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Bestimmungen für
Hallenspiele und -turniere im FLVW
I.
Veranstalter
Vereine, die dem DFB oder seinen Mitgliedsverbänden angehören,
dürfen Fußballturniere in der Halle unter Einhaltung
nachfolgender Bestimmungen veranstalten. Der veranstaltende
Verein muss mit einer Mannschaft beteiligt sein.
II.
Genehmigungsverfahren
1. Hallenturniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung
ist vom Veranstalter einzuholen.
2. Als
Hallen-Fußball-Turniere werden nur solche Veranstaltungen
anerkannt, an denen mindestens 4 Mannschaften beteiligt sind.
Ausnahmsweise sind auch Fußballspiele als Einlagespiele (z. B.
bei Sportpressefesten) möglich.
3. Die Genehmigung ist spätestens 14 Tage vor dem ersten
Spieltermin unter Vorlage der Turnier- bestimmungen mit einer
Aufstellung der teilnehmenden Mannschaften und eines
Zeitplanes zu beantragen.
III.
Organisation 1. Leitung, Organisation und Durchführung eines Turniers
obliegen dem veranstaltenden Verein.
2. Turniere müssen nach einem festen Zeitplan ablaufen. Die
Reihenfolge der Spiele und die eventuell auszutragenden
Entscheidungsspiele, Verlängerungen und die Bestimmungen für
die Spielentscheidung durch 7-Meter- bzw. 9-Meter-Schießen
müssen vor Beginn des Turniers festliegen.
3. Vor Beginn eines Turniers müssen die Beteiligten auf die
Beachtung der Bestimmungen für Turniere und die Fußballspiele
in der Halle hingewiesen werden.
4. Über Streitigkeiten, die sich aus Vorkommnissen während
eines Turniers oder über die Auslegung der Turnierbestimmungen
ergeben, entscheidet ein vom Veranstalter vor Beginn des
Turniers zu bildendes Schiedsgericht, dem mindestens 3
Personen (davon 1 Schiedsrichter) angehören
müssen.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Dies
gilt auch für die Wertung der Spiele.
5. Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt oder ein
Sanitätsdienst zugegen sein.
IV.
Beteiligungsvorschriften
Bei Hallenfußballspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden,
die im Besitz einer ordnungsgemäßen Spielerlaubnis des DFB
bzw. eines seiner Mitgliedsverbände sind. Für die Beteiligung
ausländischer Mannschaften gelten die Bestimmungen der FIFA
bzw. der UEFA.
V. Spielregeln und
Bestimmungen
1. Fußballspiele in der Halle werden nach den vom DFB
anerkannten Spielregeln der FIFA, den Bestimmungen der
Satzungen und Ordnungen des DFB, des WFLV und nach diesen
Richtlinien durchgeführt.
VI. Sporthalle und Spielfeld
1. Die Sporthalle muss so beschaffen sein, dass das Spielfeld
vom Zuschauerraum abgegrenzt werden kann.
2. Das Spielfeld muss rechteckig sein. Die Länge soll nicht
mehr als 50 Meter und nicht weniger als 30 Meter, die Breite
nicht mehr als 25 Meter und nicht weniger als 15 Meter
betragen. Es kann mit einer Seitenbande gespielt werden,
jedoch muss diese mindestens 1 Meter hoch und fest verankert
sein.
3. Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt nach den jeweiligen
Spielregeln, sie ist den jeweiligen Größenverhältnissen in der
Halle anzupassen. Das Spielfeld wird durch Seitenlinien und
Torlinien begrenzt. Die Mittellinie muss parallel zu den
Torlinien verlaufen und genau den Mittelpunkt der Seitenlinie
treffen.
Der Mittelpunkt des Spielfeldes muss gekennzeichnet und von
einem Anstoßkreis mit einem Durchmesser von 3-Metern umgeben
sein. Anstelle des Strafraumes ist ein rechteckiger Torraum
abzuzeichnen, der mindestens 6 Meter tief sein muss.
