Informationsmaterialien
Termine

Bevorstehende Termine

weiter ›

Geschäftsstelle geöffnet

Datum: 19. April 2024 16:00 bis 18:30 Uhr
Zusammenfassung: Sprechzeit und Beratung für Vereine
mehr »

Sitzung des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses

Datum: 13. Mai 2024
mehr »

Jugendleiterarbeitstagung

Datum: 16. Mai 2024
mehr »
Hallenmeisterschaften







Heim-EM 2024
Social Media

Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

NRW untersagt erneut den Trainings- und Spielbetrieb



Kein Freizeit- und Amateursport bis Ende November mehr möglich.

28.10.2020

Unsere Hoffnungen konnten nicht erfüllt werden. Seit Montag, den 2. November, ist der gesamte Freizeit- und Breitensport erneut betroffen und muss vorerst pausieren. Die politischen Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Krise beinhalten u. a. ein Verbot des Fuballspielens. Im Rahmen des Infektionsschutzes stellt der FLVW den Spielbetrieb in allen Ligen der Jugend- und Amateurspielklassen vorerst ein. Darauf haben sich das Präsidium, die Vorsitzenden der 29 FLVW-Kreise sowie die spielleitenden Stellen aus dem Verbands-Jugend- und Verbands-Fußball-Ausschuss am 28. Oktober 2020 in einer Videokonferenz verständigt.

Die Unterbrechung gilt seit dem 29. Oktober und vorerst bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Betroffen sind davon alle Meisterschafts- und Pokalspiele sowie Freundschaftsspiele. "Im Vordergrund stehen jetzt die Gesundheit, die Vermeidung von Kontakten sowie die Unterbrechung von Infektionsketten. Wie im Frühjahr möchte und wird der Fußball seinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten", bekräftigten die Mitglieder der Ständigen Konferenz unisono.

Obwohl die Verordnung die Ausübung des Kontaktsports ab dem 2. November untersagt, hat der FLVW empfohlen, den Trainingsbetrieb bereits ab dem 29. Oktober einzustellen. Auch wenn wir es uns anders gewünscht hätten und es sehr bedauern, so gilt es nun wieder solidarisch zu sein und zusammenzuhalten.

Kreisvorsitzender Markus Baumann betonte, dass es ihn für die vielen Vereine leid tue, die durch ein herausragendes ehrenamtliches Engagement sicher gestellt haben, dass die vereinsindividuellen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte eingehalten wurden. Doch leider mussten die Kreisverantwortlichen auch immer häufiger feststellen, dass es Vereine und Sportler/Sportlerinnen gab, die sich einfach nicht an die Regeln halten konnten oder wollten. Alle Sportvereine als Veranstalter sowie jede Sportlerin und jeder Sportler, auch jede Besucherin und jeder Besucher von Sportanlagen sollten durch konsequentes Einhalten der wichtigsten Maßnahmen mithelfen. Gemeinsam sollte dazu beigetragen werden, den Sportbetrieb für so viele Menschen aufrecht zu erhalten, um ihren Bewegung und Ausgleich in schwierigen Zeiten zu geben. Doch leider scheiterten viele schon daran, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen oder den erforderlichen Abstand zu wahren.

In Anbetracht der derzeitigen Lage, die an den Beginn der Pandemie im Frühjahr erinnert, ist die aktuelle Unterbrechung der Saison alternativlos geworden.
Aufgrund der behördlichen Verfügungslage ist jeglicher Sport bis Ende November untersagt. Vor Wiederaufnahme des Spielbetriebs wird den Vereinen die nötige Vorbereitungszeit gewährt. Ob der Spielbetrieb ab dem 1. Dezember wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch unklar. Es ist durchaus möglich, dass bis zur Winterpause keine Spiele mehr ausgetragen werden dürfen. Die spielleitenden Stellen des FLVW haben daher bis einschließlich 30. November alle Spiele der Herren, Frauen und Jugend abgesetzt. Leichtathletische Disziplinen können alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes betrieben werden.

In der uns nun zur Verfügung stehenden Zeit werden wir uns in Abhängigkeit der weiteren behördlichen Entscheidungen Gedanken über die erneute Aufnahme und Modalitäten des Spielbetriebs machen. Ob dieser tatsächlich ab dem 1. Dezember wieder möglich sein wird, bzw. wann dies sein wird, kann heute noch nicht mitgeteilt werden. Der FLVW befindet sich in regelmäßigen Gesprächen mit der Landesregierung und bewertet die Lage spätestens in zwei Wochen neu. Vor einer möglichen Wiederaufnahme der Spiele wird den Vereinen eine entsprechende Vorbereitungszeit eingeräumt.


Weitere Informationen zur aktuellen Situation lesen Sie auch im Schreiben des FLVW-Präsidenten an die westfälischen Vereine.

Die Stadt Bielefeld hat auf Grundlage der neuen CoronaSchVO die Nutzung aller städtischen Sportstätten für den Freizeit- und Amateursportbetrieb seit dem 2. November untersagt. Das Nutzungsverbot erstreckt sich darüber hinaus auch auf alle Vereinsräume, die sich auf städtischen Sportplätzen und in städtischen Sporthallen befinden. 

Weitere Informationen zum Amateursport-Lockdown im Sport finden Sie hier.

Gemeinsamer Appell der Regional- und Landesverbände im Deutschen Fußball-Bund zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs.


Nachdem bereits am 5. November erste Anpassungen zur Coronaschutzverordnung vorgenommen wurden, erreichten uns weitere Informationen rund um die ab dem 10. November gültige Coronaschutzverordnung.
Im Folgenden informieren wir Sie u. a. zur Präzisierung des Begriffs Individualsport (§ 9, 1  der CoronaSchVO):

Unter welchen Bedingungen der Sportbetrieb von Fußballvereinen in den Vereinen Nordrhein-Westfalens nach dem 1. Dezember wieder aufgenommen werden kann, ist aktuell nicht einschätzbar. Der FLVW führt dazu Gespräche mit der Landesregierung in Düsseldorf.

Zum Schluss noch der Appell, dass der organisierte Sport als bedeutender gesellschaftlicher Akteur in der aktuellen Situation mit steigenden Infektionszahlen und einer Zunahme von schweren Erkrankungen in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen eine große Verantwortung nicht nur für die Gesunderhaltung  seiner vielen Vereinsmitglieder von jung bis alt trägt, sondern darüber hinaus für die Gesellschaft als Ganzes.

Passen Sie auf sich auf, befolgen Sie die behördlichen Verfügungen und, vor allem, bleiben Sie gesund.