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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Saisonende



Kreisvorstand beschließt Ende der Saison 2020/2021.

19.04.2021

Entscheidung des FLVW-Kreises Bielefeld unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der SARS-CoV-2 Pandemie

Grundsätzliches Ziel des Kreis-Fußball-Ausschusses (KFA) war ein Saisonabschluss mit Wertung gemäß § 41 SpO/WDFV. Die Vereine stehen mit erprobten Hygienekonzepten und der Bereitschaft, Kontaktverfolgung und weitere notwendige Auflagen zu gewährleisten, bereit. Bereits im letzten Sommer haben sie gezeigt, dass sie mit der Situation verantwortungsvoll umgehen können, um den Trainings- und Spielbetrieb zu regeln.

Eine unterschiedliche Betrachtung der Ligen, in denen ggf. nur noch wenige Spiele für eine Wertung fehlen, erscheint allgemein nicht zweckmäßig, ist aber aufgrund der aktuellen Rechtslage (Satzung, Spielordnung) erforderlich. Eine Entscheidung ist erforderlich, wenngleich in Bezug auf den Zeitpunkt des endgültigen «Saisonabbruchs» die einschlägigen rechtlichen Verbandsbestimmungen zu beachten sind.

Noch Anfang März waren auch die Mitglieder das KFA zuversichtlich, dass vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung der Inzidenzen und der in Aussicht gestellten Öffnungsperspektiven – auch für den Amateursport – die Saison sportlich beenden zu können.

Aktuell sieht jetzt aber nicht gut aus. Die von vielen für das Frühjahr herbeigesehnte Entspannung der aufgrund der SARS-CoV-2 Pandemie weniger ist ausgefallen. Die Infektionszahlen steigen rapide an. In unserem Fußballkreis (Stadt Bielefeld und Altkreis Halle) liegen die Inzidenzwerte deutlich über 100. Der für die Organisation des Amateurfußballs (Herren- und Frauenfußball) verantwortliche KFA hat in den letzten Wochen unterschiedliche Möglichkeiten zur Saisonfortsetzung bzw. -einstellung ausführlich diskutiert.

Es sind einfach zu viele Unwägbarkeiten wie der weitere Pandemie-Verlauf sich entwickelt. Aufgrund der angespannten Situation mehren sich die Stimmen, die einen erneuten harten Lockdown fordern. Politisch wird derzeit eine Änderung des Infektionsschutzgesetztes diskutiert, das auch einen erheblichen Einfluss auf den Sport haben wird.

In der am 19. April 2021 in Kraft tretenden Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) ist bis zum 26. April 2021 Kontaktsport im Amateurbereich untersagt. Selbst wenn durch die daran anschließende Verordnung der Kontaktsport auch im Amateursportbereich ab voraussichtlich 9. Mai 2021 wieder vollumfänglich möglich wäre, könnte unter Einberechnung einer Vorbereitungszeit von vier bis sechs Wochen (im Mittel fünf Wochen), die Wiederaufnahme des Spielbetriebs frühestens am 13. bzw. 20. Juni 2021 erfolgen. Diese Vorbereitungszeit ist nach Einschätzung von Sportwissenschaftlern vor Wiederaufnahme des Spielbetriebs mindestens notwendig. Zudem sollte möglichst in Mannschaftsstärke und mit Kontaktübungen trainiert werden, um eine Gesundheitsgefährdung der Spieler*innen zu vermeiden.

Gemäß § 26 Abs. 1 SpO/WDFV endet das Spieljahr am 30. Juni eines Jahres. Die Sonderregelung des § 26 Abs. 1 SpO/WDFV für das Spieljahr 2019/2020 und das Spieljahr 2020/2021 sieht lediglich vor, dass für den Beginn des Spieljahres 2020/2021 eine abweichende Regelung getroffen werden kann, nicht aber für dessen Ende.

In dem somit zur Verfügung stehenden Zeitfenster ist es u. a. unter folgenden Gesichtspunkten nicht mehr möglich und insbesondere den Vereinen im Amateursport nicht zumutbar in allen Staffeln 50 Prozent der Spiele bis zum 30. Juni 2021 durchzuführen:

  • Meisterschaftsspiele sollen nach § 49 SpO/WDFV in der Regel an Samstagen, Sonn- und Feiertagen angesetzt werden. Aufgrund der zu erwartenden Ausgangsbeschränkungen in den Abendstunden sind Spiele in der Woche nicht realistisch.

