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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Kreistag 2019



Oberstes Beschlussorgan der vom Verband eingerichteten Kreise ist der Kreistag.

19.02.2019

Unter Hinweis auf §§ 42 ff. der Satzung des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen e. V. berufe ich hiermit den ordentlichen Kreistag des Kreises Bielefeld ein. Dieser findet am Dienstag, 9. April 2019 um 18:00 Uhr (Einlass ab 17:15 Uhr) im Veranstaltungssaal der Neuen Schmiede, Handwerkerstr. 7, 33617 Bielefeld statt.

Tagesordnung

1) Eröffnung und Begrüßung

2) Bestellung eines Versammlungsleiters / einer Versammlungsleiterin

3) Bestellung eines Protokollführers / einer Protokollführerin

4) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der     Stimmberechtigung

5) Feststellung der endgültigen Tagesordnung

6) Bestellung einer Zählkommission

7) Genehmigung des Protokolls des ordentlichen Kreistages vom 19. April 2016

8) Entgegennahme der Geschäftsberichte der Legislaturperiode 2016/2019

9) Ehrungen und Verabschiedungen

10) Bestellung eines Wahlleiters / einer Wahlleiterin zu den TOP 11 und TOP 12 a)

11) Beschlussfassung über die Entlastung des Kreisvorstandes

12) Neuwahl des Kreisvorstandes gemäß § 45 Abs. 2 der Satzung mit Ausnahme des Vorsitzenden des Kreis-Jugend-Ausschusses

12 a) Wahl des/der Kreisvorsitzenden

12 b) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Fußball-Ausschusses

12 c) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses

12 d) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreisausschuss für Vereins- und Kreisentwicklung

12 e) Wahl des Kreiskassierers / der Kreiskassiererin

13) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses

14) Wahl weiterer Vorstandsmitglieder gemäß § 45 Abs. 3 der Satzung

14 a) Vorstandsmitglied für Schiedsrichterangelegenheiten (Vorsitzende/r des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses)

14 b) Vorstandsmitglied für besondere Aufgaben (u.a. Kreis-Ehrenamtsbeauftragte/r)

15) Wahl der Mitglieder des Kreis-Sportgerichts gemäß § 38 der Satzung

15 a) Wahl des/der Vorsitzenden

15 b) Wahl von vier bis zu sechs Beisitzern/Beisitzerinnen

16) Wahl eines Mitgliedes für das zuständige Bezirks-Sportgericht gemäß § 37 Abs. 3 der Satzung

17) Wahl der Kreisdelegierten zu den Verbandstagen des FLVW und des WDFV

18) Beschlussfassung über eingereichte Anträge

19) Sonstiges  

Anmerkungen

Die Wahl des Kreisvorstandes erfolgt gemäß § 45 Abs. 2 der Satzung mit Ausnahme des Vorsitzenden des Kreis-Jugend-Ausschusses. Dieser wurde bereits am 19. Februar 2019 auf dem Kreis-Jugend-Tag gewählt.

Gemäß § 42 Abs. 4 c der Satzung müssen Anträge bis zum 18. März 2019 schriftlich mit Begründung beim Vorstand des Kreises Bielefeld eingegangen sein.

Das Erscheinen der Vereine aller Fachschaften wird zur Pflicht gemacht. Da der ordentliche Kreistag nur alle drei Jahre stattfindet, wird gemäß § 17 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) bei Nichterscheinen der/des Delegierten ein Ordnungsgeld festgesetzt.

Der Satzung entsprechend sind Kreistage nicht-öffentliche Tagungen. Alle Versammlungsteilnehmer erhalten fristgerecht einen Delegiertenausweis. Für die Prüfung der Ausweise wird eine Mandatsprüfungskommission gebildet. Die Anzahl, der von den Vereinen zu entsendenden stimmberechtigten Delegierten ergibt sich aus § 43 der Satzung. Jede(r) anwesende Delegierte hat nur eine Stimme, die Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.

Die Zusammensetzung des Kreistages (Delegiertenschlüssel) finden Sie hier. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Kreistags-Broschüre.