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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Vereinsversammlung



Ausschuss lädt die Vereine zur Versammlung für den 27. März 2019 ein.

13.03.2019

Mindestens einmal jährlich findet eine Versammlung der Vereine eines Kreises statt, deren Leichtathletik-Abteilung Mitglied im FLVW ist. Auf der letzten Versammlung vor einem Kreistag bestimmen die Vereine mit einfacher Mehrheit einen Vorschlag an den Kreistag zur Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses.

Diese Versammlung findet statt am Mittwoch, 27. März 2019 um 19:30 Uhr im "Nadelholz", Stadion Rußheide, Mühlenstr. 121, 33602 Bielefeld.

Die Mitglieder des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses (KLA) werden gemäß § 46 Abs. 5 der Satzung auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden durch den Kreisvorstand berufen. Die Vereine bestimmen auf ihrer letzten Versammlung vor einem Kreistag mit einfacher Mehrheit Vorschläge für die einzelnen KLA-Mitglieder, die der/die zur Wahl vorgeschlagene VKLA dem Kreisvorstand zur Berufung vorschlägt.

Dabei richtet sich das Stimmrecht der Vereine nach § 43 Abs. 2b der Satzung und stellt sich wie folgt dar:

Vereinsnummer

Vereinsname

Delegiertenzahl

21050006

TuS Eintracht

1

21050007

VfB Fichte Bielefeld

1

21050013

SV Brackwede

1

21050023

TuS Jöllenbeck

1

21050037

SV Ubbedissen

1

21050039

SpVg. Versmold

1

21050047

TG Hörste

2

21050064

PSV Bielefeld

1

21050065

Bielefelder Turngemeinde von 1848

2

21050069

Turnverein Werther 04

1

21050077

LC Solbad Ravensberg

2

21050079

Leichtathletikclub Steinhagen

1

21050083

TSVE 1890 Bielefeld

2

21050086

SuS Phönix Bielefeld 09

1

2105087

TuS Ravensberg

1

21610030

DJK Blau-Weiß Bielefeld

1

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Anwesenheit
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung vom 13. März 2018
  4. Vorschläge zum neuen KLA
  5. Bericht zum Kreistag am 9. April 2019
  6. Stützpunkt
  7. Verschiedenes

Anträge zu weiteren Themen können gestellt werden und werden unter "Top Verschiedenes" behandelt. Diese Sitzung ist eine Pflichtveranstaltung. Alle Vereine bzw. Leichtathletik-Abteilungen werden gebeten, mindestens einen Vertreter zu entsenden. Ein Stimmrecht (siehe obigen Delegiertenschlüssel) ist nicht übertragbar.