  • Eine dauerhafte Berücksichtigung von Wochenspieltagen für die Regelspieltage (sog. englische Wochen) ist vor dem Hintergrund des Amateurfußballs und unter Berücksichtigung der privaten und beruflichen Gegebenheiten der Spieler*innen und mannschaftsverantwortlichen Personen unzumutbar.

  • Wochenspieltage schränken den Trainingsbetrieb in einem nicht unerheblichen Maße ein, besonders das Jugend-Training. Vorrangiges Ziel ist, dass die Jüngsten auf Dauer wieder auf die Sportplätze zurückkehren können. Waren sie es doch, die in den letzten Monaten wohl am meisten unter dem Lockdown gelitten haben.

  • In einzelnen Staffeln müssen zusätzlich noch Nachholspiele ausgetragen werden, um eine einheitliche Anzahl an Spielen zu erreichen.

  • Es kann zu lokalen Lockdowns bzw. Sperrungen von Platzanlagen und Trainings- und Spielverboten durch die Behörden kommen.

  • Bei quarantänebedingten Spielausfällen ist zusätzlich ein 10- bis 14-tätgiger Versatz zur Neuterminierung der Spiele zu berücksichtigen.

  • Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen einzelner Platzanlagen (besonders für Vereine in der Stadt Bielefeld) durch bspw. Doppelbelegung von mehreren Vereinen oder Parallelspielbetrieb mehrerer Mannschaften eines Vereins und die Berücksichtigung des Jugendspielbetriebs schränken die Anzahl der durchzuführenden Spiele ein.

  • Ein Spielbetrieb wäre wohl nur unter Ausschluss von Zuschauern möglich, was die Vereine zusätzlich finanziell belasten würde.

Ein Moduswechsel gemäß § 38 Abs.1 SpO/WDFV kommt nicht in Betracht, weil dadurch keine planbare Verbesserung der Situation aus den oben beschriebenen Gründen entstehen würde. Aufgrund der derzeitigen Lage ist zudem nicht absehbar, wie viele Spiele unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungszeit bis zum 30. Juni 2021durchgeführt werden können. Gegen einen Moduswechsel spricht weiterhin, dass coronabedingte Spielausfälle aus zeitlichen Gründen nicht nachgeholt werden können. Eine sportliche Herbeiführung von Aufsteigern ist daher nicht rechtssicher planbar, weshalb nicht auszuschließen ist, dass der Modus bis zum 30. Juni 2021 erneut geändert werden muss. Um den Vereinen Planungssicherheit zu geben, ist daher ein Moduswechsel nicht in Betracht zu ziehen.

Nach objektiver Bewertung aller Erkenntnisse bedeutet dies für eine Fortsetzung der Saison für die «Bielefelder-Ligen»:

Herren-Kreisliga A

Bis zur Unterbrechung konnten 52 Spiele ausgetragen werden, vier Spiele fielen bis aus. Um die «50-Prozent-Regelung» zu erreichen, sind somit noch mindestens 68 Spiele auszutragen. Dieses Ziel kann  nicht mehr erreicht werden.

Herren-Kreisliga B Staffel 1

Bis zur Unterbrechung konnten 66 Spiele ausgetragen werden, fünf Spiele fielen aus, ein Spiel wurde abgebrochen. Um die «50-Prozent-Regelung» zu erreichen, sind somit noch mindestens 87 Spiele auszutragen. Dieses Ziel kann nicht mehr erreicht werden.

Herren-Kreisliga B Staffel 2

Bis zur Unterbrechung konnten 72 Spiele ausgetragen werden. Um die «50-Prozent-Regelung» zu erreichen, sind somit noch mindestens 81 Spiele auszutragen. Dieses Ziel kann nicht mehr erreicht werden.

Herren-Kreisliga C Staffel 1

Bis zur Unterbrechung konnten 72 Spiele ausgetragen werden. Um die «50-Prozent-Regelung» zu erreichen, sind somit noch mindestens 81 Spiele auszutragen. Dieses Ziel kann nicht mehr erreicht werden.

Herren-Kreisliga C Staffel 2

Bis zur Unterbrechung konnten 71 Spiele ausgetragen werden, ein Spiel fiel aus. Um die «50-Prozent-Regelung» zu erreichen, sind noch mindestens 82 Spiele auszutragen. Dieses Ziel kann nicht mehr erreicht werden.

Herren-Kreisliga C Staffel 3

Bis zur Unterbrechung konnten 62 Spiele ausgetragen werden, zwei Spiele fielen aus. Um die «50-Prozent-Regelung» zu erreichen, sind noch mindestens 74 Spiele auszutragen. Dieses Ziel kann nicht mehr erreicht werden.

