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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

CoronaSchVO



Neue Regeln gelten ab 09.07.2021 - Entlastung für den Sport.

07.07.2021

Vor dem Hintergrund der niedrigen Inzidenzzahlen hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) angepasst. Diese gilt ab dem 09.07.2021. In vielen Bereichen entfallen die Kontaktbeschränkungen, Masken- und Nachverfolgungspflichten. Eine Besonderheit ist die Inzidenzstufe Null.

Diese Stufe greift, sobald Kreise oder kreisfreie Städte (also für unseren Bereich die Stadt Bielefeld und der Landkreis Gütersloh) an fünf Tagen hintereinander höchstens zehn Neuinfektionen gerechnet auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen aufweisen. Wird die Grenze von 10 an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, greifen wieder die strengeren Beschränkungen der höheren Inzidenzstufen.

Da sowohl Bielefeld als auch Gütersloh aktuell der Stufe Null zuzuordnen sind, gibt es für den Fußballsport im Außenbereich keinerlei Einschränkungen mehr. Es entfällt die Registrierungspflicht für Zuschauer*innen. Mindestabstände sind weiterhin einzuhalten, die  Maskenpflicht gilt weiterhin dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und in Innenräumen / Gemeinschaftfsräumen.

Somit sind auch wieder Turniere möglich, die bei der Inzidenzstufe Eins noch bis zum 26.08.2021 grundsätzlich untersagt waren. Lediglich für Großveranstaltungen mit Tausenden Zuschauern gibt es abgestufte Schutzvorschriften.

Die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier oder entnehmen Sie diese der Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW. Diese aktuelle Verordnung gilt vorerst bis zum 05.08.2021 und ermöglicht eine weitgehende Normalisierung vieler Lebensbereiche.