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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Kein Fußball im März



Bis mindestens 31. März weiterhin kein Spielbetrieb im FLVW - aber ein "bisschen" Traininig ist jetzt möglich.

22.02.2021

Der Fußball-Spielbetrieb in den Amateur- und Jugendklassen des FLVW wird frühestens am 1. April wieder starten. Darauf einigten sich die spielleitenden Stellen des Verbandes und der Kreise in dieser Woche. Grundlage für die Entscheidung ist die aktuelle Verfügungslage sowie ein angemessener Zeitraum zur Vorbereitung der Mannschaften.

Bis mindestens zum 7. März sind laut der aktuellen Coronaschutzverordnung grundsätzlich weder Trainings- noch Spielbetrieb zulässig. Ausnahmen zur Wiederaufnahme des Sport-/Trainingsbetriebs ab dem 22. Februar 2021 entnehmen Sie bitte den Informationen des FLVW und / oder des Stadtsportbundes Bielefeld.



Nach jüngsten Gesprächen zwischen der Staatskanzlei und dem Landessportbund NRW (LSB NRW) hier eine erneute Information bezüglich der aktuellen Coronaschutzverordnung (22. Februar 2021):

§ 9 der Verordnung untersagt in Absatz 1 unverändert den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen etc..:

"Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten."

Der Landessportbund NRW (LSB NRW) definiert dabei wie folgt: Wenn ein Fußballverein daraus ableitet, dass Spieler und Spielerinnen in größerer Zahl in nicht untereinander wechselnden Paaren Passtraining o.ä. absolvieren, ohne dabei eine Anleitung durch eine*n Trainer*in zu erhalten und wenn dabei zwischen den Paaren jeweils ein Abstand von 5 Metern eingehalten wird, dann entspricht das zwar noch dem Wortlaut der Verordnung, nicht aber ihrem Geist. Ein Sportbetrieb im Sinne eines angeleiteten Trainings ist nach Kenntnisstand des LSB NRW in der Staatskanzlei und im Gesundheitsministerium ausdrücklich nicht gewollt. Dies ist aus dem oben zitierten Absatz 1 von § 9 abzulesen.

Deshalb hat auch der FLVW seine Vereine in der Veröffentlichung vom 22.02.2021 explizit darauf hingewiesen, dass die Öffnung für den Freizeitsport nicht zu einer kreativen Auslegung für den Vereins- und Mannschaftssport führen darf. Eine falsche Ausnutzung und Umsetzung könnte sich schädlich auf den weiteren Öffnungsprozess für den Sport auswirken. Diszipliniertes und verantwortungsbewusstes Handeln ist weiterhin oberstes Gebot. Zudem entscheiden die Kommunen vor Ort, ob sie die Platzanlagen freigeben.

Zur Thematik der unterschiedlichen Regelung – insbesondere im Kinder- und Jugendfußball – zwischen Amateurvereinen und Leistungszentren, letztere die aufgrund der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen konnten, strebt der FLVW Gespräche mit dem LSB NRW, der Vertreter des Sports in Richtung Politik ist, an.


Darüber hinaus rechnet der FLVW nicht damit, dass bereits im März wieder Fußball im Wettkampfbetrieb möglich ist. "Bestenfalls erfolgt dann eine stufenweise Rückkehr auf die Plätze, der zumindest den Trainingsbetrieb ermöglicht", hofft Manfred Schnieders auf Lockerungen für den Sport im Frühjahr. Eine Garantie für den vorgelegten Zeitplan gäbe es allerdings nicht, räumt der Vizepräsident Amateurfußball ein.


"Wir können weiterhin nur 'auf Sicht fahren' und müssen darauf hoffen, dass die Inzidenzwerte sinken und Lockerungen für den Breitensport beschlossen werden", ergänzt Reinhold Spohn, der dem Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) vorsitzt.

Keine Turniere und ähnliche Sportveranstaltungen

Auch der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) hält einen früheren Re-Start-Termin für ausgeschlossen und setzt alle Meisterschafts- und Pokalspiele bis mindestens zum 31. März ab. Darüber hinaus einigten sich der Verband und die 29 FLVW-Kreise, bis mindestens zum 30. Juni keine Turniere oder ähnliche Sportveranstaltungen zu genehmigen. "Seit März 2020 lässt die Coronaschutzverordnung derartige Veranstaltungen mit vielen Menschen nicht zu – trotz zwischenzeitlicher Lockerungen. Auch in diesem Jahr werden wir leider auf Pfingstturniere oder ähnliches verzichten müssen", bedauert Holger Bellinghoff (Vizepräsident Jugend).

 

Bis dahin hat der FLVW die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zur aktuellen Saison zusammengestellt:

Kann der FLVW die Saison 2020/21 nicht einfach abbrechen?

Nein. Eine der satzungsgemäßen Hauptaufgaben des FLVW ist es, den Spielbetrieb anzubieten. Würde der FLVW bereits jetzt die Saison abbrechen, obwohl der Wettkampfbetrieb zum Beispiel im Frühjahr wieder möglich ist, wäre der Verband rechtlich angreifbar. Zudem würde der FLVW den Mannschaften, die Aussicht auf einen Aufstieg haben, diese Chance verwehren.

Ist es realistisch, in allen Spielklassen mindestens 50 Prozent der Spiele zu absolvieren, um eine Wertung in der jeweiligen Staffel zu erzielen?

Nach aktuellem Stand: Ja. Voraussetzung ist, dass der Wettkampfbetrieb im Frühjahr wieder aufgenommen werden kann. Bis zum 30. Juni können Meisterschaftsspiele absolviert werden, dann endet die Saison.

Was ist mit dem Krombacher Westfalenpokal und den Kreispokal-Wettbewerben?

Die Pokalwettbewerbe auf Kreis- und Verbandsebene sollen nach Möglichkeit regulär abgeschlossen werden. Wie die entsprechenden Runden terminiert werden, hängt vom Zeitpunkt des Re-Starts ab.