Frauen-Kreisliga A

Bis zur Unterbrechung konnten 30 Spiele ausgetragen werden, zwei Spiele fielen aus. Um die «50-Prozent-Regelung» zu erreichen, sind noch mindestens 15 Spiele auszutragen. Mindestens 10 Tage vor dem 30. Juni 2021 sollen keine Meisterschaftsspiele mehr angesetzt werden, da Entscheidungsspiele bei Punktegleichheit von Mannschaften berücksichtigt werden müssen. Aufgrund der aktuellen Tabellensituation ist dieses nicht auszuschließen. Daher kann das 50 Prozent-Ziel objektiv betrachtet nicht mehr erreicht werden.

Beurteilung des Meisterschaftsspielbetriebs

Aus diesen Gründen ist die Spielzeit 2020/2021 (Meisterschaftsspielbetrieb) in allen vorgenannten Staffeln zu beenden und eine Wertung der Spielzeit 2020/2021 gemäß § 41 Abs. 2b SpO/WDFV vorzunehmen. Die Spielzeit ist nicht zu werten, sodass es keine Meister, Auf- und Absteiger gibt. Für Mannschaften, die sich vom Spielbetrieb zurückgezogen haben (bspw. GSV Cosmos Bielefeld am 14. September 2020, Kreisliga A), gelten hingegen die Regelungen des § 52 SpO/WDFV unverändert.

 

Herren-Kreispokal

Ausgetragen werden muss noch ein Spiel der 3. Runde (Achtelfinale). Zudem sind noch zu auszutragen Viertelfinale (vier Spiele), Halbfinale (zwei Spiele) und Finale (ein Spiel). Innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens (bis 30. Juni 2021) ist ein Abschluss des Wettbewerbs nicht möglich. Die Spiele sollen nicht innerhalb der neuen Saison ausgetragen werden. Analog zu den vorgenannten Entscheidungsgründen wird der Kreispokal-Wettbewerb somit abgebrochen, es gibt keinen Pokalsieger 2020/2021. Eine außersportliche Entscheidung scheidet aus.

Frauen-Kreispokal

Ausgetragen werden müssen noch Viertelfinale (vier Spiele), Halbfinale (zwei Spiele) und Finale (ein Spiel). Innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens (bis 30. Juni 2021) ist ein Abschluss des Wettbewerbs nicht möglich. Die Spiele sollen nicht innerhalb der neuen Saison ausgetragen werden. Analog zu den vorgenannten Entscheidungsgründen wird der Kreispokal-Wettbewerb somit abgebrochen, es gibt keinen Pokalsieger 2020/2021. Eine außersportliche Entscheidung scheidet aus.

Freundschaftsspiele

Die Vereine können, sofern es die Verfügungslage zulässt Freundschaftsspiele austragen. Schiedsrichter*innen werden zu diesen Spielen angesetzt.

Beschluss des Vorstandes des FLVW-Kreises Bielefeld

  1. Die vom FLVW-Kreis Bielefeld organisierten Wettbewerbe der Herren und Frauen werden zum 30. Juni 2021 beendet, ohne dass weitere Spiele durchgeführt werden.
  2. Das Spieljahr 2020/2021 bleibt gemäß der Sonderregelung des § 41 Abs. 2b SpO/WDFV für die Spielzeit 2020/2021 in den vom FLVW-Kreis Bielefeld organisierten Wettbewerben der Spielzeit 2020/2021 ohne Wertung, da aufgrund der SARS-CoV-2 Pandemie weniger als 50 Prozent der Spiele in allen Staffeln durchgeführt werden können. In der Spielzeit 2020/2021 gibt es keine Meister, Auf- oder Absteiger, wobei Zurückziehungen berücksichtigt werden.
  3. Dieser Beschluss wurde am 18. April 2021 im schriftlichen Umlaufverfahren durch die Mitglieder des Kreisvorstandes gefasst.

Auch der Spielbetrieb der Jugend (einschließlich Spielrunden) wird im FLVW-Kreis Bielefeld nicht wieder aufgenommen. Die Einstellung/Wertung erfolgt gemäß des § 20 a Abs. 2 JSpO/WDFV. Ein entsprechender Beschluss obliegt dem Kreis-Jugend-Ausschuss.

Beendet wurde die Saison 2020/2021 im gesamten Verbandsgebiet.

Fragen und Antworten zum Saison-Ende 2020/2021.