Gegebenenfalls kann der Strafraum durch einen vorhandenen
Hallenwurfkreis ersetzt werden.
4. Die Tore sind 3 Meter bzw. 5 Meter breit und 2 Meter
hoch.
5. Für den Strafstoß ist vom Mittelpunkt des Tores entfernt
ein Punkt 7 Meter bzw. 9 Meter (bei einer Torbreite von 5
Metern) zu
markieren.
6. Die Eckstöße werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an
denen sich die Seiten- und Torlinien treffen.
VII. Der
Ball 1. Die Spielbälle sollen der Fußball-Regel II
entsprechen.
VIII. Die
Spieler 1. Eine Mannschaft darf höchstens aus 15 Spielern bestehen,
von denen mindestens 4, höchstens 6 gleichzeitig auf dem
Spielfeld sein dürfen, je nach Größe des
Spielfeldes.
Die Nummerierung der Spieler ist für das gesamte Turnier
beizubehalten.
Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern
auf dem Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen und der
Spieler, der das Spielfeld zu früh betreten hat,
zu verwarnen. Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische
Mannschaft erfolgt dort, wo sich der Ball bei der
Spielunterbrechung befand.
IX. Ausrüstung der
Spieler 1. Für die Ausrüstung der Spieler gelten - mit Ausnahme des
Schuhwerks und der Schienbeinschützer - die gleichen
Bestimmungen wie bei normalen Spielen.
2. Die Schuhe dürfen keine Stollen oder Absätze haben und
müssen so beschaffen sein, dass keine Verletzungen der
Mitspieler entstehen können.
3. Die spielenden Mannschaften müssen unterschiedliche
Spielkleidung tragen.
Die Torwarte müssen sich von den Feldspielern deutlich
unterscheiden.
4. Einzelheiten über die Spielkleidung, z. B. auch über das
Wechseln der Spielkleidung, hat der veranstaltende Verein in
den Turnierbestimmungen festzulegen.
X. Die
Spielzeit
1. Die Spielzeit sollte 2 x 20 Minuten nicht überschreiten.
Die Halbzeitpause beträgt bis zu 3 Minuten.
2. Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern
durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer
festgestellt, der die Uhr während einer Unterbrechung auf
Zeichen des Schiedsrichters anhalten darf
(Time-Out).
3. Keine Mannschaft darf an einem Turniertage - die gesamte
Zeit aller von ihr bestrittenen Spiele und Verlängerungen
eingerechnet - länger als 180 Minuten spielen. Die
Höchstspielzeit für D-, E- und F-Junioren beträgt 80
Minuten.
XI.
Spielleitung
1. Die Spiele müssen (Senioren) / sollen (Juniorenbereich) von
zugelassenen Schiedsrichtern geleitet werden.
XII.
Spielregeln
1. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Bei Seitenaus wird der
Ball durch Einrollen ins Spiel gebracht.
Bei Toraus verursacht durch die angreifende Mannschaft wird
der Ball durch Werfen, Rollen oder Abstoß ins Spiel
gebracht.
Bei Toraus verursacht durch die verteidigende Mannschaft
(einschließlich Torwart), ist auf Eckstoß zu entscheiden.
Hieraus kann ein Tor direkt erzielt werden.
Verbotenes Spiel innerhalb des eigenen Strafraumes wird mit
Strafstoß geahndet.
Der Torwart darf den Strafraum nicht verlassen, es sei denn
zur Abwehr eines Balles oder zur Ausführung eines Strafstoßes.
Der letzte Satz findet keine Anwendung auf den
Jugendspielbetrieb.
2. Ein Tor kann aus jeder beliebigen Entfernung erzielt
werden.
3. Beim Anstoß, bei der Ausführung von Straf-, Frei- und
Eckstößen sowie beim Einrollen von der Seitenlinie müssen die
Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens 3 Meter vom
Ball entfernt sein.
