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1.)
Spielberechtigungen:
1.) Laut Spielordnung § 4 (FSpO/WFLV) gehören die
Altligaspiele zum Bereich des Freizeit und Breitensports.
Alle Spiele außerhalb der Hallenmeisterschaft sind daher
Freundschaftsspiele.
Die Spiele
der Bielefelder AH - Hallenstadtmeisterschaft
sind „Pflichtfreundschaftsspiele“
2.) Spieler die das der Altliga entsprechende Alter erreicht
haben, einem Verein angehören und eine Spielberechtigung für
Freundschaftsspiele ihres Vereins haben, sind für die Spiele der Altliga
spielberechtigt, die für die jeweiligen Altersgruppen ausgeschrieben sind.
3.)
Spieler, die auf Dauer des Feldes verwiesen wurden, sind automatisch gesperrt
(SpO/WFLV § 26)
Der Spielbetrieb der Altliga hat keinen Einfluss auf den
Senioren-Spielbetrieb bzw. umgekehrt.
Ausnahme: Spieler, die durch die Spielleitende
Stelle bzw. durch Spruchkammer-Urteil gesperrt wurden, sind auch für den
Seniorenspielbetrieb gesperrt und umgekehrt.
4.) Die Bestimmungen haben Gültigkeit für alle Spiele der Bielefelder Altherren-Hallenstadtmeisterschaft sowie für die Ü50 Kreismeisterschaft
Spielberechtigung/Jahrgänge:
Spielberechtigt in den Gruppen der Ü/32: Jahrgang 1977 und älter.
Spielberechtigt in den Gruppen der Ü/40: Jahrgang 1969 und älter.
Spielbebechtigt in den Gruppen der Ü/50: Jahrgang 1959 und älter.
2.) Spielerpass
(1) Die
Spielberechtigung wird durch Vorlage des Spielerpasses nachgewiesen.
(2) Der
Spielerpass muss mindestens folgende Erkennungsmerkmale und Daten des Inhabers
enthalten:
1. zeitgemäßes
Lichtbild, versehen mit dem Vereinsstempel
2. Name und
Vorname(n)
3.
Geburtstag
4.
eigenhändige Unterschrift
5. Beginn
der Spielberechtigung, evtl. ihre Befristung
6.
Registriernummer der Passstelle
7. Name des
Vereins und Vereinsstempel
(3) Der
Spielerpass ist Eigentum des ausstellenden Verbandes. Der Verein ist zur
sorgfältigen Aufbewahrung des Spielerpasses verpflichtet.
Der Verein
ist für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielerpass, die auf seinen Angaben
beruhen, verantwortlich.
3.)
Umfang der Spielerlaubnis - ! NEU ! -
1.) Änderung der Spielordnung für Spieler der
Altliga ab der Saison 2009/2010.
2.) Das Wechseln von
Spielern zwischen der Ü50 Kreisliga sowie den Ü40 + Ü32 Gruppen wird ab der Saison 2009/2010 nicht mehr erlaubt.
3.) Einzige Ausnahmeregelung:
Spieler der Ü50 Kreisliga die nach Ihrem zweiten Einsatz in der Ü50 Stammspieler geworden sind, wird gestattet am nächsten Spieltag in einer der unteren Mannschaften auszuhelfen. Aber nur in ein und derselben Mannschaft.
Erläuterung: Ein Ü50 Spieler muss erst 2 Spiele in der Ü50 absolviert haben bevor er in einer unteren Mannschaft aushelfen darf (er darf vorher weder in der Ü40 noch in der Ü32 gespielt haben).
4.) Anzahl der Spiele pro Spieltag:
1.) Ein Spieler darf pro Spieltag nur an einem Spiel teilnehmen.
In den Ausführungsbestimmungen heißt es u. a. wie folgt:
Die
Spiele am Freitag, Samstag und Sonntag gelten als ein Spieltag.
5.) Anzahl
der Spieler bei Beginn der Begegnungen
1.) Bei Spielanpfiff durch den Schiedsrichter/Spielleiter muss die volle
Anzahl spielberechtigter Spieler
(4 Feldspieler und ein
Torwart) auf dem Spielfeld anwesend und bereit zum Spiel sein.
6.) Verhalten in den Sporthallen:
1.) Die Mannschaften
werden ab sofort angewiesen innerhalb einer
Stunde die Umkleidekabinen zu verlassen, hierbei ist darauf zu achten dass
keine Verunreinigungen hinterlassen werden.
Schäden sind der Hallenaufsicht bzw. dem Hallenwart zu melden.
2.) Folgende Fehlverhalten werden unter anderen geahndet.
a. Rauchen in den Umkleidekabinen.
b. Trinken von Alkohol in den Umkleidekabinen im
unüblichem Maße (über Stunden).
c. Beleidigungen oder Bedrohungen der Hallenwarte
wenn diese auf Fehlverhalten hinweisen.
d. Hinterlassen der Umkleidekabinen in einem
unwürdigen Zustand.
Bei Zuwiderhandlungen
muß mit einem ein Ordnungsgeld gerechnet werden
Bei
wiederholter Uneinsichtigkeit können Mannschaften/Vereine gegebenenfalls von der weiteren Teilnahme
an der Hallenmeisterschaft ausgeschlossen werden bzw. für die nachfolgende
Serie nicht
zugelassen werden.
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