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 ALTLIGA BIELEFELD
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ALTLIGA BIELEFELD
 
Kein Titel
 

Vorsitzender der Altliga im Fußballkreis:

Fußball + Breitensport Obmann Rüdiger Feist

Kontakt E-Mail: f+b-obmann@flvw-bielefeld.de

 
Staffelleiter der Altliga:
Wolfgang Zingel, Fred Wächter und Rüdiger Finke (Bielefeld Stadt)

Kontakt E-Mail: ah-staffelleiter-bielefeld@flvw-bielefeld.de

 
André Lechterbeck-Weber (Altkreis Halle)

Kontakt E-Mail: ah-staffelleiter-altkreis@flvw-bielefeld.de

 

Pressearbeit:

Hans-Jürgen (Ömmes) Heide

 

Technik, DFBnet:

Hans-Günter Mrkwa

Kontakt E-Mail: info@flvw-bielefeld.de

 

Alle Ergebnisse, Tabellen und Spielpläne erreichen Sie über die graue Spalte links



 
 
Kein Titel

Spielordnung

für Altherren-Hallenmeisterschaften des FLVW Kreis 5 Bielefeld (Saison 2009/2010)

 

1.) Spielberechtigungen:

1.) Laut Spielordnung § 4 (FSpO/WFLV) gehören die Altligaspiele zum Bereich des Freizeit und Breitensports.

Alle Spiele außerhalb der Hallenmeisterschaft sind daher Freundschaftsspiele.

Die Spiele der  Bielefelder AH - Hallenstadtmeisterschaft sind „Pflichtfreundschaftsspiele“

2.) Spieler die das der Altliga entsprechende Alter erreicht haben, einem Verein angehören und eine Spielberechtigung für Freundschaftsspiele ihres Vereins haben, sind für die Spiele der Altliga spielberechtigt, die für die jeweiligen Altersgruppen ausgeschrieben sind.

3.) Spieler, die auf Dauer des Feldes verwiesen wurden, sind automatisch gesperrt (SpO/WFLV § 26)

Der Spielbetrieb der Altliga hat keinen Einfluss auf den Senioren-Spielbetrieb bzw. umgekehrt.

Ausnahme: Spieler, die durch die Spielleitende Stelle bzw. durch Spruchkammer-Urteil gesperrt wurden, sind auch für den Seniorenspielbetrieb gesperrt und umgekehrt.

4.) Die  Bestimmungen haben Gültigkeit für alle Spiele der Bielefelder Altherren-Hallenstadtmeisterschaft sowie für die Ü50 Kreismeisterschaft

Spielberechtigung/Jahrgänge:

Spielberechtigt in den Gruppen der Ü/32: Jahrgang 1977 und älter.

Spielberechtigt in den Gruppen der Ü/40: Jahrgang 1969 und älter.

Spielbebechtigt in den Gruppen der Ü/50: Jahrgang 1959 und älter.

2.) Spielerpass

(1) Die Spielberechtigung wird durch Vorlage des Spielerpasses nachgewiesen.

(2) Der Spielerpass muss mindestens folgende Erkennungsmerkmale und Daten des Inhabers enthalten:

1. zeitgemäßes Lichtbild, versehen mit dem Vereinsstempel

2. Name und Vorname(n)

3. Geburtstag

4. eigenhändige Unterschrift

5. Beginn der Spielberechtigung, evtl. ihre Befristung

6. Registriernummer der Passstelle

7. Name des Vereins und Vereinsstempel

(3) Der Spielerpass ist Eigentum des ausstellenden Verbandes. Der Verein ist zur sorgfältigen Aufbewahrung des Spielerpasses verpflichtet.

Der Verein ist für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielerpass, die auf seinen Angaben beruhen, verantwortlich.

3.) Umfang der Spielerlaubnis  - ! NEU ! -

 

1.)  Änderung der Spielordnung für Spieler der Altliga ab der Saison 2009/2010.

 

2.) Das Wechseln von Spielern zwischen der Ü50 Kreisliga sowie den Ü40 + Ü32 Gruppen wird ab der Saison 2009/2010 nicht mehr erlaubt.

 

3.) Einzige Ausnahmeregelung:

Spieler der Ü50 Kreisliga die nach Ihrem zweiten Einsatz in der Ü50 Stammspieler geworden sind, wird gestattet am nächsten Spieltag in einer der unteren Mannschaften auszuhelfen. Aber nur in ein und derselben Mannschaft. 

Erläuterung: Ein Ü50 Spieler muss erst 2 Spiele in der Ü50 absolviert haben bevor er in einer unteren Mannschaft aushelfen darf (er darf vorher weder in der Ü40 noch in der Ü32 gespielt haben).

4.) Anzahl der Spiele pro Spieltag:

1.)  Ein Spieler darf pro Spieltag nur an einem Spiel teilnehmen.

In den Ausführungsbestimmungen heißt es u. a. wie folgt:

Die Spiele am Freitag, Samstag und Sonntag gelten als ein Spieltag.

5.) Anzahl der Spieler bei Beginn der Begegnungen

1.) Bei Spielanpfiff durch den Schiedsrichter/Spielleiter muss die volle Anzahl     spielberechtigter Spieler

(4 Feldspieler und ein Torwart) auf dem Spielfeld anwesend und bereit zum Spiel sein.

6.) Verhalten in den Sporthallen:

 

1.)    Die Mannschaften werden ab sofort angewiesen innerhalb einer Stunde die       Umkleidekabinen zu verlassen, hierbei ist darauf zu achten dass keine       Verunreinigungen hinterlassen werden.

Schäden sind der Hallenaufsicht bzw. dem Hallenwart zu melden.

 

2.) Folgende Fehlverhalten werden unter anderen geahndet.

a. Rauchen in den Umkleidekabinen.

b. Trinken von Alkohol in den Umkleidekabinen im unüblichem Maße (über Stunden).

c. Beleidigungen oder Bedrohungen der Hallenwarte wenn diese auf Fehlverhalten     hinweisen.

d. Hinterlassen der Umkleidekabinen in einem unwürdigen Zustand.

 

Bei Zuwiderhandlungen muß mit einem ein Ordnungsgeld gerechnet werden

Bei wiederholter Uneinsichtigkeit können Mannschaften/Vereine gegebenenfalls  von der weiteren Teilnahme an der Hallenmeisterschaft ausgeschlossen werden bzw. für die nachfolgende Serie nicht zugelassen werden.

 

FLVW Kreis 5 Bielefeld

Der Altliga-Ausschuss (Wolfgang Zingel, Fred Wächter, Rüdiger Finke)




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