Freistöße für die angreifende Mannschaft, die innerhalb des
Strafraumes bzw. von der gestrichelten Linie umgrenzten Raumes
verhängt werden, werden auf diese Linien
zurückverlegt.
4. Wenn der Ball die Decke berührt, so wird ein Freistoß von
der Mittellinie ausgeführt.
5. Nach Abstoß/Abwurf ist der Ball erst nach verlassen des
Torraumes im Spiel.
6. Alle Freistöße sind indirekt.
7. Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart
mit dem Fuß zuspielt oder der Ball beim Einwurf direkt
zugerollt wird, ist es diesem untersagt, den Ball mit den
Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist auf Freistoß zu
entscheiden.
8. Erfolgt der Abwurf oder Abstoß über die eigene Spielhälfte
hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so
ist auf Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der
Mittellinie aus zu entscheiden.
Diese Bestimmung gilt im übrigen für jegliches Abspiel des
Torwarts, wenn er zuvor den Ball kontrolliert gehalten hat.
Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung.
XIII. Spiel bzw.
Plazierungsentscheidungen von der
Strafstoßmarke Jede Mannschaft bestimmt 5 Schützen, die das Schießen von der
Strafstoßmarke bis zur Entscheidung durchführen. Hierfür
können alle Spieler als Schützen herangezogen werden, die im
Spielbericht für das betreffende Spiel eingetragen sind. Eine
Mannschaft, die keine 5 Schützen stellen kann, ist am Schießen
von der Strafstoßmarke nicht
teilnahmeberechtigt.
Ein Auswechseln der von jeder Mannschaft für das Schießen von
der Strafstoßmarke bestimmten Schützen ist nicht gestattet,
mit der Ausnahme, dass den Torwart auch noch während des
Schießens jeder im Spielbericht der betreffenden Mannschaft
eingetragenen Spieler ersetzen kann, wenn dieser sich während
des Schießens der Torschüsse verletzt.
XIV
Strafbestimmungen Für Vergehen während eines Spiels kann der Schiedsrichter
gegen Spieler folgende Strafen verhängen
a) Verwarnung b) Zeitstrafe 2 Minuten c) Feldverweis auf Dauer
2. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene
als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Die
Mannschaft kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden,
wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat,
spätestens nach Ablauf von 2 Minuten. Die Verhängung eines
Feldverweises auf Zeit gegen einen Spieler ist während eines
Spiels nur einmal möglich. Bei einem weiteren
verwarnungswürdigen Vergehens dieses Spielers im selben Spiel
ist der Spieler auf Dauer des Feldes zu
verweisen.
3. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis auf Dauer hinnehmen
musste, kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn
die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens
nach drei Minuten.
Spieler, die auf Dauer des Feldes verwiesen wurden, sind
automatisch gesperrt (SpO/WFLV § 26) und sind von den weiteren
Spielen des Turniers ausgeschlossen. Die Bestimmungen der §§
26, 27, 28 SpO/WFLV sowie § 3 RuVO/WFLV finden
Anwendung.
4. Spieler, die von einem Schiedsrichter im Spiel- oder
Sonderbericht einer Tätlichkeit oder Beleidigung eines
Schiedsrichters beschuldigt werden, sind von den weiteren
Spielen des Turniers ausgeschlossen.
5. Wird durch Feldverweis auf Zeit oder Dauer die Zahl der
Spieler einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler
verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten
die Bestimmungen für Spielwertung bei verschuldetem
Spielabbruch.
XV.
Spielberichte Bei jedem Turnier sind Hallen-Spielberichte zu erstellen und
der Stelle zuzusenden, die die Genehmigung erteilt
hat.
XVI.
Schlussbestimmung
Die Veranstalter von Turnieren können weitere
Durchführungsbestimmungen erlassen. Diese dürfen jedoch dem
Sinne dieser Vorschriften und den Fußballregeln nicht
entgegenstehen.
Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.
V.
Jakob-Koenen-Str. 5
59174 Kamen
Tel.: 02307 /
371-0
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