann in damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden.

Im Allgemeinen gilt für Spieler*innen beim
Außensport nunmehr:

  • Es gibt keine relevante Einschränkung der Personenzahl (erst ab 2.501).

  • Rückverfolgungslisten müssen nicht erstellt werden.

  • Die Durchmischung mit anderen Mannschaften soll vermieden werden.

  • Die AHA?Regeln beachten.

Weiterhin gilt die "3G-Regelung" bei der Anreise mehrerer Personen in einem Fahrzeug zum Spielort. Spieler*innen, Schiedsrichter*innen und sonstige Personen, die nicht unter die 3G-Regel fallen, dürfen Innenräume wie Kabinen, Duschen und bspw. das Vereinsheim nur unter Wahrung des Mindestabstands und mit Mund-Nasen-Schutz nutzen. Zu beachten sind:

  • Zutritt nur für "3G?Personen".

  • Die Kabinen dürfen nur von Personen einer Mannschaft gleichzeitig genutzt werden.

  • Sitzplatz und Kontaktflächen nach Nutzung desinfizieren.

  • Für gute Durchlüftung sorgen, Fenster offenhalten.

Für Zuschauer*innen gilt:

  • Möglichst 1,5m Mindestabstand zu fremden Personen einhalten.

  • Wo dies nicht gewährleistet werden kann (z. B. in Warteschlangen und Toiletten), muss eine Maske getragen werden, dies gilt auch für Immunisierte.

  • Handdesinfektionsmittel nutzen.

  • Möglichst einen festen Sitz- oder Stehplatz suchen, um Kontakte zu minimieren.

Unabhängig von der Inzidenz gelten die Regelungen der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzregelungen" zur CoronaSchVO. Demnach sind die AHA-Regeln in allen Lebensbereichen verpflichtend anzuwenden.


Die neue Verordnung gilt zunächst bis Mitte September. Insofern ist derzeit noch nicht abzusehen, ob und wie im Herbst entsprechende Verschärfungen in der CoronaSchVO folgen. Eine Zusammenfassung der aktuellen Regeln finden Sie hier.

Der FLVW kontrolliert nicht, ob Corona-Regeln eingehalten werden. Dies obliegt der zuständigen Kommune. Für die Einhaltung der Regeln ist der verantwortlich, der das Hausrecht hat. Der FLVW bittet noch einmal darum, dass bei besonderen Regelungen der Gastverein durch den Heimverein informiert wird, z.B. wenn für Zuschauer*innen in der Kommune "3G" vorausgesetzt wird. Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) dürfen dann nicht älter als 48 Stunden sein.